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Letztes Update am 02.06.2008.

Diskussion zum Fachwirt für Informationsdienste

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Gewerkschaft ver.di werden mit dem Fachwirt für Medien- und Informationsdienste (FWMI) eine Weiterbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBIG § 54) schaffen, die von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer in Form einer Fortbildungsprüfungsregelung erlassen werden kann. Die Bundeseinheitlichkeit einer solchen Weiterbildung kann nach § 53 BBIG allerdings nur durch eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassene Rechtsverordnung gesichert werden.

In der Ausgabe vom 04. Februar 2008 des Staatsanzeigers für das Land Hessen (Nr.6 S.366-371) wurde die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Informationsdienste vom 16.Januar 2008 publiziert und ist somit offiziell in Kraft getreten. Zudem hat der hessische Berufsbildungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung das Curriculum für den entsprechenden Fortbildungslehrgang beschlossen und das

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um die Einrichtung entsprechender Vorbereitungslehrgänge gebeten.

Einen chronologischen Abriss des Entwicklungsprozesses beim Fachwirt, versehen mit kritischen Anmerkungen, liefert Karin Holste-Flinspach (BIB-Kommission für Aus- und Fortbildung, KAuF): Etikettenschwindel oder Aufstiegschance?.

Prüfungsordnung

Wiltraut Zick von der BIB-Kommission KIFA berichtet über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Alternativen: Weiterbildung zum Fachwirt für Informationsdienste - quo vadis? (Stand: 30.10.2005).

Tarifliche Betrachtungen

Kristina Lippold beleuchtet die neue Weiterbildung unter den Gesichtspunkten der monetären Erwartungen etwas näher: Der Fachwirt für Medien und Informationsdienste: Tarifliche Betrachtungen .

Diskussion in der Berufsöffentlichkeit

Auf zwei Informationsveranstaltungen im März 2005 (eine Weiterbildungsveranstaltung an der FU Berlin und eine Diskussionsveranstaltung auf dem Bibliothekartag in Düsseldorf) wurde von verschiedenen Seiten über den Stand der Dinge berichtet. Die geplante Weiterbildungsmaßnahme wurde im Plenum jeweils kontrovers diskutiert.

Der folgende Beitrag von Wiltraut Zick fasst den Stand der Diskussion zusammen: Wer braucht den Fachwirt für Medien- und Informationsdienste?

Beim 3. Leipziger Kongress hat Karin Holste-Flinspach in der Veranstaltung "Aus- und Fortbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste" am 20.3.2007 in ihrem Vortrag die Rahmenbedingungen und den Fächerkanon für die Fachwirtweiterbildung und den Fernstudiengang der FHS Potsdam gegenübergestellt.


Position des Berufsverbandes zum Fachwirt

Der Berufsverband Information Bibliothek sieht klar die Notwendigkeit, Beschäftigten der mittleren Qualifikationsebene in Bibliotheken und verwandten Einrichtungen die Möglichkeit einer anerkannten Weiterqualifizierung zu eröffnen. Der BIB unterstützt deshalb Bestrebungen zur Schaffung entsprechender Qualifizierungs- bzw. Aufstiegsmöglichkeiten.

Der von ver.di und DIHK angestrebte Fachwirt mit dem Abschluss "Fachwirt für Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationsmanagement" ist für den BIB jedoch aus mehreren Gründen problematisch:

  • Die vorgesehene Fortbildung sieht zu einem großen Teil branchenunabhängige Inhalte, zum Beispiel VWL, BWL, vor; die fachlichen Anteile aus dem ABD-Bereich sind deutlich, nämlich nur mit einem Sechstel, untergewichtet. Eine Anknüpfung an die einzelnen Fachrichtungen der FaMIs ist überhaupt nicht vorgesehen.
    Damit liegt die geplante Fortbildung in Teilen unter dem Standard der FaMI-Ausbildung - soll jedoch Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen, die über den FaMI und letztlich auf eine Gleichstellung mit dem gehobenen Dienst zielen. Das hätte eine unmittelbare Entwertung sowohl der FaMI-Ausbildung wie auch der Qualifikation Diplom/BA-Bibliothekar zur Folge.
  • Dass die geplante Fortbildung auch für die Anforderungen der bibliothekarischen Praxis nicht ausreicht, ist ein weiterer wichtiger Einwand. Die Forderung von Seiten der Fachverbände, die notwendigen fachlichen Inhalte in angemessenem Umfang in der Ausbildung zu verankern, war nicht durchzusetzen.
  • Die geplante weitgehende Öffnung des "Fachwirts" für Quereinsteiger ist ebenfalls nicht akzeptabel und bedeutet in der Konsequenz eine faktische Abwertung des FaMI-Berufes wie auch des Bibliothekars - das kann nicht im Interesse des Berufsverbandes sein.
  • Letztlich ist zu befürchten, dass mit dem "Fachwirt" eine Deprofessionalisierung in Gang gesetzt wird und eine flächendeckende strukturelle Minderbezahlung die Folge wäre. Diese negativen Auswirkungen auf Professionalität wie Eingruppierung/Dotierung der Bibliotheksbeschäftigten insgesamt ist für einen Personalverband aller Beschäftigten im Bibliotheks- und Informationssektor nicht hinnehmbar.
Der BIB hat folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zur Implementierung des "Fachwirtes für Informationsdienste" (ver.di/DIHK) wird vom BIB aus den oben angeführten Gründen nicht mitgetragen. Diese Empfehlung geht auch an den bibliothekarischen Dachverband. Um den FaMIs zukünftig eine qualifizierte Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeit zu eröffnen, wird der BIB über die Konferenz der informatorisch-bibliothekarischen Ausbildungsstätten im DBV (KIBA) die Entwicklung entsprechender Angebote an den einschlägigen Fachhochschulen anregen und unterstützen.

Weitere bibliothekarische Fachverbände und die deutschen Archivare sehen das genau so: Bibliothek und Information Deutschland (BID) und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) haben dazu am 30.6.2006 eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben.