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Vor 20 Jahren

Der schwäbische Flüssigei-Skandal

Birkel Nudeln
Foto: AP

Fall Birkel machte bundesweite Schlagzeilen -
 

Stuttgart - Der bayerische Fleischskandal um Schlachtabfälle in Lebensmitteln hat die Diskussion über die Veröffentlichung von Firmennamen wieder einmal angeheizt. Das ganze Thema ist eine heikle Angelegenheit - die Behörden müssen abwägen zwischen dem Verbraucherschutz und den Interessen der Unternehmen. Warnmeldungen können somit nicht ohne weiteres herausgegeben werden. Ein mahnendes Beispiel ist der Flüssigei-Skandal vor 20 Jahren.

Seit September 2005 ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch genau geregelt, wann die Behörden Namen nennen dürfen. "Wenn wir grundsätzlich schwerwiegende Gesundheitsgefahren haben, können wir informieren", erklärt Donald Jesse-Allgöwer vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium. Der Rechtsreferent betont aber auch, "wenn Firmen von sich aus tätig werden, dann sind uns die Hände gebunden".

Vor 20 Jahren machte der so genannte Flüssigei-Skandal bundesweit Schlagzeilen. Im Sommer 1985 hatte das Stuttgarter Regierungspräsidium auf dem Höhepunkt des Skandals vor dem Verzehr angeblich "mikrobiell verseuchter" Nudeln des schwäbischen Produzenten Birkel gewarnt. Das Amt hatte damals eine Liste veröffentlicht, in der unter anderen auch fünf Birkel-Produkte standen. Die Eierteigwaren seien Ekel erregend verschmutzt und enthielten einen überhöhten Milchsäurewert, der auf die Verwendung von verdorbenem Flüssigei zurückzuführen sei, hatte die Behörde damals erklärt. Birkel hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, aus seinen Rezepturen gehe eindeutig hervor, dass bei den inkriminierten Produkten nur Trockenei verwendet worden sei. Der hohe Milchsäureanteil sei ausschließlich dadurch bedingt.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Richter bescheinigten dem Land massive Fehler und rehabilitierten den Eierteigwarenhersteller voll. Birkel hatte das Land damals wegen erlittener Umsatzeinbußen auf die bislang in der Bundesrepublik beispiellose Schadenersatzsumme von 43,2 Millionen Mark (22 Millionen Euro) verklagt. Nach zwei juristischen Schlappen für den Staat verglichen sich Birkel und das Land im Jahr 1991 auf 12,75 Millionen Mark (6,52 Millionen Euro) Schadenersatz. Die Vergleichssumme ging an den ehemaligen Firmeninhaber Klaus Birkel, der das Unternehmen inzwischen verkauft hatte.

Der schärfste Kontrahent Birkels, der frühere Stuttgarter Regierungspräsident Manfred Bulling, hatte im Zuge der Auseinandersetzung das Handtuch geworfen. Bulling, der in der baden-württembergischen Öffentlichkeit als Verantwortlicher der Verbraucherwarnung scharf kritisiert worden war, beantragte im November 1989 seine sofortige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.

In Bayern droht nun möglicherweise auch ein Rechtsstreit. Die Firma Rottaler Geflügelprodukte, die laut bayerischem Verbraucherschutzministerium ungenießbare Zutaten zu Hühnersuppe verarbeitet haben soll, prüft Haftungsansprüche gegen das Ministerium. Die beanstandeten Produkte seien "von einwandfreier Qualität" gewesen, der Betrieb sei unberechtigt in Verruf gebracht worden.
 

AP

21.10.2005 - aktualisiert: 05.09.2007 20:13 Uhr

 


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