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Städtebaulicher Denkmalschutz in Berlin


Städtebaulicher Denkmalschutz in Berlin
 
Die innerstädtischen Altbauquartiere in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins befanden sich nach der Wende in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Viele Gebäude waren dem Verfall preisgegeben. Zur Rettung dieses kultur- und bauhistorisch wertvollen Erbes war die städtebauliche Erneuerung unverzüglich einzuleiten.
 
Darauf verständigten sich 1991 die damalige Bundesregierung und die neuen Länder, indem sie das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz vereinbarten und die notwendigen Fördermittel bereitstellten. In Berlin waren bis Ende 2005 Vorhaben in den östlichen Bezirken förderfähig. Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist der Erhalt historischer Stadtkerne. Dazu können die Fördermittel zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen und Plätzen eingesetzt werden.
 
Mit den Mitteln des Programms sind von 1991 bis Ende 2008 571 Vorhaben mit insgesamt 314,6 Millionen Euro gefördert worden.
 
Einen Überblick über die damit erzielten Ergebnisse liefert dieser Beitrag.
 

 



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