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Der Bundestag hat die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte gesetzliche Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger beschlossen. Künftig haben Langzeitarbeitslose Anspruch auf zusätzliche Leistungen, wenn sie einen laufenden und besonderen Bedarf zur Deckung des Existenzminimums nachweisen können.
Die Koalition bezifferte die Mehrkosten auf rund 100 Millionen Euro, wobei der größte Teil mit 92 Millionen Euro auf den Bund entfallen soll. In wenigen Fällen könnten auch für die Kommunen zusätzliche Kosten von schätzungsweise bis zu acht Millionen Euro pro Jahr entstehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Die Opposition kritisierte die Eile, mit der das Gesetz durchgesetzt worden sei. Die Härtefallregelung könne nicht losgelöst von der Neubestimmung der ebenfalls vom Verfassungsgericht geforderte Anpassung der "Hartz IV"-Regelsätze bestimmt werden. Der gefundene Kompromiss sei lediglich eine "Minimallösung".
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