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6.3.3.3 Prüfungen, festgestellte Mängel und ordnungsrechtliche Maßnahmen

a) Prüfungen

Die Länderberichte liefern Informationen über die Zahl der durchgeführten Prüfungen, die festgestellten Mängel und die im Anschluss daran verfügten ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Zur Frage der festgestellten Mängel liegen fast ausschließlich qualitative Angaben vor.

Demnach sind im Berichtszeitraum 2003 bundesweit ca. 16.000 Prüfungen nach § 15 HeimG durchgeführt worden. Allerdings lassen sich aus den Daten keine Prüfquoten (Prozentsatz aller geprüften Heime) errechnen. Der Anteil der unangemeldeten Prüfungen betrug (bundesweit) etwa 42 %, der Anteil der anlassbezogenen Prüfungen ca. 36 %. Der Anteil unangemeldeter Prüfungen schwankt regional sehr stark, wobei nicht in jedem Fall eine unangemeldete Prüfung klarere Resultate erbringen muss. Gemeinsame Prüfungen mit dem MDK fanden in schätzungsweise 5 % der Fälle statt, Prüfungen zur Nachtzeit noch seltener. In einigen Fällen verzichtete die Heimaufsicht aufgrund erfolgter MDK-Prüfung auf eine eigene Prüfung. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen MDK und Heimaufsichtsbehörden wird in den meisten Bundesländern noch ausgebaut. Gelungene Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern des MDK und der Heimaufsicht führt zu effektiverer Aufgabenerledigung und zu einem zwischen Heimaufsicht, Pflegekassen und MDK abgestimmten Vorgehen. Die Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Heimrechts beziehen auch § 20 Abs. 5 HeimG mit dem Ziel ein, Mehrfachprüfungen durch Heimaufsicht und MDK künftig zu vermeiden.

Eine im Frühjahr 2003 durchgeführte Befragung von Heimaufsichten hat gezeigt, dass wiederkehrende Prüfungen in der Regel sehr zeitintensiv sind. Mit den entsprechenden Vorarbeiten und je nach Anzahl der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfbehörden können für ein einzelnes Heim bis zu 100 Stunden erforderlich sein.

b) Festgestellte Mängel

Auf der Basis der Länderberichte kann zu den einzelnen Mängelbereichen Folgendes festgestellt werden (vgl. Anlage 13):

  • Mängel in der Pflegequalität: Am häufigsten werden zu wenig bzw. schlecht dokumentierte Prophylaxen genannt, insbesondere Dekubitus- und Sturz-Prophylaxen. Häufig wird auch die mangelnde Hilfestellung des Personals beim Essen und Trinken kritisiert. In nicht wenigen Fällen werden mangelhafte Grundpflege (z.B. Mundpflege) und unsachgemäße Ausführung von Maßnahmen der Behandlungspflege beanstandet. Ferner wird die Inkontinenzversorgung bzw. das Inkontinenztraining bemängelt; auch erfolgen oft keine Gewichtskontrollen

  • Mängel in der Betreuungsqualität: Mit Abstand am häufigsten werden fehlende bzw. nicht ausreichende tagesstrukturierende bzw. aktivierende Angebote für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner genannt, insbesondere Angebote für demenzkranke und bettlägerige Personen. Allgemein konstatiert die Heimaufsicht eine mangelnde Flexibilität im Hinblick auf Bewohnerbedürfnisse. Nicht selten wird auch über einen unwürdigen Umgang mit Pflegebedürftigen (Kindersprache, Betreten von Zimmern ohne Anklopfen etc.) berichtet

  • Mängel in der Pflege-/Betreuungsplanung: Zu einem geringen Teil fehlen Pflegepläne völlig. Bei vorhandenen Pflegeplänen sind diese gelegentlich nicht individuell ausgestaltet bzw. lückenhaft. Es fehlt oft die systematische Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Potentiale, die Kennzeichnung von Risiken oder die Integration biografischer Informationen. Zum Teil werden keine Pflegestandards verwendet. Ein generelles Problem ist die mangelnde Einbeziehung von Angehörigen, Betreuerinnen und Betreuern oder Therapeutinnen und Therapeuten in die Pflegeplanung

  • Mängel in der Pflege- und Betreuungsdokumentation: Mängel in der Pflegedokumentation werden bei Heimprüfungen fast immer festgestellt. Teilweise fehlen Pflegedokumentationen auch ganz. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele Pflege- und Betreuungsdokumentationen unvollständig, nicht aktuell, ungenau oder nicht nachvollziehbar sind. Beispiele hierfür sind: falsche oder nicht aktualisierte Stammdaten, unzureichende Wunddokumentationen, fehlende Leistungsnachweise grund- oder behandlungspflegerischer Tätigkeiten, vordatierte Leistungen, fehlende Lagerungs-, Trink-, Ein- und Ausfuhrpläne, nicht abgezeichnete Medikamentenblätter, nicht abgezeichnete ärztliche Anordnungen etc. Teilweise werden pflegerisch bedeutsame Ereignisse nicht vermerkt, Diagnosen nicht aktualisiert oder Pflegeverläufe nicht nachvollziehbar dargestellt. In einigen Fällen fehlt eine Musterdokumentation oder es existieren mehrere Dokumentationssysteme nebeneinander. Mängel treten auch bei der Umstellung von handschriftlichen auf PC-gestützte Systeme auf, teilweise sind EDV-Systeme schlechter als Papier-Systeme. In einigen Fällen sind auch wertende Aussagen über die Pflegebedürftigen in den Dokumentationen enthalten. Von manchen Heimaufsichten wird mit Sorge beobachtet, dass Pflegedokumentationen von Pflegekräften immer weniger als hilfreiches Instrument, sondern als bürokratische Last verstanden bzw. missverstanden werden (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 6.1 und 6.2)




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