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THEMA: Betrug

Systemmeldungen:

Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen. Die "Nepper", "Schlepper" und "Bauerfänger", wie Zeitgenossen dieser Kategorie im Volksmund heißen, gehen zumeist mit großer Raffinesse zu Werke und richten häufig beträchtlichen Schaden an.

So vielfältig wie die Erscheinungsformen des Betruges sind auch die Schauplätze und Gelegenheiten, bei denen es zu "Unregelmäßigkeiten" kommen kann. Neben dem "Tatort Haustür" treten Betrugsfälle dabei vor allem immer wieder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum sowie der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln auf.

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