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Sie sind hier: Ausländerfragen

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Soziale Beratung ausländischer Flüchtlinge
In Nordrhein-Westfalen leben rund 70.000 Ausländerinnen und Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Das Land NRW eröffnet diesen Menschen durch finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen die Möglichkeit, professionelle soziale Beratung in Anspruch zu nehmen. mehr>>

 

Asylbewerber
Als Ergebnis bitterer Erfahrungen mit politischer Verfolgung während der Nazi-Zeit ist durch den Satz "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" in Artikel 16a ein hoher Anspruch auf Schutz in das Grundgesetz aufgenommen worden. Jeder Berechtigte kann seinen Rechtsanspruch einklagen. mehr>>

 

Pass
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Interesse daran, dass Menschen, die auf Dauer unter uns leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder erwerben. mehr>>

 

Härtefallkommission
Die bisher freiwillig eingerichtete Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen ist nun gesetzlich verankert. mehr>>

Aktuelles: Ausländerangelegenheiten


Aktueller Download
Nordrhein-Westfalen setzt IMK-Beschluss aus 2009 zum Bleiberecht um

Stichwort: Optionsverfahren
Hier finden Sie Informationen zum Optionsverfahren. mehr>>
Dokumente zum Download
Nordrhein-Westfalen setzt IMK-Beschluss aus 2006 zum Bleiberecht um:

Anwendungshinweise zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung in Nordrhein-Westfalen:

sowie ergänzend


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