29.03.2010

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Fiskus schont Millionäre / Bundesrechnungshof kritisiert unzureichende Steuerkontrolle von Reichen

Steuerausfälle von mehr als zwei Milliarden Euro


Porträt Andres Krull Rechte: WDR Bild vergrößern

Andreas Krull

Der Bundesrechnungshof hat die unzureichende Prüfung von sogenannten Einkommensmillionären kritisiert. Im ARD-Magazin MONITOR beanstandeten die Rechnungsprüfer, dass die Bundesländer im Schnitt jährlich lediglich 15 Prozent der Einkommensmillionäre prüften. Dies widerspreche einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums, die eine regelmäßige Aussenprüfung aller Einkommensmillionäre vorsehe. Die Prüfquote schwanke zudem zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich.

"Nach unseren Erkenntnissen ist es so, dass pro Prüfung eines Einkommensmillionärs, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt, ungefähr 130 bis 140.000 Euro herauskommen", erklärte der Sprecher des Bundesrechnungshofes Andreas Krull gegenüber MONITOR. Bei schätzungsweise 15.400 Einkommensmillionären in Deutschland komme man auf ein Gesamtvolumen von über 2 Milliarden Euro, so Krull weiter. "Das Geld geht dem Fiskus verloren, weil die Länder nicht ordentlich prüfen."

Kritik äußert auch der bayerische Landesrechungshof. In einem Bericht, der MONITOR vorliegt, heißt es: "Die auf Bund-Länderebene vereinbarte personelle Prüferbesetzung der Steuerfahndungsstellen ist in Bayern im Personalzuteilungssoll 2006 nur zu 77 % und beim tatsächlichen Prüfereinsatz nur zu 70 % umgesetzt worden." Als Schlussfolgerung hält der bayerische Rechungshof fest: "Die bayrischen Steuerfahndungsstellen können ihren Auftrag, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen und in diesen Fällen die zutreffenden Besteuergrundlagen zu ermitteln, sowie bekannte Steuerausfälle aufzudecken, nur noch in eingeschränkten Umfang wahrnehmen."

Als Einkommens-Millionär gilt, wer in seiner Steuererklärung 500.000 Euro und mehr als Einkommen angegeben hat. Nach einer Übereinkunft von Bund und Ländern sollen diese Einkommensmillionäre mindestens alle drei Jahre einer sogenannten Aussenprüfung vor Ort unterzogen werden.

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