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Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts
Jugendlichen begegnet der Staat mit größerer Nachsicht. Mit Rücksicht auf dieses Entwicklungsstadium wurde ein spezielles Jugendstrafrecht geschaffen. Dieses unterscheidet darüberhinaus in Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren. Das erste Jugendgerichtsgesetz datiert aus dem Jahre 1923.

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