Denn geschädigte Anleger aus Deutschland ab jetzt maximal zwei Monate Zeit, ihre Forderungen gegenüber dem isländischen Entschädigungsfonds
geltend zu machen. Die genaue First wird in der sogenannten Official Gazette und anderen Zeitungen in island veröffentlicht. Darauf verwies der Frankfurter Rechtsanwalt Ralph Burgwald aus der Kanzlei Nieding & Barth im Rahmen der Börsen-Berichterstattung im ARD-Mittagsmagazin.
Zögern wäre fahrlässig
Nach Angaben der Kanzlei muss jeder Betroffene möglichst schnell reagieren, um seine Ansprüche gegenüber der isländischen Bank nicht zu verlieren. Ein Zögern oder die Hoffnung, dass es wie in den Niederlanden oder in Finnland zu einer Lösung auf politischer Ebene kommen wird, hält Burgwald für fahrlässig. Dennoch verwies er darauf, dass mit der Geltendmachung der Ansprüche die Rückführung der Einlagen keineswegs garantiert sei.
Weiterhin große Unklarheit
Hintergrund dafür ist die Struktur des isländischen Einlagensicherungsfonds. Ähnlich wie in Deutschland wird der Fonds von den jeweiligen nationalen Banken gespeist. Da sich in Island aber alle großen Banken in Schieflage befinden und aufgrund des drohenden Staatsbankrotts die Möglichkeiten der isländischen Regierung beschränkt sind, sei es sogar aber immer noch ungeklärt, ob alle Forderungen daraus bedient werden können.
Gegenwärtig stehe nach Angaben von Burgwald die Bundesregierung in Verhandlungen mit der isländischen Regierung. Dabei gehe es um einen Kredit, der die Auszahlung für die deutschen Kunden der Kaupthing-Bank sicher stellen soll. Allerdings zeichne sich hier noch kein Ergebnis ab.
30.000 Anleger betroffen
Betroffene sollten sich umgehend im Internet unter www.tif.is (siehe rechte Spalte) das entsprechende englischsprachige Formular herunterladen. Bei der isländischen Kaupthing-Bank haben rund 30.000 Bundesbürger etwa 300 Millionen Euro angelegt.