Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland ist das Bundeskartellamt, zusammen mit den Landeskartellbehörden, für den Schutz des Wettbewerbs zuständig.
Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Bundeskartellamt, das vierzig Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn.
Insgesamt hat das Bundeskartellamt rund 320 Beschäftigte, von denen etwa 140 Mitarbeiter Juristen oder Ökonomen sind. Der Jahreshaushalt des Amtes beläuft sich auf 17 Mio. Euro.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Tätigkeit des Bundeskartellamtes finden Sie in unserer Informationsbroschüre.