Ansprechpartner

Karin Terharen

Abteilung

3. Das Deutsche Voltigierabzeichen in Silber (DVA II)

Zum Voltigierabzeichen in Silber wirst Du zugelassen, wenn Du seit mindestens zwölf Monaten das DVA III besitzt. Das in der Prüfung eingesetzte Pferd/Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen entsprechen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind.

Der praktische Teil:

  • M-Pflicht auf dem galoppierenden Pferd (siehe Richtlinien Band 3 und Aufgabenheft Voltigieren). Alle Pflichtübungen müssen an einem Tag gezeigt werden.

Der theoretische Teil:

  • Grundkenntnisse im Longieren
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Pferdekunde: Pferdehaltung und Fütterung, Zäumung und Ausrüstung des Pferdes, Ethische Grundsätze
  • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Voltigierlehre: Körperliche Anforderungen und spezielle Gymnastik, Technik und Ausführung der Voltigierübungen, Turnieranforderungen im Einzel- und Gruppenvoltigieren der Klasse M, Hauptkriterien der M-Pflicht
  • Kenntnisse über die Organisation des Reit-, Fahr- und Voltigiersports

Du musst im praktischen Teil die Durchschnittsnote 6,5 (hierbei darf keine Pflicht-Einzelnote unter 5,0 liegen) und in der Theorie die Mindestnote 6,5 erreichen, sonst hast Du die Prüfung nicht bestanden. Wird die Durchschnittsnote 6,5 nicht erreicht, darf eine Pflichtübung im Anschluss an die praktische Prüfung wiederholt werden. Hast Du eine ganze Teilprüfung nicht bestanden, musst Du die gesamte Prüfung zum DVA II wiederholen. Das geht frühestens nach drei Monaten.


 
 
 

© DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG 1996-2011