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Merkblätter und Kartellgesetz

Das Bundeskartellamt gibt bekannt:

 

Nur noch die auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) veröffentlichten Mitteilungen und Merkblätter gelten als Verwaltungsgrundsätze des Bundeskartellamts. Dies sind derzeit insbesondere die folgenden Bekanntmachungen:

  • Merkblatt zur deutschen Fusionskontrolle
  • Merkblatt zur Inlandsauswirkung bei der deutschen Fusionskontrolle
  • Mitteilung zur Behandlung nachträglich angemeldeter Zusammenschlüsse
  • Merkblatt über Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
  • Bagatellbekanntmachung
  • Bußgeldleitlinien
  • Bonusregelung für Hardcore-Kartelle
  • Bekanntmachung zur Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB (Angebot unter Einstandspreis)

Hier können Sie erläuternde Merkblätter

 


Sie haben außerdem Zugriff auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz - GWB).