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Handelsregister

Weshalb Amtliche Bekanntmachungen in der F.A.Z.?



Viele Unternehmen sind überregional tätig. Eine Veröffentlichung in einer ortsansässigen Regionalzeitung reicht daher nicht aus, denn Handelsregistereintragungen sind nicht nur Pflichtveröffentlichungen, sondern auch wichtige Informationen für mögliche, zumeist bundesweit ansässige Investoren, Geschäftspartner und Kunden. Deswegen sollte bei der Auswahl des Veröffentlichungsorgans nicht die effektive Verbreitung in einer bestimmten Region entscheidend sein, sondern die Reichweite innerhalb der anzusprechenden Zielgruppe. Im Vergleich zu Regionalzeitungen und im Vergleich zu unseren überregionalen Mitbewerbern bietet die F.A.Z. - auch im Sinne der einzutragenden Unternehmen - sowohl preislich als auch qualitativ ein äußerst interessantes Angebot. Eine Entscheidung zugunsten der F.A.Z. hilft den einzutragenden Unternehmen Geld zu sparen.

Als bedeutende deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung ist die F.A.Z. in hoher Auflage bundesweit verbreitet.

Im dritten Quartal 2005 betrug die verbreitete Auflage (Gesamtauflage) 395.353 Exemplare (IVW III/2005).

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung erreicht täglich nahezu 1 Million Leser ( AWA 2005).

Für Ämter, Gerichte oder Kommunen bietet sich mit der F.A.Z. ein ideales Medium für amtliche Bekanntmachungen. Preiswert, zuverlässig, effektiv.

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