aweb_ss.gif (597 Byte)Ausbildungsberufe

Ausbildungsberufsbezeichnung

Konditor, Konditorin

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Mit der neuen Ausbildungsverordnung erhält das Konditoren-Handwerk die Chance, seinen Nachwuchs im Blick auf vielfältige Entwicklungen auszubilden und zu fördern.

Daher nimmt die neue Ausbildungsverordnung Änderungen im Konditoren-Handwerk auf, die seit einiger Zeit von neuem Kaufverhalten und zu einem nicht geringen Teil von verändertem Kundenbewusstsein bestimmt sind. Nach wie vor werden die klassischen Produkte gefragt, aber zunehmend Erzeugnisse gefordert und abgenommen, die ein neues Verhältnis zum Körper und zur Gesundheit voraussetzen.

Dazu tritt, die Verweildauer in den Cafes erhöht sich; häufiger werden "kleine Gerichte aus frischen Rohstoffen" verzehrt. Regional sind mit zunehmender Tendenz Verkaufsformen zu beobachten, die Verbindung bisher getrennter Geschäftssformen repräsentieren. (Einkaufen mit "Ereignis-Charakter"quer durch die Nahrungsmittel-branche).

Wie bisher gehören zur Produktpalette die klassischen Waren aus Feinen Teigen und Massen, die bekannte Sortenvielfalt an Füllungen, Cremes, Torten, und Spezialgebäck, regionale Besonderheiten sowie die Pralinen-, Marzipan-und Eisherstellung wie auch die Zuckerverarbeitung.

Was ist neu?

Die Auszubildenden lernen, alle Produktionsvorgänge im betrieblichen und Kundenzusammenhang zu planen und durchzuführen.

An neuen Produkten werden "kleine Gerichte aus frischen Rohstoffen" in den Ausbildungsplan übernommen, da mehr und mehr Cafes und Konditoreien entsprechende Nachfrage zu verzeichnen haben und den Cafes hier ein weiterer

Zweig der Geschäftstätigkeit zuwächst

Dem ganzheitlichen Ansatz der Ausbildung entspricht, dass die Auszubildenden sowohl hinter der Theke wie auch vor der Theke am Tisch die Kundschaft bedienen lernen.

Jeder Praktiker kennt die Notwendigkeit konsequenter Hestellungsplanung; Produktfolgen, Maschineneinsatz, Stoffströme, Raumverteilung, Temperaturma-nagement, Personaleinsatz und Ergonomie sind hier nur die wichtigsten Gesichtpunkte; deren planvolle Berücksichtigung soll den Blick für betriebswirtschaftliche Zusammen-hänge schärfen.

Inkrafttreten: 01. August 2003

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Konditor/Konditorin

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Berieb und Berufsschule statt

3. Arbeitsgebiet

Konditoren / Konditorinnen stellen vielfältige anspruchsvolle genuss- und gesundheitsorientierte Konditoreierzeugnisse her. Sie arbeiten und gestalten selbständig und im Team. Sie präsentieren und verkaufen ihre Produkte, beraten Kunden und bedienen sie am Tisch und in Verkaufsräumen.

4. Berufliche Qualifikationen

Konditoren / Konditorinnen

  • beherrschen arbeits- und backtechnische Verfahren, wenden Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und Maßnahmen der Qualitätssicherung an
  • berücksichtigen ernährungsphysiologische, ökonomische und umweltbezogene Gesichtspunkte
  • stellen Feine Backwaren aus Wiener Masse, Bisquit-, Sand-, Brand-, Makronen-,Lebkuchen- und Röstmasse sowie Blätter-, Mürb-, Hefe- und Lebkuchenteigen her
  • stellen Party-, Salz-, Käse-, Dauergebäcke und diätetische Konditoreierzeugnisse her
  • stellen Zuckererzeugnisse, Süßspeisen und Speiseeisprodukte her
  • stellen Marzipan-, Schokolade-, Nougaterzeugnisse und Pralinen her
  • entwerfen und gestalten Torten, Schaustücke und Präsentationsformen unterschiedlicher Konditoreierzeugnisse
  • bereiten kleine Gerichte unter Verwendung frischer Rohstoffe zu
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation
  • erarbeiten anlassbezogene Produktvorschläge.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  7. Qualitätssichernde Maßnahmen,
  8. Umsetzen von Hygienevorschriften,
  9. Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  10. Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien,
  11. Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
  12. Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen,
  13. Herstellen von Füllungen und Cremes,
  14. Überziehen von Konditoreierzeugnissen,
  15. Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck,
  16. Kundenberatung und Verkauf,
  17. Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen,
  18. Herstellen von Spezial- und Dauergebäck,
  19. Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen,
  20. Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen,
  21. Herstellen von Pralinen,
  22. Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen,
  23. Herstellen von Süßspeisen,
  24. Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 21
10117 Berlin

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung (KWB)
Adenaueralllee 8a 53113 Bonn

Deutscher Konditorenbund
Speicker Straße 13
41061 Mönchengladbach

Arbeitnehmer

Deutscher Gewerkschaftsbund
-Bundesvorstand-
Abt. Berufliche Bildung
Burgstraße 29-30
10178 Berlin

Gerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
-Hauptverwaltung-
Haubachstraße 76
22765 Hamburg

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn

Hinweis: Zugehörig zur V. Gruppe der Nahrungsmittelbranche nach Anlage A der HwO

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin, Bundesgesetzblatt Teil I, Jg. 2003, Nr. 11 vom 27. März 2003, S. 375, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 192 a vom 15. Oktober 2003.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Konditor/zur Konditorin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz. 


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
StartseiteUp