DIE 'VERWANDTENEHE' DES GEGENKÖNIGS HERMANN VON SALM UND SEINER FRAU SOPHIE

Ein Beitrat zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach

Von EDUARD HLAWITSCHKA
 

Als am 20. April 1085, während der Osterfeiertage, in Quedlinburg mehrere dem Kaiser HEINRICH IV. feindlich gesonnene deutsche Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte zu einer Synode zusammentraten, da habe - wie uns gut überliefert ist  - der päpstliche Legat, Bischof Otto von Ostia, recht bald ein Problem zur Sprache gebracht, das ihn selbst offenbar sehr bedrückte, die versammelte hohe Geistlichkeit indessen weniger stark bewegte. Der Divergenzpunkt betraf die Ehe des bei der Synode anwesenden Königs HERMANN VON SALM, den eine Gruppe sächsischer und schwäbischer Anti-Heinricaner zu Anfang 1081 in Ochsenfurt zum Gegen-König gegen HEINRICH IV. und somit zum Nachfolger des im Oktober 1080 gefallenen Gegen-Königs RUDOLF VON RHEINFELDEN/SCHWABEN ausgerufern hatte. Der Legat - es war der spätere Papst Urban II. - "sagte nämlich: 'Ich habe gehört, daß Euer König nicht in einer legitimen Eheverbindung lebt, sondern sich innerhalb der Verwandtschaft ehelich verbunden hat; und ich urteile, daß zwischen ihm und seiner Gattin Ehetrennung vorzunehmen ist'. Die anwesenden Bischöfe billigten jedoch dieses Verdikt nicht und sagten, daß jetzt keine Zeit dafür sei, eine solche Sache zu verhandeln [1 Liber de unitate ecclesiae conservanda, lib. II cap. 22, ed. Irene Schmale-Ott, in: Quellen zum Investiturstreit, 2. Teil (= Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Band XII b), Darmstadt 1984, 456ff.: Sed adversae partis episcopi ... convenerunt infra hebdomadam pascae in castello quodam Saxoniae Quidilingeburg nomine ... Adduxerant quendam sub specie legati tui rex Saxonum Herimannus, cui ne apud suos quidem tribuebatur honor regius, a quo tunc et illus synodi coepti tractatus. Nam memoratus Otto episcopus: 'Audiens ego', inquit, 'quod rex vester legitimum non habeat coniugium, sed ex consanguinitate sociatum, iudico inter eum et uxorem eius fieri divortium'. Huius iudicii sentiam com non approbassent assidentes episcopi, diecentes agendae huius rei tempus tunc non esse.]. Der König HERMANN habe indessen selbst inmitten der Synode das Bekenntnis abgelegt, daß er sich in dieser Sache ganz dem Urteil der heiligen Versammlung fügen werde. Die Synode habe aber gar nicht kanonisch prüfen können, da legitime Beschuldiger nicht zugegen gewesen seien [2 Synodalakten in MG Const. I, 651-653, besonders 353 § 13: Item ibi mota est quaestio de consanguinitate ipsius regis et uxoris suae. Unde rex in media synodo surrexit seque de hac re sanctae synodi iudiciumi per omnia observaturum professus est. Sancta autem synodus in presenti hanc causam canonice examinare non posse iudicavit, eo quod legitimi accusatores infra synodo non adessent. - So auch bei Bernold von Konstanz, Chronica ad 1085, MG SS V, 443.].
Welcher Art war nun die Verwandtschaft, die da dem Gegen-König inmitten seiner eigenen Anhängerschaft vorgehalten wurde? In welchem Verwandtschaftsgrad standen der Gegen-König und seine Frau vor ihrem Eheschluß? Und wer waren ihrer beider gemeinsame Vorfahren? Wenn der päpstliche Legat für eine sofortige Ehetrennung plädierte, dürfte die Verbindung - so möchte man zunächst einmal vermuten - innerhalb des seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts immer rigoroser betonten und der Beachtung eingeschärften 7. kanonisch gezählten Verwandtschaftsgrades (in römischer Zählung 3:4) gelegen haben. Da aber auch Ehen von entfernter miteinander Verwandten bekämpft wurden, muß diese Meinung keinesfalls zutreffen. Was läßt sich noch ermitteln? Lange Zeit bestand zu dieser Frage die Auffassung: "Den Grad der Verwandtschaft zwischen HERMANN und seiner Gemahlin können wir nicht feststellen, da uns sichere Angaben über ihre Herkunft fehlen" [3 Heinz Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136) (= Rheinisches Archiv 39), Bonn 1941, 155.]. In der Tat ließen die Quellen zu HERMANN, einem Sproß des im Reich hochangesehenen Luxemburger Grafenhauses, nicht gerade üppig. Während uns Nachrichten aus der Zeit zwischen seiner Gegen-Königs-Erhebung (1081) und seinem Tod (1088) in einem gerade noch akzeptablen Maße zur Verfügung stehen [4 Vgl. Hugo Müller, Hermann von Luxemburg, Gegenkönig Heinrichs IV. Diss. Halle 1888; Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Band III und IV, Leipzig 1900 und 1903; Theodor Schieffer, Artikel Hermann von Salm, in: NDB 8, Berlin 1969, 628-630.], gibt es aus der Zeit vor seinem Eintritt ins grelle Lampenlicht der Geschichte so gut wie keine Bezeugungen [5 Zu erweisen ist lediglich auf die Nennung eines Grafen Herimannus in MG D H III, 372 B vom Mai/Juni 1056, die - da der Name nach Giselbertus steht - von Camillus Wanpach, Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien bis zur burgundischen Zeit, Band 1, Luxemburg 1935, 402, auf HERMANN VON SALM bezogen worden ist. Doch gehört dieses Stück zu den um 1116 in St. Maximin in Trier gefälschten Urkunden, deren dafür benutzte Vorlagen - gerade hinsichtlich der erwähnten Personen - gänzlich ungeklärt sind. Zu dieser Urkunde vgl. zuletzt Theo Kölzer, Studien zu den Urkundenfälschungen des Klosters St. Maximin von Trier (10.-12. Jahrhundert), Sigmaringen 1989, 160.]. Und während man als HERMANNS Vater den Grafen Giselbert von Luxemburg genannt findet [6 Annales Brunwilarenses ad 1080, MG SS XVI, 725: Hoc anno apud Saxoniam rex Ruodolvus commisso prelio cum rege Heinrico occiditur. In eius locum Saxones Herimannum, filium Gisleberti de Luocelenburch, substituunt.], auch die luxemburgischen Vorfahren- und Verwandtschafstkreise Graf Giselberts recht gut kennt [7 Vgl. zum Beispiel Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3); Michel Parisse, Genealogie de la Maison d'Ardenne, in: La Maison d'Ardenne X-XI siecles: Actes des Journes Lotharingiennes 24-26 octobre 1980, Centre Universitaire Luxembourg (= Publications de la Section historique de l'Institut G.-D. de Luxembourg Band 95), Luxemburg 1981, 9-40 (mit Stammtafel.], dazu weiterhin den treuen Anhänger HEINRICHS IV., Graf Konrad von Luxemburg, als Bruder HERMANNS in den Quellen antrifft [8 Bernold, Chronica ad 1086, MG SS V, 445: Chonradus comes, frater Herimanni regis, set indefessus fautor Heinrici ... obiit.], ist über Graf Giselberts Gemahlin, also HERMANNS Mutter, überhaupt nichts überliefert. Eine Klärung der beanstandeten Verwandtschaft zwischen dem Gegen-König HERMANN und seiner Frau kann aber ganz selbstverständlich die Mutterseite HERMANNS nicht unbeachtet lassen, sondern muß sich auch dieser mit nicht weniger Intensitätals den väterlichen Vorfahrenslinien zuwenden.
Nicht besser bestellt ist es um die Zeugnisse zur Gemahlin HERMANNS. Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte man noch nicht einmal ihren Namen verifiziert. Um 1700 hielt man die Gräfin Adelheid von Orlamünde (die Tochter Graf Ottos von Orlamünde und Adelas von Löwen) für HERMANNS Ehefrau, was freilich auf einer Falschidentifizierung König HERMANNS VON SALM mit dem Pfalzgrafen Hermann II. von Lothringen beruhte [9 So Carolus Ludocvicus Tolner, Additiones ad historiam Palatinam, Heidelberg 1709, 19; Köhler, De familia augusta Lucenburgensis, prob. 12, Altdorf 1722; Georg Christian Crollius, Originum Bipontinorum pars I, Zweibrücken 1761. - Wiederlegung dieser Ansicht bei Müller, Hermann von Luxemburg (wie Anmerkung 4), 34f.]. Johann Martin Kremer hatte sie sodann 1785 in einer Trierer Urkunde des Jahres 1098 zu entdecken gemeint; denn gemäß dieser Urkunde hatte der Trierer Erzbischof Egilbert ehedem Güter im Bitburger Land von einer domina Irmintrud de Salmanaerhaltem, die ihm als die Gemahlin des Gegen-Königs identifizierbar schien [10 Johann Martin Kremer, Genealogische Geschichte des alten ardennischen Geschlechtes, insbesondere des zu demselben gehörigen Hauses der ehemaligen Grafen zu Saarbrück, Frankfurt und Leipzig 1785, 77. Egilberts Urkunde ist gedruckt bei Heinrich Beyer, Mittelrheinisches Urkundenbuch I, Coblenz 1860, Seite 451f. nr. 396.]. Nach 1888 hielt Hugo Müller [11 Müller, Hermann von Luxemburg (wie Anmerkung 4), 36.] an Irmindrut als HERMANN-Gemahlin ferst; und sogar noch 1919 folgte ihm dabei Jules Vannerus [12 Jules Vannerus, Les comtes de Salm-en-Ardenne 1029-1415; in: Annales de l'Institut archeologique du Luxembourg 50 (1919), 29ff.], obgleich schon 1877 Wilhelm Giesebrecht [13 Vgl. Wilhelm Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit III/2, Braunschweig 1877, 1169; 1885, 1179. In der 3. Auflage von 1868 ist Sophie noch nicht genannt.] auf eine Göttweiger Traditionsnotiz aufmerksam gemacht hattte, die eine Domina Sophya, Herimanni regis relicta, aufweist, welche dem Kloster Göttweig ein predium übertrug und dabei ihren Sohn Otto (Otto filius eiusdem regine) als ersten Zeugen hatte unterschreiben lassen [14 Adalbert Fr. Fuchs, Die Traditionsbücher des Benediktinerstiftes Göttweig (= Fontes rerum Austriacarum, 2. Abt. Band 69), Wien-Leipzig 1931; Seite 399 nr. 259; ältere Ed. von Wilhelm Karlin, Das Saalbuch des Benedictiner-Stiftes Göttweig, ebd. Band 8, Wien 1855, 26; auch Monumenta Boica XXIX, 2, München 1831, 55. Vgl. auch unten Anmerkung 69.]. Das entscheidende Dokument war damit gefunden. Doch aus welcher Familie kam Sophie? Und wie war sie mit HERMANN VON SALM verwandt?
Giesebrecht hatte gemeint, daß Sophie "vielleicht von Heinrich V., Herzog von Baiern, dem Bruder der Kaiserin Kunigunde", abstammte [15 Vgl. Anmerkung 13.]. Das indessen fand keinen Anklang, da HERMANN VON SALM und Sophie dann in einer für die damalige Zeit allzu spektakuläre Nahehe 3:3 gelebt haben müßten und weil auch für Kaiserin Kunigundes Bruder Herzog Heinrich von Bayern keine Nachkommen bezeugt sind [16 Vgl. Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 102 und 156.]. Es hätte sich folgendes Stemma ergeben:


Heinrich Witte schlug dagegenvor, in Sophie "eine Tochter aus dem Hause FORMBACH" zu sehen, da das von Königin Sophie beschenkte Kloster Göttweig von seiner Gründung an in nahem Verhältnis zum Geschlecht der Grafen von Formbach gestanden habe [17 Heinrich Witte, Genealogische Untersuchungen zur Reichsgeschichte unter den salischen Kaisern, in: MIÖG Ergänzungsband 5 (1896-1093), 446f. Anmerkung 3. - Zusätzlich meinte Witte noch: "Eine Tochter aus dem Hause FORMBACH würde auch gut als Gattin zu dem Gegen-König passssen, da dieses Haus einen extrem kirchlichen Standpunkt einnahm" und HERMANN von dieser Partei getragen wurde.]. Dies wurde von Gerold Meyer von Knonau nicht beanstandet [18 Meyer von Knonau, Jahrbücher (wie Anmerkung 4) Band III, 418f. Anm. 127.], aber auch nicht in die eine oder andere Richtung weiterverfolgt, so daß auch heute noch - falls in zusammenhängenden Artikeln zu HERMANN VON SALM bzw. in ihn tangierende Arbeiten Sophie überhaupt als Gemahlin genannt wird [19 So wird zum Beispiel in dem von Tilman Struve verfaßten Artikel zu HERMANN VON SALM im Lexikon des Mittelalters, Band IV, München-Zürich 1989, Spalte 2159f., Sophie als Gemahlin des Gegen-Königs überhaupt nicht erwähnt.] - in etwa zu finden ist: "oo Sophie (Herkunft unbekannt: Spuren weisen auf eine dem österreichischen Kloster Göttweig nahestehende Familie)" [20 Schieffer, Hermann von Salm (wie Anmerkung 4), 629; Karl Schnith (hg.), Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern, Graz-Wien-Köln 1990, 221 Anmerkung 10: "Sophie (Herkunft nicht  gesichert"; Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7), 37 bei nr. 72: "Sophie, dont on n'a pu determiner l'origine precise"; Franz-Reiner Erksens, Die Kanonikerreform in Oberlothringen, in: Historisches Jahrbuch 107 (1987), 15: "Mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, daß sie [= Sophie] dem der Kirchenreform und dem Papsttum verbundenen ostbayerischen Grafengeschlecht von Formbach entstammte" {mit Verweis auf Witte, Untersuchungen (wie Anmerkung 17)}. - Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 156, hatte zu Wittes Hinweis gemeint: "Diese Argumente genügen nicht, HERMANNS Gattin mit Sicherheit von jenem Geschlecht in der Ostmark abzuleiten, zumal wir von keiner Verwandtschaft der LUXEMBURGER mit den Grafen von Formbach wissen. Da die Quellen uns sonst keinen Anhalt geben, müssen wir Wittes Ansicht als Möglichkeit bestehen lassen". Unter Verweis auf Schieffer und Renn zuletzt Johannes Mötsch, Genealogie der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 13 (1987): "Vermutlich ... gehörte bereits Sophie, die Ehefrau des Gegen-Königs HERMANN VON SALM (+ 1088), zu dieser Familie" der Grafen von Formbach.].
So bleiben- will man das Problem der vom päpstlichen Legaten Odo von Ostia angesprochenen Nahehe des zweiten Gegen-Königs gegen HEINRICH IV. klären - zwei vordringliche Aufgaben zu lösen:
1.) Wer war die Mutter HERMANNS VON SALM und aus welcher Familie stammte sie?
2.) Aus welcher Familie kam HERMANNS Gemahlin Sophie?
Bemühungen, die Gemahlin des Grafen Giselbert von Luxemburg und Salm [21 Als comes des Salmo wird Giselbert von Luxemburg 1036 genannt, vgl. Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung 5), Seite 352 nr. 248a; auch in der Genealogia comitum Flandrensium erscheint er als Gislebertus comes de Salinis, vgl. MG SS IX, 306 und 318.], die Mutter des Gegen-Königs HERMANN, zu ermitteln, hat es - trotz der wiederholt getroffenen resignierenden Feststellung "Der Name der Gemahlin Gisleberts ist uns nicht überkommen" [22 Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung 5), 414; vgl. auch bei Anmerkung 3.] - schon mehrfach gegeben. Ansatzpunkt war dabei jeweils die Überlegung, daß sich in den in der Familie HERMANNS vergebenen Namen ein Herkunftsgeschlecht widerspiegeln dürfte. Heinz Renn vermutete 1941, daß Salm (in der Eifel) dem Grafen Giselbert "durch seine Gemahlin" zugefallen sein könnte und daß "die Namen ihrer Söhne Hermann und Konrad, die bisher im Hause LUXEMBURG nicht vorgekommen sind", dafür sprechen könnten, die Herkunft der Giselbert-Gemahlin bei den EZZONEN, dem mächtigen Geschlecht der lothringischen Pfalzgrafen", zu suchen, "wo diese Namen geläufig sind" [23 Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 128. - Den Namen Hermann gibt es aber, was Renn kurzfristig übersehen zu haben scheint, schon bei Graf Giselberts Bruder "Hermann von Gleiberg"; vgl. Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 130-136.].
Einen ganz anderen Erklärungsweg schlug 1955 Emil Kimpen vor: Wegen des Namens Konrad beim Bruder HERMANNS VON SALM [24 Vgl. oben bei Anmerkung 8.] meinte er, dieser Name verweise auf Kuno von Rheinfelden, den Vater des Gegen-Königs RUDOLF VON SCHWABEN. Die Gemahlin Graf Giselberts werde also eine Schwester des Gegen-Königs RUDOLF gewesen sein [25 Emil Kimpen, Zur Königsdgenealogie der Karolinger- bis Stauferzeit, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 103 (1955), 93f.]. Beachtung fand dies ebenso wenig wie schon Renns Vorschlag.
Ohne Renns Anregung zu kennen, hat Ernst Klebel gleichfalls 1955 aus den Namen des Gegen-Königs und seines Bruders Konrad, die dem luxemburgischen Hause bisher fremd sind" geschlossen, daß "eine Verbindung zum salischen Königshaus oder zu dem pfalzgräflichen Haus der EZZONEN und HEZELINIDEN" bestanden haben dürfte. Ihm schien es, daß Graf "Giselbert, der wohl um 1000 ... geboren war, eine Tochter des [dem SALIER-Haus entstammenden] Herzogs Konrad von Kärnten (+ 1011) oder eher eine Schwester des späteren [ezzonisch/hezelinidischen] Herzogs Konrad III. von Kärnten (+ 1061) zur Frau gehabt haben" könnte [26 Ernst Klebel; Alemannischer Hochadel im Investiturstreit, in: Grundfragen der Alemannischen Geschichte (= Vorträge und Forschungen I), Lindau-Konstanz 1955, 235. - Auf Seite 236 schwächte Klebel aber seine Vermutung wieder ab, indem er - auf einen Grafen Hermann von Verdun aufmerksam geworden - meinte: "Soweit also überhaupt Quellen da sind, weisen sie eher auf eine Verwandtschaft der Mutter des Gegen-Königs nach Verdun, als zu den SALIERN oder HEZELINIDEN".]. Seine Interessen richteten sich indes weniger auf die Klärung der Herkunftsfrage für Graf Giselberts Gemahlin als auf das Aufzeigen von genealogischen Zusammenhängen, die sich in der hohen Politik auswirkten und eben auch die Königsdynastie betrafen. Mit dem ersten Vorschlag schloß er HERMANN VON SALM direkt an das SALIER-Haus an. Die zweite Überlegung beachtet, daß Herzog Konrad III. von Kärnten (1056-1061) ein Sohn des Grafen Hezelin (das heißt ein Sohn des nach 1033 verstorbenen Bruders des mit der Kaiser-Tochter Mathilde verheirateten rheinischen Pfalzgrafen Ezzo) und einer nicht genannten SALIERIN gewesen sein könnte, wobei man in letzterer oftmals ein Tochter Herzog Konrads I. von Kärnten (1004-1011) erkennen möchte [27 Emil Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden in der rheinischen Pfalzgrafschaft, in: MIÖG Ergänzungsband 12 (1933), 1-91, besonders 10 und 48-53, hatte zunächst dafür plädiert, die spätere Kaiserin Gisela (Gemahlin KONRDS II.) und ihren 2. Gemahl Herzog Ernst von Schwaben (1012-1015) als Eltern einer mit Graf Hezelin verheirateten namentlich unbekannten Tochter anzusehen und die SALIER-Verwandtschaft des Herzogs Konrad III. von Kärnten (siehe unten) auf diese Weise zu erklären. Doch hat er diese Ansicht selbst zugunsten der Meinung, die Verwandtschaft sei durch eine Tochter Herzog Konrads I. von Kärnten vermittelt worden, aufgegeben. Vgl. Kimpen, Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 71; dann Ders., Die ezzonische Verwandtschaft der rheinischen Pfalzgrafen, in: Coburg mitten im Reich I, hg. von Friedrich Schilling, Kallmünz 1956, 191-193; zustimmend: Ursula Lewald, Die Ezzonen. Das Schicksal eines rheinischen Fürstengeschlechtes, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 43 (1979), 153; Helmuth Kluger, Propter claritem generis. Genealogisches zur Familie der Ezzonen, in: Köln. Stadt und Bistum in Kirche und Reich des Mittelalters, (= Festschrift für Odilo Engels), hg. von Hanna Vollrath und Stefan Weinfurter, Köln-Weimar-Wien 1993, 242; Armin Wolf, Königskandidatur und Königsverwandtschaft, in: Deutsches Archiv 47 (1991), 98f.]. Denn der Kärntner Herzog Konrad III. wird ja in unterschiedlichen Quellen als nepos Kaiser HEINRICHS III. [28 Annales Altahenses maiores ad 1056, ed. Edmund von Oefele, MG SS rer. Germ., Hannover-Leipzig 1891, 53: HEINRICH III. Chuononem nepotem suum poenitentem pro rebellione suscepit.] bzw. als cognatus des jungen HEINRICH IV. [29 Annales Altahenses maiores (wie Anmerkung 28), ad 1057, 53: HEINRICH IV. Chuononi cuidam cognato suo ducatum (= Kärnten) tradidit; Lampert von Hersfeld, Annales ad 1057, ed. Oswald Holder-Egger, MG SS rer. Germ., Hannover 1894, 72: Cuiono cognatus regis dux factus est Carentinorum. Frater eius Heinricus palatinus comes Lutheriorum ...] wie auch als "der Nachkommenschaft der Könige entstammend" [30 Vita Willibrordi cap. 33, MG SS XXIII, 26: Summae dignitatis et generopsitatis proceres, regnum progenies, Cuono dux Carendinorum et adelphus eius Heinricus palatinus comes ... - Offen lasse ich hier die Frage, ob der consanguineus noster dominus Cuono Kaiser HEINRICHS III., der vor 1056 dem Kaiser den Forst Lußhardt (im Kraichgau) übergeben hatte (MG D H III, 370), mit Herzog Konrad III. zu identifizieren ist. Anders zuletzt Dieter Mertens, Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 49 (1990), 11-93, besonders 74-84 und 91; Ders., Vom Rhein zur Rems. Aspekte salisch-schwäbischer Geschichte, in: Die Salier und das Reich, Band 1: Salier, Adel und Reichsverfassung, hg. von Stefan Weinfurter u.a., Sigmaringen1991, 175-251. Gegen Mertens vgl. wiederum Kluger, Propter claritatem  (wie Anmerkung 27), 245 ff.] bezeichnet. - So stellte Kimpen also zwei Denkmodelle zur Herkunft der Giselbert-Gemahlin zur Debatte:


Doch beide Modelle können, obgleich sie auch Akzeptanz erfahren haben [31 Vgl. Anmerkung 27.], kaum überzeugen. Führt uns doch - bei der Suche nach einer Verwandtschaft König HERMANNS mit seiner Frau Sophie - der erste, über die mütterliche Vorfahrenseite HERMANNS VON SALM sich hier darbietende Weg in die unmittelbare SALIER-Familie, zu der es - wie später zu zeigen sein wird - keine Verbindung von der Seite Sophies her gibt.
Beim zweiten Schema fällt die ungeheure Diskrepanz zwischen den zur Verdeutlichung beigegebenen Geburtstagen Graf Hezelins und seiner salischen Frau, der namentlich unbekannten Tochter des seit etwa 1002 mit Herzog Hermanns II. von Schwaben Tochter Mathilde ehelich verbundenen Herzogs Konrad I. von Kärnten, auf. Auch wenn man Hezelin, den Bruder des 955 geborenen Pfalzgrafen Ezzo, für wesentlich jünger als Ezzo hält und zwischen beiden einen Altersunterschied von etwa 15 Jahren annimmt [32 Zum Geburtsdatum Ezzos vgl. Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 125; Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden (wie Anmerkung 27), 53. Bereits Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden (wie Anmerkung 27), 53 und Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 244, haben festgestellt, dass Hezelin wesentlich jünger gewesen sein dürfte, und nach Erklärungen für dieses Faktum gesucht.], bleibt doch, dass er etwa 35 Jahre älter als seine Frau gewesen sein müsste – was negativ auffällt! Und  ebenso müsste der etwa 995/1000 als zweiter Sohn Graf Friedrichs vom Moselgau und von Gleiberg geborene Graf Giselbert [33 Zur ungefähren Geburtszeit Graf Giselberts vgl. Renn; Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 111 und 128.] in der unbekannten Schwester des Pfalzgrafen Heinrich und des Herzogs Konrad III. von Kärnten eine etwa 20-25 Jahre jüngere Frau – die Mutter HERMANNS VON SALM – geheiratet haben. Es ist dies alles zwar nicht unmöglich, jedoch wenig vertrauenserweckend.
Die Bezeichnung Herzog Kunos/Konrads III. von Kärnten als nepos Kaiser HEINRICHS III. bzw. als cognatus Kaiser HEINRICHS IV. wie auch die Kennzeichnung des Herzogs Konrad III. und seines Bruders, des Pfalzgrafen Heinrich, als regum progenies lassen sich – ohne dass man die genannten Altersunterschiede in zwei Ehepaaren in Kauf nehmen muß – auch ganz anders erklären. Dies sei daher hier zur Diskussion gestellt. – Man weiß aus einem Diplom Kaiser KONRADS II. vom 30. Januar 1034, dass KONRAD II. eine Schwester Judith hatte, die zur Zeit der Urkundenausstellung bereits verstorben war und die ihr Grab in der Wormser Domkirche – wie andere Angehörige KONRADS auch – gefunden hatte [34 MG D K II, 204: ... pro remedio parentum nostrorum defunctorum, attavi nostri ducis Chuonradi, avie nostre scilicet Judithe, patris nostri beate memorie Heinrici, patrui nostri ducis Chuonradi eiusque coniugis digne memorie Mathildis, sororis etiam nostre Judithe sancto Petro in Wormacia ... donavinus ... eo tenore, ut ad altare in eadem ecclesia, in qua corpora predictorum requiescunt ... pro animabus illorum missa singulis diebus celebretur.]. Andere Nachrichten über sie fehlen [35 Vgl. schon Harry Bresslau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II., Band 1, Berlin 1879, 4.]. Allein dem Umstand, dass sich Judiths Grab in Worms befand, verdanken wir ihre Nennung in KONRADS II. Urkunde und somit unser Wissen über sie. Ist sie indessen tatsächlich „früh verstorben“, wie Bresslau es vermutete [36 Auf Bresslau beruhen die Regesten des Kaiserreiches unter Konrad II., 1024-1039, bearbeitet von Heinrich Appelt, Graz 1951, Seite 5 nr. c; hieraus ging diese Ansicht in die neuere historische Literatur über. – Eine Klärung scheint die Zuweisung des Kindergrabes, das bei der Untersuchung der Gräber im Wormser Dom nach der Wende zum 20. Jahrhundert aufgedeckt wurde, an Judith zu sein; vgl. Rudolf Kautzsch, Der Dom zu Worms (= Denkmäler deutscher Kunst), Berlin 1938, 346ff. (mit Tafelband Abb. 156); Karl Schmid, Die Sorge der Salier um ihre Memoria, in: Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. von Karl Schmid und Joachim Wollasch, München 1984, 682f. Das Vorhandensein einer weiteren Schwester Kaiser KONRADS II. ist dadurch nicht ausgeschlossen.]? Oder hat sie ein höheres Alter erreicht und ist nur – ebenso wie ihre und Kaiser KONRADS II. Mutter Adelheid – aus dem Beziehungsfeld KONRADS II. und seiner Frau Gisela völlig verschwunden? Könnte sie nicht – oder noch eher eine nicht erschließbare weitere, nicht in Worms bestattete Schwester KONRADS II. – das Bindeglied zu Graf Hezelin und zugleich die Gemahlin GrafGiselberts gewesen sein. Dann ergäbe sich folgendes Stemma:


In dieser Sicht, in der – ebenso wie die überlieferte Verwandtschaft – auch das erstmalige Auftreten des Namens Konrad in der Luxemburger-Familie [37 Vgl. die Stammtafeln bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), und bei Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7).] verständlich wird, sich zudem offenbart, warum 1045 zur Zeit einer schweren Erkrankung des damals noch söhnelosen Kaisers HEINRICH III. einige Große des Reiches den Pfalzgrafen Heinrich als möglichen Nachfolger im Königtum ausersahen [38 Annales Altahenses maiores (wie Anmerkung 28) ad 1045, 40; Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 154; Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 243.], eröffnet sich für die Mutter HERMANNS VON SALM also ein salischer und ein ezzonisch-hezelinidischer Vorfahrenhintergrund.
Ausgehend von Kimpens Erwägungen hat 1991 Armin Wolf vor allem einen recht wahrscheinlichen Erbanspruch HERMANNS VON SALM an der Burg Cochem herausgestellt [39 Wolf, Königskandidatur (wie Anmerkung 27), 106-108.], vor der er – als er castrum suum Cocheme besetzen wollte – durch einen Steinwurf zu Tode gekommen sein soll [40 Annales Palidenses ad 1047, MG SS XVI, 71. Nach den Gesta archiepiscorum Magdeburgensium, MG SS XIV, 404, sei HERMANN freilich in obsidione castri sui Lintberg ums Leben gekommen.]. Denn von der Polen-Königin Richeza, einer Tochter des rheinischen Pfalzgrafen Ezzo und seiner ottonischen Gemahlin Mathilde, war ja doch schon längere Zeit vor ihrem Tode festgelegt worden, dass das castrum Cochem dem Pfalzgrafen Heinrich, dem Sohn ihres Vatersbruder (Heinrico palatino comiti, filio patrui sui), das heißt dem Sohne Graf Hezelins, zusammen mit der Vogtei über das nahe bei Cochem gelegene Klotten zustehen solle und dass im Falle des erbenlosen Todes Heinrichs die Vogtei über beide Güter dann dem proximus heres domne Richeze regine zufallen möge [41 Rheinisches Urkundenbuch. Ältere Urkunden bis 1100, Band 1: Aachen-Deutz, bearb. Von Erich Wisplinghoff, Bonn 1972, Seite 138-141 nr. 96. Verfälschte Urkunde von 1056 (März). Königin Richeza schenkt an Brauweiler mit Bestimmung bezüglich Klottens und Cochems: Tradidi quoque urbem meam Chochumo cum omnibus illuc pertinentibus prefato Henrico comiti palatino, ut sit defensor et advocatus super ipsum predium Clotteno et super omnia illuc pertinentia. Sed et post eius obitum, quincunque in proximo consanguinitatis gradu heres inveniatur, eiusdem predii et illuc pertinentium advocatus habeatur. Zum Komplex der Brauweiler Urkundenfälschungen und –verfälschungen vgl. Erich Wisplinghoff, Die Urkundenfälschungen aus dem Benediktinerkloster Brauweiler bei Köln, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 31/32 (1956/57), 32-37. Zudem vgl. auch die gefälschten Diplome HEINRICHS III. in MG D H III, 273a und b: Tradidit etiam castrum suum Chuochomo Heinrico palatino comiti filio patrui sui, ea scilicet conditione ut, quandiu viveret, super ipsum predium Clotono defensor et advocatus existeret; post obitum vero suum, si ipse heredibus careret, proximus heres domine Richeze reginae advocatiam super eadem bona haberet.]. Da Pfalzgraf Heinrich (der Wahnsinnige, der 1060 seine Frau Mathilde erschlug und daraufhin in Echternacher Klosterhaft kam [42 Vgl. ausführlich dazu Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 154-162.]) wohl noch im Jahre 1060, sein Bruder Herzog Kuno/Konrad III. von Kärnten im Jahre 1061 und Pfalzgraf Heinrichs Sohn Pfalzgraf Hermann II. 1085 verstorben waren, könnte HERMANN VON SALM – wie die auf der vorherigen Seite dargeboten Skizze verdeutlicht – Richezas proximus heres gewesen sein und Cochem als castrum suum angesehen haben [43 Wolf, Königskandidatur (wie Anmerkung 27), 107, zieht auch noch die andere Version des Todesortes HERMANNS VON SALM – in obsidione castri sui Lintberg (vgl. Anmerkung 40) – in Erwägung, nach der HERMANN vor dem mit Limburg an der Lahn, dem alten KONRADINER-Sitz, identifizierten castrum Lintberg den Tod fand, was auf eine konradinische Verbindung HERMANNS VON SALM hindeuten könnte. Er erwägt deshalb zusätzlich, „ob nicht auch der bisher wenig erforschte Konrad (Chuono, Cuonradus laicus), Sohn Herzog Konrads von Öhningen/Schwaben, als Vorfahr der unbekannten Königsmutter in Frage kommt und den Namen Konrad zu den LUXEMBURGERN gebracht haben kann“. Diese Erwägung scheidet meines Erachtens aus, da dieser Graf Konrad 994 ums Leben gekommen ist und wohl von seiner Frau Liutgard keine Kinder hinterließ; vgl. Eduard Hlawitschka, Untersuchungen zu den Thronwechselns der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um ‚Kuno von Öhningen’, Sigmaringen 1987, 100-103, 106f. Wäre Graf Giselberts Mutter eine Nachkommin dieses Grafen Konrad (und seiner Frau Liutgard) gewesen, so hätte sie oder hätten ihre Söhne Konrad von Luxemburg und HERMANN VON SALM jedenfalls zu der Erbengemeinschaft gehören müssen, die zwischen 1071 und 1077 communi voto weite Areale am Schluchsee an das Schwarzwaldkloster St. Blasien schenkte (vgl. ebd., 111ff.). Da dies nicht der Fall war, erübrigt sich diese Erwägung Wolfs.].
Überblickt man nun diese bisherigen Bemühungen, die Mutter des Gegen-Königs HERMANN VON SALM ausfindig zu machen [44 Hingewiesen sei hier schließlich noch auf eine von Karl Hermann May, Die Grafschaft an der mittleren Lahn (Gießen-Wetzlar) und die Erben ihrer aussterbenden Grafen von Luxemburg-Gleiberg im 12. Jahrhundert, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 25 (1975), 61f., zusammengestellte Stammtafel, in der bei Graf Giselbert von Luxemburg vermerkt ist: „NN, Witwe Burkhards, Graf von Oltingen (+ 1088)“. Daß Graf Giselbert mit der Witwe eines 1088 verstorbenen Grafen nicht einen schon 1081 zum Gegen-König in Deutschland gewählten Sohn haben konnte, liegt auf der Hand. Hier liegen offenbar Verwechslungen innerhalb des Fragenkomplexes einer mit Graf Cono von Oltingen (Sohn Graf Burchards/Buccos von Oltingen) vermählten Schwester KönigHERMANNS vor, über den Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 162-164, gehandelt hat.], so bleiben letztlich als Argumente zunächst das erstmalige Auftauchen des Namens Konrad in der Luxemburger Familie – und zwar beim Bruder HERMANNS VON SALM – und was bisher noch wenig beachtet worden ist das erstmalige Auftreten des Namens Otto in dieser Familiengruppe – beim Sohn HERMANNS VON SALM – bestehen. Diese beiden Namen, gepaart mit der verstärkten Vergabe des Namens Hermann, weisen auf eine mögliche Herkunft der Namensvermittlerin, der Gemahlin Graf Giselberts, aus dem Geschlecht der EZZONEN/HEZELINIDEN hin, in dem diese Namen recht markant sind. Und dazu kommt der Kampf HERMANNS VON SALM um das castrum suum Cocheme (= Cochem), das dem ezzonisch/hezelinidischen Pfalzgrafen Heinrich I. von Lothringen bis zu seinem Tode (1060) gemäß Übergabe von seiner Cousine, der nach dem Tod ihres Gemahls König Mieszko II. (+ 1034) von Polen ins Reich zurückgekehrten Pfalzgraf-Ezzo-Tochter Richeza, gehört hatte und das nach Pfalzgraf Heinrich I. auf dessen Sohn Pfalzgraf Hermann II. (+ 1085) übergegangen war. Auf dieses castrum konnte HERMANN VON SALM 1088, als sein Bruder Konrad auch nicht mehr lebte, nur Ansprüche geltend machen und es in seinen Besitz bringen, so dass es nach außen als castrum suum Cocheme erscheinen konnte, wenn seine Mutter ezzonisch-hezelinidischen Ursprungs war, das heißt wenn seine Mutter eine Tochter oder eine Schwester des Pfalzgrafen Heinrich I. von Lothringen war. Dabei scheidet freilich die erste Möglichkeit aus. War ja doch eine eventuelle Tochter des Pfalzgrafen Heinrich und seiner Frau Mathilde gewiß nicht wesentlich älter als der Sohn Hermann II., der 1060, als der Pfalzgraf in einer Wahnsinnstat seine Frau erschlug, noch minderjährig war, der also ca. 1048/49 geboren gewesen ist [45 Vgl. dazu Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 162-166.], während jedoch HERMANN VON SALM (als Sohn einer solchen hier angesetzten und vielleicht um 1045/46 geborenen Tochter) bei seiner Königserhebung 1081 gewiß nicht lediglich ein junger Mann von etwa 20 Jahren gewesen sein dürfte. Erwägt man deshalb, die Mutter HERMANNS VON SALM bzw. die Gemahlin des Grafen Giselbert von Luxemburg als Schwester des Pfalzgrafen Heinrich I. ins Kalkül zu ziehen, so bietet sich folgendes Herkunftsschema für sie an, in dem sich sowohl das Auftreten der Namen Konrad, Otto und Hermann in der Nachkommenschaft Graf Giselberts erklären lässt, an dem auch der Anspruch HERMANNS VON SALM auf Cochem sichtbar wird und außerdem das auffällige Interesse an HERMANN VON SALM gerade in der EZZONEN-Stiftung Brauweiler, wo allein man seine präzise Abstammung (Vatersangabe) und seinen genauen Todestag festhielt [46 Zur exakten Filiationsangabe vgl. oben Anmerkung 6 und zum genauen Todestag HERMANNS, der ebenso nur in Brauweiler festgehalten wurde, die Annales Brunwilarenses ad 1088, MG SS XVI, 725: Hoc anno 9. Kal. Octobris, nocte que dominica habebatur [= 23. September] terribilibus flammis celum flagravit. Et quinta feria eiusdem ebdomadis, sed sequentis indictionis [= 28. September] Herimannus rex Saxonum, insidias imperatori parans, divinitus ictu lapillo occubuit. Quellenzusammenstellung zum Tode HERMANNS bei Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung 5), Seite 457f nr. 307.], seine Erklärung finden kann [47 Die speziellen Quellennachweise für den ezzonisch/hezelinidischen Grundteil der Tafel sind bei Ruth Gerstner, Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz (= Rheinisches Archiv 40), Bonn 1941, sowie Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), leicht zu finden.].


Die Göttweiger Traditionsnotiz, die uns Sophie als Witwe König HERMANNS nachweist, enthält keine direkten Angaben über ihre Eltern und ihre weitere Verwandtschaft [48 Vgl. unten Anmerkung 69.]. Nur aus Argumenten lässt sich auf ihre Abstammung schließen. Solche sind:
a) ihr Auftreten in Niederösterreich in einer Gründung Bischof Altmanns von Passau [49 Vgl. Artikel Göttweig von Siegfried Haider im Lexikon des Mittelalters Band IV, München-Zürich 1989, Spalte 1612f. (mit Literatur); auch Günther Hödl, Göttweig im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktiner-Ordens 94 (1983), 1-231; zu Bischof Altmann vgl. Egon Boshof, Bischof Altmann, St. Nikola und die Kanonikerreform. Das Bistum Passau im Investiturstreit, in: Tradition und Entwicklung. Gedenkschrift für Johann Riederer, Passau 1981, 317-345.], die dieser zwischen 1070 und 1083 ins Leben rief und für die die Grafen von Formbach/Vornbach die Vögte stellten
b) ihr auffälliger und im 11. Jahrhundert noch seltener Name
c) die bereits einleitend erwähnte Beschuldigung gegen HERMANN VON SALM, mit seiner Frau in einer kanonisch nicht gestatteten Nahehe zu leben [50 Vgl. oben Anmerkung 1 und 2.]
Daß Heinrich Witte aus dem Auftreten Sophies in Göttweig die Vermutung herleitete, dass Sophie mit dem Formbacher Grafenhaus etwas zu tun gehabt haben dürfte, ist bereits festgehalten worden [51 Vgl. oben bei Anmerkung 17.]. Wittes Hinwies auf die FORMBACHER/VORNBACHER hat 1955 Emil Kimpen aufgegriffen und gemeint: „Rein zeitlich könnte sie [= Sophie] als eine Tochter des 1066 getöteten Grafen Meginhard und Schwester seiner beiden Söhne Ulrich und Hermann von Windburg angesetzt werden. ... Da aber Meginhards Vater Thietmar II. von Formbach durch einen anderen Sohn namens Heinrich eine Tochter [gemeint wohl: Enkelin] Tuta, die Gründerin des südlich von Formbach gelegenen Klosters Suben, hatte und diese als regina bezeichnet wird, kann keinem Zweifel unterliegen, dass sie die Gattin König HERMANNS und ihr Name Tuta nur ein Kosename für Sophie war [52 Kimpen, Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 94f. – Kimpen stützte sich dabei auf den von Kamillo Trotter in: Genealogisches Handbuch zur bairisch-österreichischen Geschichte, hg. von Otto von Dungern, Graz 1931, 37-51, hier besonders 38-44, entwickelten Stammbaum der Grafen von Formbach.] war. Die Verbindung zu den LUXEMBURGERN – um die Verwandtschaft mit HERMANN VON SALM zu erhalten – wird über die Hausgenealogie des Klosters Formbach/Vornbach [53 MG SS XXIV, 76f. ] und die Totengedenkeinträge aus dem Familienumfeld der Kaiserin Kunigunde [54 MG SS IV, 791] hergestellt. Bei diesen Gedenkeinträgen wird nämlich unter anderem auch einer Äbtissin Uota gedacht, die eine filia sororis Chunigundis imperatricis und Tochter eines Dietmar (Dietmar, pater abbatisse Uotae) war. Dietmar wiederum wird von Kimpen mit dem Grafen Tiemo I. gleichgesetzt, der in der Hausgenealogie als Vater eines Tiemo II. und Großvater eines Heinrich angegeben wird [55 MG SS XXIV, 76f.: Udalricus senex comes genuit sex filios: Arnoldum, Piligrimum, Brunonem, Tyemonem, Chounradum clericum Salzbrgensem prepositum, Maeginhardam. Tiemo senior genuit iuniorem Tiemonem ... Tiemo iunior genuit...Heinricum...]. Und als Tochter Heinrichs wiederum ist Tuta, die Gründerin von Suben, insofern erkennbar, als lokale Nachrichten sie als Schwester einer Himiltrud aufzeigen, die als Tochter Heinrichs bezeugt ist [56 Monumenta Boica IV, München 1765, Seite 99f. nr. 132: Aufzeichnung über den Überfahrtzoll zu Schärding ... Due namque sorore Touta et Himiltrud, tam nobilissimis quam etiam ditissimis parentibus orte, cum possessiones  suas amplas inter se dividerent, contigit, ut prenominatus transitus in ista parte [des Inn] in qua monasterium Fornbacense situm est, equaliter inter eas partiretur: videlicet ut uno anno Domina Touta, altero Domina Himildrud ipso uteretur: ex altera vero parte, in qua Subenense monasterium constructum est, plures conparticipes eiusdem transitus, videlicet filios Meginhardi comitis, Oudalricum et Hermannum, ac filios Tiemonis Ekkebertum et Henricum et Dominam Itam habentes definierunt: quatenus primo anno Domina Touta, secundo soror eius Domina Himildrud, tertio Oudalricus et frater eius Hermnnus [zu ergänzen: Ekkebertus et frater eius Heinricus] utilitate potirentur. Et Domina Ita in ipso quarto anno singula septimana quolibet die tantum frueretur. Domino autem inspirante Domina Touta partem suam, quam utrimque habuit, Ecclesie Lamberti, que est in Subene, dedit, et soror eius Domina Himiltrudis partem suam ex utraque parte Ecclesie S. Marie, que est in Formbacensi loco, tradidit. Dehinc Dominus Oudalricus et frater eius Dominus Hermannus, cum consanguineis suis, scilicet Ekkeberto comite et fratre suo Domino Heinrico etiam suas partes Fornbacensi Ecclesie dederunt. Nachdruck bei Franz Tyroller, Genealogie des altbayerischen Adels im Hochmittelalter, in: Wilhelm Wegener, Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, Göttingen 1962-1969, 134 ff. – Als regina erscheint Touta in einer Urkunde des Erzbischofs Eberhard II. von Salzburg vom Jahre 1153; Salzburger Urkundenbuch II, ed. Willibald Hauthaler – Franz Martin, Salzburg 1916, Seite 426 ff. nr. 305; auch Monumenta Boica IV (wie oben), Seite 525f. nr. 3: ...significamus, quod pie memorie Tridentinus episcopus Altmannus Subinensem ecclesiam a quadam Regina Tuta nomine, de qua secundum carnem genus duxit, primo fundatum ... restauravit. Ebd. 513 der Hinweis auf ein Grabmal aus dem 16. Jahrhundert mit der Inschrift: Toutam Reginam Subensium fundatricem exuvias mortales deposuisse an. 1136. Auch das Nekrolog aus Regensburg-Obermünster aus dem 12. Jahrhundert, MG Necrol. III, 336, verzeichnet zum 2. II. Touta regina, während das Niedermünster-Nekrolog aus der Zeit um 1042-1044, das bis um 1075 im Umkreis dieses Klosters in Gebrauch war – vgl. MG Necrol. III, 290 und Wanderwitz, Nieder- und Obermünster (wie Anmerkung 58), 52f. -, zum 3.II. lediglich Touta obiit vermerkte.].Das ergibt – für eine übersichtliche Betrachtung – folgendes Schema:


Wenig überzeugend ist in dieser Sicht zum einen die Gleichsetzung von Tuta und Sophie, da der Name Tuta/Tuota – wie ein Blick in die Register der MGH Libri memoriales et Necrologia zeigt – von einer germanischen Stammform dod- ableitbar ist [57 Vgl. die Namen Duoda, Toto, Dodilo, Tuotilo, Totila, Dodico usw.] und somit kaum als Koseform von Sophie betrachtet werden kann, zum anderen der chronologische Hintergrund. Denn Tuta von Suben und ihre Schwester Himiltrud teilten bereits in den 50-er – 60-er Jahren des 11. Jahrhunderts ihre possessiones amplas inter se, wodurch Tuta für eine Identifizierung mit der 1088 verwitweten Sophie etwa eine Generation zu alt erscheinen dürfte. Deshalb ist jene Tuta regina auch bereits – mit welcher Sicherheit oder lediglich Wahrscheinlichkeit bleibe hier dahingestellt – als zweite Gemahlin des Ungarn-Königs Bela I. (nach dem Tod von Belas erster Frau Richeza von Polen nach 1052) aufgefasst worden [58 Vgl. Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), Seite 134 und 141 nr. 26; akzeptiert von Franziska Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg, in: ZBLG 46 (1983), 225-300, hier 246; auch Clemens Lashofer, Die Formbacher als Vögte des Stiftes Göttweig, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens 106 (1995), 225 und 241; skeptisch: Heinrich Wanderwitz, Die Reichsstifte Nieder- und Obermünster bis ins 11. Jahrhundert, in: Aus Bayerns Geschichte. Forschungen als Festgabe zum 70. Geburtstag von Andreas Kraus, St. Otilien 1992, 51-88, besonders 76 Anmerkung 97; ebenso Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60), 106.]. Problematisch ist aber in dieser Sicht vor allem die Verbindung der FORMBACHER/VORNBACHER mit jenem Grafen Tiemo/Dietmar, der eine Schwester der Kaiserin Kunigunde zur Frau hatte. Jener Kunigunde-Schwager war zwar wahrscheinlich aus der Formbacher/Vornbacher Familie hervorgegangen, er war aber nicht – wie die überlieferten Todestage zeigen – mit Tiemo/Dietmar II., dem Vater Graf Meginhards, identisch. Dies haben vor 10 Jahren von Heinrich Wanderwitz vorgenommene Untersuchung ergeben [59 Heinrich Wanderwitz, Nieder- und Obermünster (wie Anmerkung 58), 77-81.]. Zumal diese Ergebnisse bereits in der neuesten Arbeit zur Formbacher/Vornbacher Grafenfamilie von Richard Loibl geprüft und rezipiert worden sind [60 Richard Loibl, Der Herrschaftsraum der Grafen von Vornbach und ihrer Nachfolger. Studien zur Herrschaftsgeschichte Ostbayerns im hohen Mittelalter, München 1997, 137, 369f. mit Anmerkung 46.], ist eine Wiederholung der entsprechenden Argumentation hier nicht mehr erforderlich.
Im gleichen Jahr 1955, in dem Emil Kimpen seinen Vorschlag zur Identifizierung Sophies lancierte, schlug Ernst Klebel eine andere Problemlösung vor: „Gegen jede Beziehung der Gattin des Gegen-Königs zum Haus FORMBACH“ spräche „der Name ihres jüngeren Sohnes Otto. Der ältere hieß, wie der Vater, Hermann. Es ist am wahrscheinlichsten, dass Sophie die Tochter eines Otto gewesen sei ... Meine Vermutung ist also: Sophie, die Gattin des Gegen-Königs HERMANN, war die Tochter [Herzog] Ottos von Olmütz [61 Klebel, Alemannischer Hochadel (wie Anmerkung 26), 232ff.]. Klebel möchte also folgende Verwandtschaftslinien anführen [62 Für diese sind die Quellennachweise bei Wegener, Genealogische Tafeln (wie Anmerkung 56), 5 ff. mit Tafeln 1 und 3 (Premysliden), leicht zu finden.].


Indessen überzeugt auch dieser Vorschlag wenig, obschon er auf den ersten Blick besticht. Schon Wilhelm Wegener äußerte dazu, dass sich diese „geistreiche Kombination ... quellenmäßig nicht direkt stützen lässt. Vor allem ist uns von einer Tochter dieses Namens bei Otto nichts bekannt ... Es bliebe also nur eine bisher unbekannte Tochter Ottos anzunehmen, was ich aber schon vom Alter her für sehr zweifelhaft halte“ [63 Wegener, Genealogische Tafeln (wie Anmerkung 56), Ergänzungsblatt 12 b. – Gegen Klebels These auch Karl Lechner, Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246, Darmstadt ³1985, 337 Anmerkung 17]. Bedeutsamer ist aber doch wohl, dass zwar der Name von Sophies Sohn Otto eine Erklärung finden könnte, nicht aber auch ihr eigener
Name, und dass von seiten der premyslidischen Herzöge der Olmützer Linie keinerlei Beziehungen nach Göttweig, wo Sophie auftrat, fassbar sind. Zudem ist bekannt, dass Herzog Ottos Bruder, Wratislaw II. von Böhmen (1061-1085 Herzog, 1085-1092 König), zu den treuesten Stützen Kaiser HEINRICHS IV. im Kampf gegen das Gegen-Königtum in Deutschland zählte [64 Vgl. Friedrich Prinz, Böhmen und Mähren (= Deutsche Geschichte im Osten Europas), Berlin 1993, 45; auch Lechner, Babenberger (wie Anmerkung 63), 113.]. Diese Konstellation hängt also völlig in der Luft.
Deshalb müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Auszugehen ist dabei von einer engeren Verbindung Sophies zum Kloster Göttweig und – da sie in diesem Bereich eine Schenkung aus Eigenbesitz vornehmen konnte – davon, dass sie auch aus dem ostbayerisch-österreichischen Raum stammte. Dieses Kloster wurde seit seiner Gründung durch Bischof Altmann von Passau besonders von Mitgliedern der an der Gründung mitbeteiligten Familie der Grafen von Formbach/Vornbach gefördert, bevogtet und reich beschenkt. So erfolgte die Klosterweihe durch Bischof Altmann am 8. September 1083 in Anwesenheit des zur Formbacher/Vornbacher Grafenfamilie gehörenden Vogtes Graf Udalrich de Ratilenberge (und Windberg) sowie seines Bruders Graf Hermann (von Radberg und Winzenburg) [65 Urkunden und Regesten zur Geschichte des Benediktinerstiftes Göttweig, Band I: 1058-1400, hg. von A. Dungel und A. Fuchs (= Fontes rerum Austriacarum, Abt. II, Band 51), Wien 1901, 7 nr. 5: ... tradidit super altare ex reditibus meis parrochias ...sub presentia comitis Odalrici de Ratilenberge, ipsus tunc loci advocati, et Hermanni comitis, fratris ipsius Odalrici ... (nicht original!). – Ratilenberge ist Radlberg bei Göttweig/Niederösterreich; Windberg, nach dem sich dieser Zweig der Grafen von Formbach ebenfalls benannte, bezeichnete eine heute abgegangene Burg beim heutigen Weiler Wimberg, nördlich des Marktes Windorf, 25 km nordwestlich Passau. (Mit dem heutigen Kloster Windberg bei Bogen ist die hier angesprochene Burg Windberg nicht identisch). Hermann nannte sich auch nach der Winzenburg, südöstlich Alfeld, die er als Hildesheimisches Lehen innehatte; er habe – so besagt es der Anmerkung 73 zitierte Gründungsbericht von Reinhausen – „weil er von väterlicher Seite her ein Bayer war, seinem Haus, das er sich erbaute, einen bayerischen Namen gegeben“, also die Winzenburg nach der Windberg-Burg benannt; hierzu vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), 235ff., 257, 262 mit Anmerkung 95,288.]; und Schenkungen aus dieser Familie an Göttweig sind reich belegt [66 Graf Udalrichs Witwe stiftete zum Beispiel ein Seelgerät für ihren Gemahl 1097 nach Göttweig; vgl. Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), Seite 184 nr. 43; Gleiches tat sie ca. 1121 zusammen mit ihrer Tochter Liutgard, vgl. ebd. Seite 233f. nr. 92; 1121/22 tritt Udalrichs Bruder Hermann letztmals als Vogt von Göttweig auf, vgl. ebd. Seite 326 ff. nr. 188; 1122 schenkte Hermanns Witwe zum Seelenheil ihres Mannes Besitz an Göttweig, vgl. ebd. Seite 335f. nr. 195. Weitere Nachrichten über die FORMBACHER/VORNBACHER als Vögte Göttweigs bei Lashofer, Formbacher (wie Anmerkung 58), 228-234.]. So liegt eine Einreihung Sophies in dieses Gründergeschlecht nahe, wie schon Heinrich Witte und auch Emil Kimpen erkannten [67 Vgl. bei Anmerkung 17 und 52.], die neueren Bearbeiter der Geschichte des Formbacher/Vornbacher Adelshauses hingegen unbeachtet ließen [68 So zum Beispiel Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), Jungmann- Stadler,. Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60), und Lashofer, Formbacher (wie Anmerkung 58).].
Einen bislang nicht berücksichtigten Hinweis in dieser Richtung bietet meines Erachtens Sophies Traditionsnotiz selbst, indem ja ihre Schenkung tam pro sue anime quam pro remedio animarum parentum utrorumque erfolgte [69 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14); Seite 398f. nr. 259: Noverint universi Christi sanguine redempti, qualiter domna Sophia Herimanni regis relicta tradidiot ad altare S. Marie prediumquoddam Magingoldi dictum habens trium quantitatem mansorum tam pro sue anime, quam pro remedio animarum parentum utrorumque. Huius traditionis sunt asciti testes satis idonei: domnus Otto filius eiusdem regine, Wichpoto, Wirinrich ...]. Die Betonung der parentum utrorumque – statt wie gewöhnlich parentum suarum – setzt eigentlich die bereits erfolgte Nennung eines Elternteils unbewusst voraus. Billigt man diesen Ansatz, so bleibt letztlich nur, diesen Elternteil in der Schenkgutsbezeichnung predium quoddam Meginoldi dictum zu erkennen: - und dies umso mehr, als ein Ort Meingoldsdorf o.ä. „weder in Ober- noch in Niederösterreich nachweisbar ist“ und unter diesem Namen auch kein Göttweiger Besitztum in späteren Besitzbestätigungen und Urbaren auftaucht [70 Vgl. Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), die Vorbemerkung zu nr. 259.], so dass das Schenkgut also auf eine mit der Schenkerin verbundene Person verweist. Sophie schenkte somit ein Besitztum ihres Vaters Meginold. In der Genealogie der FORMBACHER/VORNBACHER kann es sich bei Meginold (verderbt aus Meginard?) wiederum nur um Graf Meginhard V. handeln, der als Graf von ca. 1060-1066 bezeugt ist [71 Zählung entsprechend der Stammtafel bei Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), 135 und 140; zum Todesjahr Meginhards vgl. Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60), 371.] und der Vater der bereits als Göttweiger Vögte nachgewiesenen Brüder Udalrich V. von Windberg und Radlberg (+ 1097) und Graf Hermann I. von Radlberg und Winzenburg (+ 1122) war. Die beiden als Göttweiger Vögte tätigen Brüder Udalrich und Hermann [72 Zu ihnen und ihrem Vater Meginhard vgl. die Belege, die Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), und Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60) 363-385, zusammengestellt haben. Am ausführlichsten zu Hermann I. und seinem Bruder Udalrich äußert sich Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), 255 ff., 262-274.] sind sonach als Sophies Brüder anzusehen. Innerhalb der (hier nur auszugsweise wiedergegebenen) Genealogie der FORMBACHER/VORNBACHER ergibt sich damit folgendes Bild:


Nun war – was in die Skizze aufgenommen ist – Graf Meginhard V. mit Mathilde, einer Tochter des Grafen Elle von Reinhausen (bei Göttingen), verheiratet. Dies geht aus dem Bericht des Abtes Reinhard von Reinhausen über die Stiftung und frühe Geschichte seines Klosters hervor [73 Dieser ist abgedruckt bei Edmund Freiherr von Uslar-Gleichen, Geschichte der Grafen von Winzenburg, Hannover 1895, 308-312; ältere Ed. Bei Gottfried Wilhelm Leibnitz, Scriptores rerum Brunsvicensium, Hannover 1707, 703: ... Ezike et Elle fratres et comites nobilis et praedivites erant, qui Reynehuson et Lichen habitabant. Sed Eziche cum esset immature suo destitutus haerede, beatum Petrum in Helmwardishusen sibi constituit heredem. Elle genuit quatour filios, Conradum, Henricum, Hermannum et Vdonem Hildneshemensem, et duas filias, Mathild et Rikence, quam Geroldus de Immenhusen clam rapiens praedia multa cum ea obtinuit. Sed cum ex ea non haberet haeredem, Reinhardus praepositus qui et postea Halberstadensis episcopus omnia coemit et nepotis suo Popponi comiti de Blanckenburch un nuptu contradidit. Porro Conradus genuit Beatricem, quae nupsit Olgero comiti de Wartbike et genuit Olricum. Henricus autem genuit Meinehardum et Piligrimum et Eilikam et Adilheid abbatissas. Mathild vero nupsit cuidam bav[a]ro principi et genuit Hermannum de Winzenburch. Hic quia patre Bav[a]rus fuit, domui suae, quam extruxit, nomen de se indidit. Ohne daß vom 3. Bruder Hermann hier noch etwas gesagt wird, geht es weiter mit: His tribus fratribus comitibus et Mathildi, communicato consilio, placuit ut locum suum principalem, unde originem duxerant, domino Deo ... deputarent. ... Danach Propsteigründung mit vier Kanonikern, schließlich Umwandlung in ein Kloster, Tod des Grafen Heinrich; et filius suis, Meinhardo scilicet et Piligrimo, Wirceburche ad curiam imperialem occisis et inde in coenobium nostrum translatis et Sepultis, Eilika abbatissa, soro ipsorum, quicquid habuit in jam dictae villae marcha ... obtulit ... – Eine vortreffliche Einordnung dieses Berichtes in die sächsisch-welfischen Gegebenheiten und eine Klärung der Ereignisse in Reinhausen gibt Jungmann-Stadler, Hedwig von Windberg (wie Anmerkung 58), 257ff.; hierdurch sind die von Uslar-Gleichen ausgehenden Darlegungen von Hans Patze, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, Band 1, Köln-Graz 1962, 582-601, besonders 585-587, zur Reinhausener Gründerfamilie und zu Hermann von Winzenburg überholt.]. Was er über die Familie des  Grafen Elle mitteilt, sei hier kurz in einer Skizze zusammengefasst.



[74 Der Reinhauser Gründungsbericht erwähnt Beatrix nicht unter den Kindern des Grafen Elle. Durch ein in der Hildesheimer Briefsammlung erhaltenes Schreiben an den Bischof Udo aus dem Spätherbst 1079 ist sie aber bestens als dessen Schwester bezeugt. Vgl. Briefsammlungen der Zeit Heinrichs IV., ed. Carl Erdmann-Norbert Fickermann, (= MGH Briefe der deutschen Kaiserzeit V), Weimar 1950, 64-67 nr. 29: Domno et fratris dilectissimo U[doni] Domini gratia episcopo Beatrix non fortuna sed solo nomine felix, quod soror fratri, dilecta dilectissimos, unica unico ...
Da in der Formbacher/Vornbacher Familie der Name Sophie bis dahin nicht anzutreffen war [75 Vgl. die ausführlichen Stammtafeln bei Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), Loibl, Herrschaftsraum (wie Anmerkung 60); Trotter, Handbuch (wie Anmerkung 52), und Lashofer, Formbacher (wie Anmerkung 58).], dürfte dieser durch Mathilde vermittelt worden sein. Auch Mathildes Schwester Beatrix gab ja diesen Namen einer Tochter [76 Vgl. MGH Briefe (wie Anmerkung 74), 65 nr. 29: Filiam vero meam Sophiam, que quasi furtum absconditum latet, quilibet ad hoc longe impar uxorem sibi audet. ...66: Sophiam autem meam iam viro maturam, cuius etas et forma raptores non dignos in se accendit, quippe quam non iam fraternum presidium a violentia defendit, ubi sit honestum et idoneum, matrimonio iungere temptate. ...]. Der Name Sophie indes lässt aufhorchen, denn dieser war vor dem Jahre 1000 in der abendländischen Welt nicht geläufig; er wurde erst durch Kaiser OTTOS II. Gemahlin Theophanu in Deutschland heimisch. Theophanu hatte ja sowohl eine Tochter Sophie (+ 1039 als Äbtissin von Gandersheim) als auch (durch ihre mit Pfalzgraf Ezzo verheiratete Tochter Mathilde) eine Enkelin Sophie (+ 1031/38 als Kanonisse in Mainz oder als Äbtissin zu St. Maria in Gandersheim) [77 Zu diesen beiden Damen vgl. Winfried Glocker, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses, Köln-Wien 1989, 206-211, 294f., 319.]; auch scheint Theophanu selbst Tochter einer Sophia gewesen zu sein [78 Vgl. Gunther Wolf, Nochmals zur Frage: Wer war Theophanu?, in: Byzantinische Zeitschrift 81 (1988), 272-283; ergänzter Nachdruck in Ders., Kaiserin Theophanu, Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs Große Kaiserin, Köln-Weimar-Wien 1991, 59-78; Otto Kresten, Byzantinische Epilegomena zur Frage: Wer war Theophanu?, in: Kaiserin Theophanu, Band II, hg. von Anton von Euw und Peter Schreiner, Köln 1991, 403-420.]. Weist dieser Exklusivname Sophie bei der Gemahlin HERMANNS VON SALM – noch dazu gekoppelt mit dem Namen ihrer nunmehr ermittelten Mutter Mathilde und ihrer Tante Riche(n)za – nicht auf eine EZZONEN-Herkunft hin, die sonach durch Graf Elle oder seine nicht genannte Gemahlin vermittelt sein dürfte. Wie aber könnten Sophie und ihre Mutter Mathilde von Pfalzgraf Ezzo und seiner Gemahlin Mathilde, der Tochter Kaiser OTTOS II. und Theophanus, abstammen? Die Frage stellt sich umso mehr, als ja doch König HERMANN VON SALM bezichtigt wurde, mit seiner Frau – Sophie – in einer Verwandtenehe zu leben. Und als im voranstehenden Teil dieser Arbeit für HERMANN VON SALM ezzonisch-hezelinidische Mutter plausibel gemacht werden konnte. Wie also könnte die inkriminierte Verbindung im ezzonisch-hezelinidischen Zusammenhang eingebettet gewesen sein?
Die EZZONEN-Stammtafel, die somit auf mögliche Anschlussstellen hin betrachtet werden muß, ist bereits oben (Seite 30) dargeboten worden. Will man nun Graf Elle [79 Graf Elle von Reinhausen scheint mit jenem Grafen Ello bzw. Hello vom Engersgau (um Engers und Neuwied bei Koblenz), der in zwei Diplomen HEINRICHS II. aus den Jahren 1021 und 1022 (MG D H II, 446 und 453) genannt wird, identisch zu sein. Im Engersgau war jener Mann ebenfalls Nachfolger eines Grafen Otto, der dort zu 1019 bezeugt ist (MG D H II, 417). Bei letzterem handelt es sich offenbar um den bekannten Grafen Otto von Hammerstein (vgl. Die Regesten des Kaiserreiches unter Heinrich II. 1002-1024, bearbeitet von Theodor Graf, Wien-Köln-Graz 1971, Seite 1072 nr. 1958). Ello übernahm also die Funktionen des in seiner Eheangelegenheit zu Ämter- und Lehensverlust verurteilten Hammersteiner.] unbekannte Gemahlin, die Mutter der vielleicht um 1035/40 geborenen Mathilde [80 Nach dem Gründungsbericht von Reinhausen (vgl. Anmerkung 73) war Mathilde unter anderem die Schwester des Bischofs Udo von Hildesheim (1079-1114) und hatte mit drei weiteren Brüdern Konrad, Heinrich und Hermann vor 1079 in Reinhausen ein Kanonikat gestiftet. Wenn Udo 1079 seine Bischofsweihe empfangen konnte und sein Amt bis 1114 wahrnahm, dürfte er ca. 1040/45 geboren sein. Die Geburtszeit seiner Schwester wird man dann in eine ähnliche Zeitspanne zu setzen haben. Nun scheint Udo zudem – nach der Aufzählung zu schließen – der jüngste Sohn Graf Elles gewesen zu sein und Mathilde auch eine ältere Tochter, so dass man Mathildes Geburtszeit eher um 1040 oder noch früher ansetzen darf. Außerdem hatte Mathildes und Bischof Udos Schwester Beatrix (vgl. Anmerkung 74 und 76) 1079 bereits zwei in der Verbannung lebende Söhne und zwei erwachsene Töchter, Sophie und Burtgarda, was den Eindruck noch verstärkt, dass Udo ein spätgeborener Sohn Elles war, dass aber auch Mathildes Geburtszeit auf 1035/40 vorgedrückt werden könnte.] bzw. die Großmutter der etwa 1050/55 zur Welt gekommenen Sophie, als Tochter oder als Enkelin einer in der EZZONEN-Stammtafel aufgeführten Person anschließen, so stößt das sogleich auf große Schwierigkeiten. Diese unbekannte Gemahlin Graf Ellis dürfte ja ihrerseits wiederum um 1015/25 (oder auch etwas früher) geboren sein, was die gesuchten Anschlussmöglichkeiten stark eingrenzt. Denn diese Elle-Gemahlin gehört mit ihrer Geburtszeit ja doch in die Generation der in diesem Zeitraum anzusetzenden Enkel Ezzos und Mathildes (wenn nicht gar in die Generation der Ezzo-Mathilde-Kinder selbst). Doch von welchem Ezzo-Mathilde-Kind könnte die Elle-Gemahlin abstammen? Für den etwa 993 geborenen und am 11. Mai 1031 verstorbenen Ezzo-Mathilde-Sohn Liudolf ist eine Gemahlin Mathilde (von Zütphen) bezeugt; aus beider Ehe sind in der Brauweiler Überlieferung nur die beiden Söhne Heinrich und Konrad verzeichnet, die beide, wie ausdrücklich überliefert ist, ohne Nachkommen verstarben [81 Fundatio monasterii Brunwilarensis cap. 8, ed. Hermann Pabst, in: Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde 12 (1874), 161: Ludolphus autem maior natu ... praeter parentum glorias et divitias comitatum seu praefecturam adeptus est ... Hic filiam Ottonis de Sudveno nomine Mathildim in coniugem accipiens, duos aeque per omnia sibi simillimos es ea generavit filios, Heinricum videlicet er Cunonem: quorum alter suam post mortem eius comitatum, alter vero Baioarie meruit ducatum; verum e vita excessit uterque sine ulla stirpis successione ... – Zu Ludolfs im Totenbuch von Brauweiler genannten Todestag vgl. bei Friedrich Wilhelm Oediger, Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter Band I, Lfg. 3, Bonn 1956, Seite 226 nr. 770.]. Für Liudolfs Bruder Erzbischof Hermann von Köln (+ 1056) sind Verheiratung und Kinder eo ipso nicht anzunehmen. Auch von den sechs Ezzo-Mathilde-Töchtern Adelheid, Theophanu, Heilwig, Mathilde, Ida und Sophie ist Nachkommenschaft, geht man von der Brauweiler Überlieferung aus, gleichfalls so gut wie sicher auszuschließen¸denn nach dieser Überlieferung sind sie alle ins Klosterleben eingetreten und wurden an verschiedenen Orten Äbtissinen [82 Fundatio cap. 7(wie Anmerkung 81), 160: nati sunt eis (= Ezzo und Mathilde) filii tres: Hermannus, Otto, Ludolphus, et filiae septem: Richeza, Adelheit, Ida, Mathilt, Theophanu, Heylwig, Sophia, bzw. cap. 9, 162: Porro Adelheit in Nivelle monasterio, Theophanu in Asnide, Heylewig in Nussia, Mathilt in Didinkirica atque Vylica. Ida in monasterio sanctae Mariae Coloniae, Sophia similiter in monasterio sanctae Mariae Moguntiae atque Gandersheim sanctimonialibus feminis sunt praelatae logo regiminis. Quarum fere singulae et pro caelestis vitae conversanione et pro Christi amore, in semet ipsis habita corporis ac spiritus sanctificatione, acsi viventis in carne, suis in locis, pro virtutum etiam operatione summo frequentantur honore. Zu Richeza heißt es in cap. 13, 168: Poliniorum rex nomine Misecho ... filiae eius quae primogenita erat Richeza petit consortium ...]. Desgleichen blieb ihr Bruder Herzog Otto von Schwaben (+ 1047) kinderlos [83 Vgl. nachfolgend bis Anmerkung 87. – Auch die genealogischen Tafeln aus Prüm und Steinfeld, die Otto dux als Sohn von OTTOS III. Schwester Mathildis aufweisen, zeigen ihn ohne Kinder; vgl. MG SS III, 215 und MG SS VI, 32.]; und als Nachkommen der ältesten, 1016 mit Mieszko II. von Polen verheirateten Ezzo-Mathilde-Tochter Richeza kennt man lediglich Kasimir I. von Polen und seine beiden Schwestern, von denen eine (NN) ca. 1039 den ARPADEN, die andere Gertrud, vor 1050 den Großfürsten Izjaslav von Kiew geheiratet hat [84 Vgl. Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 143-147; Klaus Gereon Beuckers, Die Ezzonen und ihre Stiftungen. Eine Untersuchung zur Stiftungstätigkeit im 11. Jahrhundert (= Kunstgeschichte Band 42), Münster 1993, 30-37, besonders 345f.]. Sollte man nun die gesuchte Elle-Gemahlin als weitere Tochter Richezas von Polen oder etwa doch als Tochter Herzog Ottos von Schwaben annehmen? Dem steht einerseits entgegen, dass die Tomburg (südwestlich Bonn), Ottos Stammburg, auf der er 1047 plötzlich starb, nicht etwa über eine Tochter (NN) an Graf Elle gelangte, was beim Vorhandensein einer Tochter nach Erbrecht geboten gewesen wäre, sondern an Ottos Bruder Erzbischof Hermann von Köln kam, der diese an seiner Kölner Kirche übertrug und sich dies 1052 bestätigen ließ [85 Heinz Wolter, Das Privileg Leos IX. für die Kölner Kirche vom 7. Mai 1052 (JL 4271), in: Egon Boshof-Heinz Wolter, Rechtsgeschichtlich-diplomatische Studien zu frühmittelalterlichen Papsturkunden (= Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia 6), Köln 1976, 114: ...corroboramus ecclesiae praedia, quae ipse dedisti, videlicet monasterium Brunwilare et castrum nomine Tomburg cum omnis suis pertinentiis. Erzbischof Hermann war also – wie Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 253, zurecht betont – „Alleinerbe“ geworden, was Kinder seines Bruders Herzog Otto ausschließt.]; und dem steht andererseits ebenso entgegen, dass Richeza – nachdem ihr Sohn Kasimir auf sein Erbe innerhalb des ottonisch-salischen Staatenverbandes verzichtet hatte [86 Vgl. Gallus Anonymus, Chronicon et gesta ducum principum Polonorum, lib. I cap. 19, ed. Karol Maleczynski, Monumenta Poloniae historica, ser. II, tom. 2, Krakau 1952, 44; ältere Edition: MG SS IX, 437: Kazimirus ergo ... quam cum mater dehortaretur, ne ad gentem perfidam et nondum bene christinam rediret, sed hereditatem maternam pacifice possideret, et cim imperator eum remanere secum rogat eique ducatum satis magnificum dare velet, proverbialiter utpote homo literatus respondit: ‘Nulla herdeitas avunculorum vel materna iustius vel honestius possidebitur quam paterna’. Et assumptis secum militibus 500 Poloniae fines introivit … Vgl. Auch Stanislaus von Halko, Richeza, Königin von Polen, Gemahlin Mieczyslaws II., Diss. Freiburg/Schweiz 1914, 68f.] und auch ihre Töchter in Ungarn und in Kiew verheiratet waren – im Reich HEINRICHS III. keinen speziellen Erben (das heißt auch keine Erbtochter) hatte. In Würzburg konnte man ja später festhalten, quod felicis memorie dux Oddo et soror eius Richeza alios heredees non habentes ... omnia predia sua in Salze ... tradiderunt ecclesie sancti Kyliani martiris in Wirzeburc [87 Monumenta Boica Band 37, München 1864, Seite 40 nr. 78. Dieses Stück ist leicht verfälscht, im Grundbestand aber unbedenklich; vgl. Peter Johanek, Die Frühzeit der Siegelurkunde im Bistum Würzburg, Würzburg 1969, 300. – Zu einer oft erwogenen, aber abzulehnenden Nachkommenschaft Herzog Ottos – sie basiert auf der Angabe des erst im 4. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts verfaßten Chronicon des Alberich von Troisfontaines ad 1037, MG SS XXIII, 785, dass der Erzbischof Hermann von Köln habuit fratres Ludolphum et Ottonem ducem Suevie, de cuius linea descendit ille Lotharius dux Saxonum, qui fuit imperator tempore secundi Innocentii papae – vgl. schon Adolf Hofmeister, Studien zu Theophanu, in: Festschrift Edmund E. Stengel, Münster 1952, 260 Anmerkung 1, wo Kaiser LOTHARS Abkunft von Herzog Otto ausgeschlossen wird. Kimpen, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 30, meinte dagegen, dass Alberich die Herkunft von Kaiser LOTHARS Gemahlin Richenza mitteilen wollte, er also versehentlich die Herkunft des Gemahls, statt die der Gemahlin anführte. Nach Kimpens Ansicht hätte Herzog Otto eine Schwester des Papstes Leo IX. zur Frau gehabt, und aus dieser Ehe wären Richenza (Gemahlin zuerst Hermanns von Werl, später Ottos von Northeim), Ida von Elsdorf und Hildegard von Schlettstadt (Mutter des ersten STAUFER-Herzogs Friedrich) hervorgegangen. Diese Auffassung hat Kimpen später bezüglich Idas von Elsdorf und Hildegards von Schlettstadt selbst aufgegeben; vgl. Kimpen, Königsgenealogie (wie Anmerkung 25), 96 und 105. Bezüglich Richenzas wurde sie weitergeführt von Günter Aders, Das Erenfried-Geschlecht, die Ezzonen und Hezelinen, in: G. Aders-H. Horstmann (Hg.), Die Grafen van Limburg Stirum 1, Münster 1976, 29, von wo sie Eingang fand bei Detlev Schwennicke, Europäische Stammtafeln NF Band 6, Marburg 1978, Tafel 1, Gunther Wolf, Könige und Kaiser als leibliche Nachkommenschaft der Kaiserin Theophanu, in: Ders., Kaiserin Theophanu (wie Anmerkung 78), 193 ff., auch Ders., Wer war Kaiser Friedrich I. Barbarossa?, in: Archiv für Diplomatik 38 (1992), 80, zuletzt Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung 84), 27. Die oben genannten Argumente sind von diesen Autoren übersehen worden.].
So sind die Möglichkeiten, einen Anschluß für Graf Elles Gemahlin bei den Kindern des Pfalzgrafenpaares Ezzo und Mathilde zu finden, fürs erste erschöpft. Es bleibt aber auch der Blick auf Ezzos Bruder Hezelin und seine Kinder Pfalzgraf Heinrich und Herzog Kuno/Konrad III. von Kärnten ergebnislos; denn da wir ja gerade die Mutter HERMANNS VON SALM bzw. Gemahlin Graf Giselberts von Luxemburg als Tochter Hezelins und als Schwester Pfalzgraf Heinrichs und Herzog Kuno/Konrads III. von Kärnten wahrscheinlich gemacht haben, würde die Annahme, dass Graf Elles Gemahlin ebenfalls von Hezelin oder einem seiner beiden Söhne abstammte, für König HERMANN VON SALM und seine Frau Sophie eine Nahehe 2:2 oder 2:3, was damals ganz ausgeschlossen war, zur Folge haben. Auch weisen die Namen Mathilde, Sophie und Otto nicht auf die hezelinidische Linie, sondern auf die Ezzos. So bleibt eigentlich nur ein nochmaliger gründlicher Blick in die Fundatio monasterii Brunwilarensis, die Hauptquelle für das EZZONEN-Geschlecht, und auf weitere Randüberlieferungen zu diesem Adelshaus übrig. Dabei muß man feststellen, dass der Autor der erst um 1077/90 entstandenen Fundatio zwar keine Falschaussagen bietet, aber auch nicht alles zu dieser Familie mitteilt. Er ist also nicht als vollständiger Erfasser der Ezzo-Familie zu betrachten. Man kann nämlich gewahr werden, dass Ezzo einen in der Fundatio nicht erwähnten unehelichen Sohn Heinrich gehabt hat, der später Abt im Kloster Gorze wurde. Dieser wird im Totenbuch von Brauweiler sowie in einem späteren Einschub in eine Handschrift der Fundatio genannt [88 Vg. Die Nachweise bei Lewald, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 141.]. Und weiter ist eruierbar, dass den beiden Liudolf-Mathilde-Söhnen Heinrich (+ wohl 1030) und Herzog Konrad von Bayern (+ 1055) noch eine vom Fundatio-Autor nicht erwähnte Schwester beizugesellen ist. Sie hieß Adelheid und wurde die Gemahlin eines Grafen Gottschalk, dem sie das alt-ezzonische Hausgut Alzey zubrachte [89 Vgl. Erich Wisplinghoff, Beiträge zur Geschichte Emmerichs, Eltens und der Herren von Zutphen im 11. Jahrhundert, in: Rheinische Vierteljahresblätter 50 (1986), 59-79, besonders 65 ff.; Hans Werle, Das Reichslehen Alzey, in: Alzeyer Geschichtsblätter Heft 3 (1966), 14-34; Ders., König, Grafen und Dynasten im hochmittelalterlichen Alzey, in: Festschrift 1750 Jahre Alzey, hg. von Friedrich Karl Becker, Alzey 1973, 82-94; Kluger, Propter claritatem (wie Anmerkung 27), 226-228.]. Liegt es da nicht auf der Hand, dass in der Fundatio als Liudolf-Mathilde-Kinder lediglich die beiden Söhne genannt wurden, Töchter aber (bewusst oder unbewusst) übergangen sind [90 Einen solchen Eindruck hatte bereits Kimpen, Ezzonen (wie Anmerkung 27), 12, worin ihm Hofmeister, Studien (wie Anmerkung 87), 260 Anmerkung 1, zustimmte.]? So darf mit einiger Wahrscheinlichkeit wohl hier die gesuchte Elle-Gemahlin in die EZZONEN-Genealogie eingereiht werden, womit sich der aus den EZZONEN-Namen Sophie, Otto, Riche(n)za und Mathilde bei den FORMBACHERN/VORNBACHERN erkennbare EZZONEN-Bezug und die aus der Nahehebeschuldigung für HERMANN VON SALM und seine Frau Sophie zu folgende entfernte Vorfahrengleichheit ergibt. HERMANNS und Sophies Ehe bietet sich als eine Verbindung im Gradverhältnis 3:5 dar. Diese Sichtmöglichkeit, die weiterhin offen legt, wieso wohl auch Beatrix, die Schwester der mit Graf Meginhard V. von Formbach/Vornbach verheirateten Elle-Tochter Mathilde, einer Tochter den Namen Sophie gab [91 Vgl. oben bei Anmerkung 74 und 76.], und weshalb auch Hermann von Radlberg und Winzenburg, der Bruder der Königin Sophie, eine Tochter mit dem Namen Sophie ausstattete – sie wurde die Gemahlin Markgraf Albrechts des Bären [92 Vgl. Trotter, Handbuch (wie Anmerkung 52), Seite 49 nr. 42; Tyroller, Genealogie (wie Anmerkung 56), 135 (Tafel 9); beide basierend auf Adolf Cohn, Beiträge zur älteren deutschen Geschlechtskunde I: Zur Geschichte der Grafen von Reinhausen und Winzenburg, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 6 (12866), 527-584, besonders 529-539; Wolfgang Petke; Kanzlei, Kapelle und königliche Kurie unter Lothar III. (1125-1137), Köln-Wien 1985, 37f., der zugleich darauf hinweist, dass die von Horst Gaiser, Orta de stemmate regali Friderici. Ist die Gemahlin Albrechts des Bären doch eine Stauferin?, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 40 (1981), 221-229, lancierte, aber auf nicht tragfähiger Quellenbasis beruhende Ablehnung der Beweisführung Cohns keine Stütze hat. – Hinzuzufügen ist allerdings, dass Sophie nicht aus der gut überlieferten Ehe Hermanns I. von Radlberg und Winzenburg mit Hedwig von Windberg hervorgegangen sein kann, da ihre Ehe mit Albrecht dem Bren sonst eine nicht geduldete Nahehe im Verhältnis 2:3 gewesen wäre, von Anfeindungen aber nirgends etwas überliefert ist.


Da Albrecht der Bär um 1100 geboren wurde und sich 1125/26 mit Sophie verheiratete (vgl. Lexikon des Mittelalters Band I, München-Zürich 1978, Spalte 316), dürfte letztere etwa um 1010/11 – vielleicht aber auch etwas früher – geboren sein. Die Ehe Hermanns I. von Radlberg und Winzenburg, der schon vor 1066 geboren war (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig – wie Anmerkung 58 – 251ff.), mit Hedwig von Windberg ist aber offensichtlich erst 1109, als er schon etwa 45 Jahre alt war, geschlossen worden, wobei 1110 als das Geburtsjahr des ältesten Sohnes dieser Ehe festlegbar ist und Sophie – will man sie aus dieser Ehe hervorgegangen sein lassen – erst später geboren sein könnte, was wiederum stärker ihre Verheiratungszeit in ihre Kinderjahre drückt. Nun war aber Hermann I. offenbar vorher schon einmal mit einer EBERSTEINERIN verheiratet, aus welcher Ehe er auch einen Sohn Konrad hatte (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig, 264f.). Aus dieser Verbindung dürfte die Gemahlin Albrechts des Bären, Sophie, viel eher hervorgegangen sein. Dies lässt Albrechts und Sophies Ehe nicht als eine verbotene Verwandtenehe erscheinen und würde auch erklären, wieso sich Albrecht der Bär 1152 in den Besitz des mit der Ermordung Hermanns II. von Winzenburg anstehenden Winzenburger Erbes (gegen Heinrich den Löwen) zu setzen versuchte, dabei aber – eben offenbar weil ja seine Frau Sophie nicht aus der Ehe Hermanns I. mit der erbberechtigten Hedwig von Windberg hervorgegangen war – unterlag (vgl. Jungmann-Stadler, Hedwig, 284.]  -, kann in einer Übersichtstafel (siehe Seite 42) dargestellt werden.


Gleichwohl muß man auch noch andere Möglichkeiten beachten. Könnte nicht die eine oder andere der Ezzo-Mathilde-Töchter verheiratet gewesen sein und Nachkommen gehabt haben, bevor sie – verwitwet – in einem Kloster die Äbtissinnenstelle übernahm? Der zu Ausgang des 11. Jahrhunderts seinen Brauweiler Fundationsbericht abfassende Autor weiß im Grunde über das Leben der sechs als Äbtissinnen gekennzeichneten Ezzo-Mathilde-Töchter so wenig Präzises zu sagen, dass die soeben gestellte Frage nicht abwegig erscheint. Bereits vor einigen Jahrzehnten sah sich Karl August Eckhardt mit ihr konfrontiert [93 Karl August Eckhardt, Theophanu als Ahnfrau, in: Ders., Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte, Witzenhausen ²1963, 91-124.]. Ihm ging es um eine Erklärung für die bei Adam von Bremen [94 Adam von Bremen, Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum lib. II cap. 32, ed. Bernhard Schmeidler, MG SS rer. Germ., Hannover-Leipzig 1917, 174.] überlieferte wichtigtuerische Äußerung Erzbischof Adalberts von Hamburg-Bremen (1043-1072), er stamme von Kaiserin Theophanu und Kaiser OTTO II. ab: iactavit se inter alia descendere a Grecorum prospia, Theophanu et fortissimo Ottone sui generis auctoribus. Eckhardt meinte, dass der um 1000, spätestens 1010/15 geborene Adalbert, Sohn des sächsischen Pfalzgrafen Friedrich von Goseck, die Ezzo-Mathilde-Tochter Adelheid, die uns durch die Brauweiler Gründungsgeschichte als Äbtissin von Nivelles überliefert ist, zur Mutter gehabt haben dürfte. Nun ist uns freilich bereits zum Jahre 1003 urkundlich eine Alhede als Äbtissin von Nivelles bezeugt, der zu 1011 eine Oda in der Stiftsleitung nachgefolgt ist [95 Aubertus Miraeus, Opera diplomatica et historica, Band I, 2. Auflage hg. von Jan Frans Foppens, Brüssel ²17123, 348; J. Joseph Hoebanx, L’Abbaye de Nivelles des Origines ai XIV siecle, Brüssel 1952, 327.], was eine vorherige Ehe der frühestens 994 geborenen Adelheid (möchte man sie mit jener Alhede identifizieren) und eine Geburt Adalberts und seiner drei Gosecker Geschwister in dieser Ehe ausschließt. Deshalb hat man neuerdings – da Adelheid 1051 in Brauweiler bestattet oder dort umgebettet wurde [96 Vgl. Fundatio cap. 9 Note (wie Anmerkung 8), 162: Zufügung im Cod. 3: Adelheit, ut desideravit in loco Brauweyler apud parentes sepeliri, tumulata iacet in crypta ante alare beatae Virginis sub lapide elevato.] und da man bei (1937 veröffentlichten) Grabungsuntersuchungen in ihrem Sarg das gut erhaltene Skelett einer Frau „älter als 25 Jahre, schätzungsweise um 40“ fand [97 Klaus Gereon Beuckers, Bemerkungen zu den ezzonisch-annonischen Bestattungen in Brauweiler und St. Maria ad Gradus in Köln, in: Jahrbuch des kölnischen Geschichtsvereins 69 (1998), 36 mit Anmerkung 21; dort Verweis auf Walter Bader-Erika Huyssen, Die Benediktinerabtei Brauweiler bei Köln, Berlin 1937, 90f.] – gemeint, das Abbatiat der EZZONIN Adelheid in Nivelles falle dort in eine Lücke zwischen 1048 und 1051 und Adelheid könnte vorher durchaus mit dem Pfalzgrafen Friedrich den Älteren von Goseck verheiratet gewesen sein [98 So Aders, Erenfried-Geschlecht (wie Anmerkung 87), 26; Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung 84), 40-43; Ders., Bemerkungen (wie Anmerkung 97), 36 f.]. Doch ob dies zutrifft, mag dahingestellt bleiben, da man den Todestag der ezzonischen Adelheid auf den 8. Juni 1009 festlegen zu können meint [99 Vgl. Gerd Althoff, Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften 47), München 1984, 183 Anmerkung 181.] und da überdies die Gemahlin Friedrichs des Älteren von Goseck – nach Ausweis des Chronicon Gozecense Agnes (und nicht Adelheid) hieß und aus dem Geschlecht der Grafen von Weimar stammte [100 Chronicon Gozecense lib. I cap. 2, MG SS X 142: Comes Fridericus fama referente huius nominis primus ... non inferiorem dominam Agnam, procerum de Wimare filiam, sibi in coniugio sociavit. Neuere Edition: Richard Ahlfeld, Die Gosecker Chronik (Chronicon Gozecense), in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 17/18 (1968), 1ff.]. Da außerdem bei den Goseckern und ihren Nachkommen überhaupt keine ezzonischen Namen vorkommen, wird es wohl bei der Einstufung der Äußerung Erzbischof Adalberts in die Kategorie ‚Angeberei’ auch weiterhin, wie man es schon früher sah [101 Vgl. Hofmeister; Studien zu Theophanu (wie Anmerkung 87), 257-262.], sein Bewenden haben. Doch ist der Gedanke Eckhardts, dass eine der Ezzo-Mathilde-Töchter vor ihrer Äbtissinnenzeit verheiratet gewesen sein könnte, nicht vielleicht doch im Falle der bislang unbekannten Gemahlin Graf Elles von Reinhausen nutzbringend?
Von den als Äbtissinnen überlieferten Ezzo-Mathilde-Töchtern dürfte die zu 1037 erstmals fassbare und 1039 ihrer Tante Sophie in der Leitung des Damenstiftes Essen nachgefolgte Theophanu kaum für eine vorhergehende Verheiratung und die Zeugung von Nachkommenschaft in Frage kommen, da ihr in der Brauweiler Fundatio ausdrücklich ein kirchlich-klösterlicher Geist zugesprochen wird: Theophanu, virum se moribus agens, Asnidense monasterium cum universis eius officinis iam partim vetustate collapsis ab ipsis fundamentis novo erigens opere mirabiliter amplificat: unde et ibidem eius memoria semper in benedictione erit [102 Fundatio cap. 9 (wie Anmerkung 81), 162.]. Von Sophie und ihrer Schwester Ida ist überliefert, dass sie im Erzstift Gandersheim unter der Leitung ihrer Tante Sophie (Schwester ihrer Mutter Mathilde) erzogen wurden, 1026 aber mit drei weiteren Frauen gegen den Willen ihrer Tante in das Frauenkloster St. Maria in Mainz überwechselten, 1027 zurückkehren mussten, sich freilich einige Monat später doch wieder nach Mainz begaben und dafür exkommuniziert wurden. Während Sophie dort um 1030/31 verstarb wurde Ida nach dem Tode des Erzbischofs Aribo (+ 1031), des Beschützers dieser Damen, von dessen Nachfolger endgültig nach Gandersheim zurückgeschickt und wurde schließlich durch Bischof Godehard von Hildesheim zur Nachfolgerin der vor 1038 gestorbenen Äbtissin des Frauenklosters St. Maria in Gandersheim, Reinburga, geweiht [103 Vgl. Beuckers, Ezzonen (wie Anmerkung 84), 39-44.]. Auch bei diesen beiden dürfte demnach für ein weltliches Leben vor den Äbtissinnenjahren kein Raum sein. Indessen wäre ein solches bei der für Neuß bezeugten Heylwig und der für Dietkirchen bei Bonn) und Vilich genannten Mathilde möglich. Da jedoch der Name Heylwig unter den Kindern und weiteren Nachkommen Graf Elles von Reinhausen nicht mehr vorkommt, bleibt vornehmlich Mathilde von Dietkirchen und Vilich – zumal gerade ihr Name unter den Elle-Kindern wieder auftritt – als Vermittlerin von EZZONEN-Blut zu den Nachkommen Elles von Reinhausen erwägbar.
Nun fungierte in Dietkirchen – dieses Sanktimonialenstift ist zum Jahre 1015 das erste Mal bezeugt, als ihm HEINRICH II. den Ort Königswinter im Avelgau in comitatu vero Ezzonis comitis schenkte [104 MG D H II, 333.] – im Jahre 1021 eine Bertsvinda als Äbtissin [105 MG D H II, 446. Schenkung des Ortes Bieber (Kr. Neuwied) an Dietkirchen: Bivera in pago Engiresgovve in comitatu Ellonis, suffragantibus meritis ac peticionibus Bertsvindae abbatissae de monasterio sancti Petri Thietkircha dicto in suburbio Bvnnae sito.]. Für eine Äbtissinnenzeit Mathildes in Dietkirchen kommt also erst die Zeit nach 1021 in Frage. In Vilich, wo Adelheid, die Tochter des Gründerpaares Megingoz und Gerberga, bis zu ihrem Tode um 1015 als Äbtissin wirkte und wo als zweite Äbtissin noch vor 1021 (das heißt noch zu Lebzeiten des Erzbischofs Heribert von Köln) eine Nichte Adelheids nachfolgte [106 Vita Adelheidis abbatissae Vilicensis cap. 7, MG SS XV, 2, 762:filia suae sororis, Deo volente, successit in locum honoris. Vgl. auch Helga Giersiepen, Das Kanonissenstift Vilich von seiner Gründung bis zum Ende des 15. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bonn Band 53), Bonn 1993, 51,61.], übernahm die Ezzo-Mathilde-Tochter Mathilde die Klosterleitung offenbar erst, als sie schon Äbtissin in Dietkirchen war, also auch erst nach 1021. Und sie scheint es gewesen zu sein, die dort - wie ihre gleichsam "baufreudig" bekannten Schwestern - etwa im 2. Viertel des 11. jahrhunderts bzw. um "1030/50" einen gewaltigen Kirchenneubau veranlaßte [107 Irmgard Achter, Die Baugeschichte der Vilicher Kirchen, in: 1000 Jahre Stift Vilich 978-1978. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart von Stift und Ort Vilich, hg. von Dietrich Höroldt, Bonn 1978, 108f.]. Dies fügt sich nun bestens zu dem, was man chronologisch vond er Gemahlin Graf Elles festlegen kann. Wenn einerseits die Elle-Gemahlin ihren zu 1021 und 1022 bezeugten [108 Vgl. oben Anmerkung 79.] Ehemann vier Söhne und drei Töchter geschenkt hat [109 Vgl. oben die Tafel auf Seite 36.], Graf Elle nach 1022 aber nicht mehr auftritt, und wenn andererseits die offenbar um 1000 als 4. oder 5. Kind ihrer Eltern geborne Mathilde erst einige Zeit nach 1021 die Klosterleitung in Bonn-Dietkirchen und in Vilich übernommen haben kann und offenbar erst um 1030 den Neubau der Vilicher Kirche in Gang setzte, so gibt es gegen eine Identifizierung der beiden keine Widersprüche. Mathilde kann um 1015 den Grafen Elle geheiratet und anschließend bis etwa um 1028/30 ihre 4 Söhne und 3 Töchter, die in der Gründungsgeschichte von Reinhausen und der Briefsammlung der Zeit HEINRICHS IV. erwähnt sind, geboren haben. Nach dem Tod ihres Mannes um 1030 dürfte sie - wie es bei Witwen oftmals vorkam [110 Vgl. etwa Mathjilde, die Witwe König HEINRICHS I., in Quedlinburg, oder Kunigunde, die Witwe Kaiser HEINRICHS II., in Kaufungen, auch Hathui, die Witwe Siegfrieds (Sohn Markgraf Geros, in Gernrode etc.] - in das im EZZONEN-Einflußbereich gelegene Stift Dietkirchen eingetreten sein und dort, wie bald danach auch in Vilich, die Klosterleitung übernommen haben. Dies ergibt eine Sichtweise, wie auf der Tafel (Seite 46) zu sehen.



Diese zweite Sichtmöglichkeit erklärt in gleicher Weise wie die erste, weshalb wohl die Namen Mathilde, Sophie, Riche(n)za und Otto in der Grafenfamilie der FORMBACHER/VORNBACHER plötzlich auftreten und weshalb die Verbindung Sophies - als Tochter Graf Meginhards V. von Formbach/Vornbach und seiner Frau Mathilde (von Reinhausen) - mit HERMANN VON SALM als unzulässige Nahehe angegriffen werden konnte; es handelte sich - wie man sieht - um eine Nahehe im Gradverhältnis 3:4. Dieser zweite Erklärungsweg dürfte dem ersten indessen vorzuziehen sein, weil er die Altersrelationen sowohl bei Graf Elle und seiner Frau wie auch bei HERMANN VON SALM und Sophie natürlicher erscheinen läßt und somit auch das  im ersten Lösungsvorschlag recht ungewöhnliche Gradverhältnis 3:5 bei der Verwandtschaft HERMANNS und Sophies in das ungezwungener anmutende Gradverhältnis 3:4 ändert.
So zeigt sich uns also, daß der Gegen-König HERMANN VON SALM mit seiner Frau in einer Verwandtenehe im kanonischen Gradverhältnis 3:4 (weniger wahrscheinlich 3:5) gelebt haben dürfte. Bei der Rigorosität, mit der kirchliche Reformkreise seit der Zeit Kaiser HEINRICHS II. nicht nur gegen solche Nahehen (wie etwa gegen die 3:4-Ehe Graf Ottos und Irmingards von Hammerstein ab 1018), sondern auch noch gegen Verwandtenverbindungen im Gradverhältnis 4:4 (so etwa gegen Herzog Konrad I. von Kärnten 1003 auf der Synode von Diedenhofen) oder 4:5 (so gegen die Ehe KONRADS II. und Giselas) oder auch 5:6 (so gegen die Heirat HEINRICHS III. mit Agnes von Poitou) vorgingen [111 Zur Verwandtschaft der Hammersteiner vgl. Eduard Hlawitschka, Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, 45-54; zum Kampf um ihre Ehe vgl. Dorothea von Kessler, Der Eheprozeß Ottos und Irmingards von Hammerstein, Berlin 1923; auch Siegfried Reicke, Der Hammersteinische Ehehandel im Lichte der mittelalterlichen Herrschaftsordnung, in: Rheinische Vierteljahresblätter 38 (1974), 203-224. Zu den Anfeindungen Konrads von Kärnten auf der Diedenhofener Synode von 1003 vgl. Eduard Hlawitschka, Der Thronwechsel des Jahres 1002 und die Konradiner, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. Band 110 (1993), 188ff. Zu den Angriffen gegen KONRADS II. und Giselas Ehe vgl. Thietmar von Merseburg, Chronicon lib. VII cap. 62, ed. Robert Holtzmann, MG SS rer. Germ. NS IX, Berlin 1935, 476, und gegen HEINRICHS III. Verheiratung mit Agnes von Poitou vgl. das lange Schreiben des Abtes Siegfried von Gorze an Abt Poppo von Stablo vom Spätsommer 1043 bei Giesebrecht, Kaiserzeit Band 2 (wie Anmerkung 13), 1877, 702-707; 1885, 714-718, in dem mehrere Verwandtschaftslinien zwischen HEINRICH III. und Agnes von Poitou aufgezeigt werden und in dem es heißt, daß HEINRICH seine Auserwählte sine gravi offensione in Dominium coniungi non possit, ja in dem der Gorzer Abt seine - aus der bevorstehende Ehe resultierende - Sorge um HEINRICHS und des ganzen Reiches Heil (sollicitudinem eius et totius regni salutem) zum Ausdruck bringt. Noch einige Jahre danach formulierte der Auctor Gallicus seine Empörung über die Eheschließung: Imperator ... infamis erat, utpote qui incestuose cognatam suam sibi mulierem copulaverat; Erwin Frauenknecht (Hg.), Der Traktat De ordinando pontifice, MGH Studien und Texte 5, Hannover 1992, 94. Zu diesem ganzen Komplex vgl. zuletzt Patrick Corbet, Interdits de parente, hagiographie et politique. La passio Friderici episcopi Traiectensis (ca. 1024), in: Ius commune. Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte XXIII (1996), 1-98, besonders 74 ff., 87 ff.], entsprechende Briefe und Gutachten verfaßten, auch regelrechte Kampfschriften gegen die Eheverbindung KONRADS II. und HEINRICHS III. lancierten, war dieser Verwandtschaftsgrad in echten Reformeraugen nicht mehr hinnehmbar [112 Vgl. dazu Corbet, Interdits (wie Anmerkung 111), der diese seit den Anfangsjahren HEINRICHS II. anbrechende Verschärfung der Eherechtsbestimmungen, die in der Zeit der ersten beiden SALIER zwar leicht gebremst wurde, aber auch festere Konturen erhielt, glänzend darlegt.]. Anderen indessen - und zwar dem Großteil der in Quedlinburg 1085 versammelten Bischöfe - brannte offenbar die kritische Situation, in der sich die Kirchenreformer und gleichzeitigen Gegner Kaiser HEINRICHS IV. befanden, stärker auf den Nägeln. Die Not drängte zu einer Verschiebung der Untersuchung.

Um die hier entwickelte Sicht der verwandtschaftlichen Zusammenhänge um HERMANN VON SALM und seine Frau Sophie noch etwas zu ergänzen, sei auf einige weitere Auffälligkeiten aufmerksam gemacht.
Die Notiz über die Schenkung der Königin-Witwe Sophie - in den Göttweiger Traditionscodices A und B ist sie als nr. 259 eingetragen - steht, wied er Editor beachtet wissen will [113 Vgl. Vorbemerkung zu nr. 258 in der Edition der Göttweiger Traditionsbücher von Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), 397f. nr. 258.], innerhalb einer die nrn. 255-260 umschließenden "Gruppe" die bereits "auf einem [den beiden Traditionsbuchschreibern vorliegenden] Pergamentblatte verzeichnet gewesen zu sein scheint". Als nr. 258 ist nun aber die Tradition einer quedam matrona nomine Richiza festgehalten, die predium quoddam Gerolotingin (bzw. B: Geroltingin) dictum [= Gerolding, östlich Schönbichl am der Donau, Gerichtsbezirk Melk] an Göttweig überließ [114 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), 146f nrr. 2 und 3.]. Und diese Richiza wiederum hatte bereits zwischen 1072 und 1083 zur Erbauung jener Pfarrkirche in Kilb (östlich Mank, Niederösterreich), die noch vor 1091 durch Bischof Altmann von Passau an seine Stiftung Göttweig kam, eine Hufe geschenkt; und ein quidam nomine Geroldus hatte ebenfalls eine Hufe am gleichen Ort gegeben [115 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14) 146f. nrr. 2 und 3.]. Nun weiß aber der Bericht des Abtes Reinhard von Reinhausen über die Gründer und die Gründung seines Stiftes [116 Vgl. oben Anmerkung 7.] von der mit Graf Meginhard V. von Formbach/Vornbach verheirateten Elle-Tochter Mathilde zu vermelden, dass letztere nicht nur eine Schwester Rike(n)za hatte, sondern dass diese von einem Geroldus de Imminhusen (= Immenhausen, nördlich Kassel) heimlich entführt wurde, beider Verbindung aber kinderlos blieb. Ihre Güter habe der Propst uns spätere Halberstädter Bischof Reinhard (1107-1123) ihnen abgekauft und seinem Neffen Poppo von Blankenburg geschenkt. Wäre es da nicht denkbar, dass Richiza und Gerld, die bedien Schenker von Kilb (um 1080), mit Riche(n)za, der Schwester Mathildes von Reinhausen, und ihrem Entführer und Gemahl Gerold von Immenhausen identisch sind, dass also dieses kinderlose Paar ebenfalls nach Bayern ging und hier die Bemühungen ihrer Schwester bzw. Schwägerin Mathilde und deren Tochter Sophie bzw. der gesamten Formbacher/Vornbacher Adelsfamilie bei der Gründung und beim Aufbau Göttweigs tatkräftig unterstützte? Und dies eventuell nach dem Verkauf ihrer Güter im Leinegebiet an den Propst Reinhard mit erst von Mathilde und ihrer Familie gekauften, eingetauschten oder sonst wie erhaltenen Gut? So würde sich ein weiterer Einblick in das Beziehungsgeflecht um die Königin Sophie eröffnen.
Ein weiteres noch: Ernst Klebel hat 1954 gemeint, für die Königin Sophie noch eine Schwester und einen bisher unbekannten Sohn Konrad namhaft machen zu können [117 Ernst Klebel, Eichstätt und Heredien im Osten, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 14 (1954), 89f. mit Anmerkung 18.]. Er folgerte dies aus einer weiteren Göttweiger Tradition, die wischen 1108 und 1114 von einer quedam matrona n[omine] Sophia ... in manum filii sui Chunradi unter der Bedingung vorgenommen wurde, dass er das ad Pielaha [= Pielach, östlich Melk, bzw. an der Pielach] gelegene Schenkung pro requie anime sororis sue an den Göttweiger Marienaltar gebe [118 Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14), 218 nr. 78.]. Diese matrona Sophia scheine nämlich mit der Königin-Witwe Sophie identisch zu sein, da die über ihre Schenkung gefertigte Notiz zwei Zeugen aufweist, die auch bei der zwischen 1088 und 1106 vorgenommenen Schenkung der Königin-Witwe zugegen waren. Da indessen ein Konrad neben den beiden gut bezeugten Söhnen des Gegen-Königs HERMANN VON SALM – nämlich Graf Hermann II. von Salm und Graf Otto von Rheineck [119 Zu ihnen vgl. die Belege bei Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I (wie Anmerkung 5), Register; bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3), 158ff; und Parisse, Genealogie (wie Anmerkung 7), 39f. nrr. 82 und 83; sowie Petke, Kanzlei (wie Anmerkung 92), 379-389; auch Georges Poull, La maison ducale de Bar I, Rupt-sur-Moselle 1977, 74ff.] – nirgendwo auftritt, hat diese Sicht keinen Anklang gefunden. Wer aber könnte diese matrona mit dem damals noch so exklusiven Namen Sophie gewesen sein? Hier hat man doch wohl an jene Sophie zu erinnern, die im Spätjahr 1079 von ihrer Mutter Beatrix in einem Brief, den letztere an ihren Bruder Bischof Udo von Hildesheim schrieb, als im heiratsfähigen Alter stehend erwähnt wurde [120 Vgl dazu oben Anmerkung 74 und 76.]. Um 1100 konnte sie – nach einer Verheiratung – bereits verwitwet sein, im südostbayerischen Raum im Umkreis ihrer Verwandten leben bzw. dort Besitztum und auch einen handlungsfähigen Sohn haben [121 In Pielach schenkte übrigens 1090/95 Adelheid, die Witwe des Grafen Heinrich (Sohn Graf Tiemos II. von Formbach/Vornbach, der ein Bruder Graf Meginhards V. und somit Schwager Mathildes von Reinhausen war, wie ein Blick auf die auf 12 gegebene Tafel zeigt), Besitztum zum Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls an Göttweig; vgl. Fuchs, Traditionsbücher (wie Anmerkung 14) 22f.]. Der Name ihres Sohnes, Konrad, war bereits von einem Bruder ihrer Mutter geführt worden [122 Vgl. den Brief der Beatrix an Bischof Udo von Hildesheim, in: Briefsammlung (wie Anmerkung 74), 66: Chonradum vero filium meum, si venerit ad vos, benique suscipite.]. Als Cousine der Königin-Witwe Sophie gehöret sie selbstverständlich zu deren Sippenkreis und konnte somit auch auf die diesem nahestehenden Zeugen zurückgreifen [123 Bei einer intendierten weiteren Identifizierung dieser Sophie ist hier eventuell an Sophie, die Mutter der 1092 geborenen Inklusin Jutta von Disibodenberg, zu denken. Jutta, die bereits im Alter von drei Jahren ihren Vater (Graf) Stephan von Sponheim verlor, hatte ja Sophiam ... de clarissima Bauariorum ortam prosapia zur Muttter und dazu inter cetera pignora ihrer Eltern - also unter mindestens zwei weiteren Geschwistern, was einen Bruder Konrad nicht ausschließt - auch einen Bruder Meginhardus; vgl. Franz Staab, Reform und Reformgruppen im Erzbistum Mainz. Vom 'Libellus de Willigisi consutudinibus' zur 'Vita domna Juttae inclusae' in: Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich, hg. von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert, Mainz 1992, 164 und 175f. Die Namen Sophie und Meginhard weisen jedenfalls auf die FORMBACHER/VORNBACHER und deren nähere Verwandte hin. Vgl. auch Johannes Mötsch, Genealogie der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 13 (1987), 63 ff., besonders 72-76, der freilich die mit Stephan von Sponheim verheiratete Sophie als Tochter Meginhards V. von Formbach anzunehmen vorschlug. Da indessen - wie oben gezeigt - die Königin Sophie den Grafen Meginhard als den einen Teil ihrer parentum utrorumque angab, und Meinhard den Namen Sophie nicht an zwei Kinder gegeben haben dürfte, scheidet diese Sicht der Zusammenhänge aus. - Bejaht man die Indentität der Mutter Juttas von Disibodenberg mit der Schenkerin von Pielach, so läßt sich - da Juttas Mutter nicht lange vor dem (auf den 1. November 1112 festlegbaren) Beginn der Inklusenzeit Juttas verstarb (vgl. Staab, Reform (wie oben), 164, 176f. mit Anmerkung 156, und Mainzer Urkundenbuch I, hg. von Manfred Stimming, Darmstadt 1932, Seite 465 nr. 553), die Todeszeit dieser Sophie auf etwa 1111/12 festsetzen. Die Göttweiger Tradition nr. 78 wäre dann auch auf 1108-1112 einzugrenzen.].
Schließlich fragt man sich, ob diese Verheiratungen aus dem sächsischen Raum in die Donauande und die Beziehungen dieser gebürtigen Sachsen bzw.Westfalen zu Göttweig, der Stiftung Bischof Altmanns von passau, nicht auch etqwas damit zu tun haben konnten, daß die Altmann-Vita Altmann selbst ortum Saxonicae gentis nennt  und daß er aus Westfalen, dem damals dritten, westlichen Teil Sachsens, stammte, und zwar claris parentibus editus [124 Vita Altmanni episcopi Pataviensis cap. 1 und 2, MG SS XII, 229.]? Erwägungen in dieser Richtung, die freilich hier unterbleiben müssen, dürften wohl nicht ganz fehl gehen.
Zu erinnern ist zum Schluß auch noch an die schon einmal angeführte Merkwürdigkeit, daß die Formbacher Quellen eine in den 50-er und 60-er Jahres des 11. Jahrhunderts auftretende Tuta als Regina bezeichnet worden ist [125 Vgl. oben bei Anmerkung 52 und in Anmerkung 56.]. Nun hatte aber auch HERMANN VON SALM zwei (in unserem Zusammenhang bislang nicht beachtete Schwestern,, deren Namen man freilich nicht kennt: die eine verheiratet mit einem Grafen von Hillesleben, die andere mit einem Grafen Kono von Oltingen bzw. Neuenburg/Neuchatel. Und letztere  wiederum hatte eine Tochter Cuniza, die den Beinamen Regina führte [126 Vgl. dazu die Belege bei Renn, Luxemburger Grafenhaus (wie Anmerkung 3),161-164; die zugrundelliegenden Urkunden bei Wampach, Urkunden- und Quelenbuch I (wie Anmerkung 5), 461-465 nr. 309 und 467-469 nr. 313. Vgl. auch Constance B. Bouchard, Sword, Miter, and Cloister. Nobility and the Church in Burgundy, 980-1198, Ithaca-London 1987, 266 und 274; Beate Schilling, Guido von Vienne - Papst Calixt II. (= MGH Schriften 45), Hannover 1998, 29f., 35f.]. Sollte dieser Beiname (oder Zweitname?) etwa eine Eigenart aus dem Formbacher Hause sein und über König HERMANNS Gemahlin Sophie schließlich an die Tochter ihrer Schwägerin in den nordwestschweizerischen Jura-Raum gelangt sein? Unsere Darlegung über die Herkunft Sophies, der Gemahlin HERMANNS VON SALM, aus dem Formbacher/Vornbacher Adelshaus könnten auf diesem Wege somit noch eine unerwarteteStütze erhalten. Gut fügt sich in die durch HERMANN VON SALM und seine Frau Sophie geknüpfte Verbindung mit dem Kräften der Kirchenreform, die sich in HERMANNS Gegen-Königtum gegen HEINRICH IV. und Sophies Schenkung an das damals südostbayerische Reformzentrum Göttweig äußerte, ein, daß Regina/Cuniza von Oltingen/Neuenburg den Grafen Raynald II. von Burgund und Macon heiratete, einen Bruder des von unbändigem Reformwillen beseelten Erzbischofs Guido von Vienne und späteren Papstes Calixt II. (1119-1124). Politisch-reformorientiertes Agieren und familiengeprägtes Verhalten stehen dabei in einem augenfälligenm Einklang.