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Hamburg, 28.08.2006

Brunsbüttel: Notstromversorgung in allen Fällen gesichert

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verfügt über eine gesicherte Notstromversorgung für alle denkbaren Störfälle. Das hat die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE) als Betreiber des Kraftwerks mit der Antwort auf einen Fragenkatalog des Bundesumweltministeriums belegt. Die Antwort wurde am Montag der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Sozialministerium, zugestellt. Die Fragen beruhten auf der Auswertung des Störfalls im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark vor einem Monat. „Wir haben belegt, dass Brunsbüttel besonders gut auf mögliche Störungen in der Stromversorgung vorbereitet ist“, sagte VENE-Geschäftsführer Dr. Bruno Thomauske. „Damit bestätigen sich unsere bisherigen Äußerungen: Die Notstromversorgung in Brunsbüttel ist bei einem Ereignis wie in Forsmark und bei weiter gehenden Szenarien gesichert. Das hat auch unsere Kieler Aufsichtsbehörde bereits mehrfach bestätigt. Über mögliche weitere Verbesserungen in der Sicherheitstechnik sind wir mit der Behörde im ständigen Dialog.“ Im Fragenkatalog des Bundesumweltministeriums ging es um die Frage, ob die Notstromversorgung in Brunsbüttel durch ein Versagen der Wechselrichter ausfallen kann – sei es durch ein Ereignis wie in Forsmark, sei es aus anderen Gründen. Thomauske: „Ein gleichzeitiger Ausfall der Wechselrichter ist in Brunsbüttel, anders als in Forsmark, aber ausgeschlossen.“ Auch gegen Szenarien wie einen Brand in der Anlage ist die Notstromversorgung in Brunsbüttel gesichert, unter anderem, weil die sicherheitstechnischen Vorrichtungen mehrfach vorhanden und räumlich getrennt sind. Weiter gehende Untersuchungen haben gezeigt, dass selbst ein Ausfall aller Wechselrichter – der nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist – in Brunsbüttel nicht zu einem Ausfall der Notstromversorgung führen würde. In einem solchen Fall würde eine zusätzliche Sicherung greifen: das Unabhängige Notstandssystem, eine durch zwei zusätzliche Diesel gestützte Anlage, die den sicheren Betrieb des Kraftwerks sowie aller bei einer Reaktorschnellabschaltung erforderlichen Maßnahmen gewährleistet.

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