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Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht zur Erstattung von Strafanzeigen geeignet ist! Dies sollten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder, falls möglich, über die Webseite Ihrer Landespolizei tun.
Ihre eMails werden von Polizeibeamten gelesen und beantwortet. Aufgrund des sog. Legalitätsprinzips hat der Polizeibeamte, der Ihre E-Mail liest, beim Verdacht auf eine Straftat Ermittlungen einzuleiten. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie Ihre Ausführungen klar gestalten und Ihre Erreichbarkeit angeben.