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> Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB
Urteil der 12. Zivilkammer vom 20.12.2006 - 12 S 128/06