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Zur Beantragung des Welterbestatus

Die Beantragung des Welterbestatus für die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal wurde Ende des Jahres 2002 durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossen. 2003 übergab der Freistaat Sachsen den Antrag dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik und der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., die ihn an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris weiterleitete.
Grundlage der Bewerbung ist das »Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt« (kurz: Welterbekonvention), dass die UNESCO 1972 verabschiedete.

Residenzschloss, Hofkirche und Semperoper

Residenzschloss, Hofkirche und Semperoper
Foto: Dieter Krull


Das Welterbekomitee der UNESCO nominierte Anfang Juli 2004 in seiner 28. Sitzung in Suzhou, China, das Dresdner Elbtal als Erbe der Menschheit.
Basis für die Nominierung der Kulturlandschaft waren zum einen die Bewerbungsunterlagen und zum anderen die Stellungnahme des ICOMOS, des Internationalen Rates für Denkmalpflege. Laut ICOMOS erfüllte Dresden die Kriterien der Welterbekonvention, wie »Einzigartigkeit«, »Authentizität« (historische Echtheit) einer Kulturstätte oder der »Integrität« eines Naturdenkmals. Francesco Bandarin, Direktor des Welterbezentrums der UNESCO, überreichte dem damaligen Oberbürgermeister von Dresden, Ingolf Roßberg, während eines Festakts im Juni 2005 die Urkunde zur Ernennung des Welterbes Dresdner Elbtal.
Seit langem ist das Engagement der Bürgerschaft für ihre Stadt in Dresden stark ausgeprägt. Die hier erbrachten Leistungen waren ein gewichtiges Argument für die Auszeichnung als Welterbe.

Urkunde

Die Urkunde, die das Dresdner Elbtal als »Erbe der Menschheit« auszeichnet


Das Welterbegebiet »Dresdner Elbtal« gliedert sich in die Kernzone der vom Fluss aus sichtbaren Bauten, Ensembles und Freiflächen und in die Entwicklungszone, die als Hinterland weiter gefasst ist. Es hat eine Länge von etwa 18 Flusskilometern bei einer Breite von fünfhundert Metern bis drei Kilometern.
Fast 800 Einzeldenkmale, 20 Sachgesamtheiten nach Denkmalschutzgesetz sowie zehn Naturdenkmale liegen im Welterbegebiet, dazu kommen noch zwei Landschaftsschutzgebiete.

Schloss Übigau

Schloss Übigau war einst der westliche End-
punkt des »Canale Grande« August des Starken.


Typisch für das Landschaftsbild im Dresdner Elbtal sind die nahezu authentischen, unbebauten Auen und Weinberge, die Vielfalt an Siedlungsformen der Elbweindörfer, ausgedehnte Villengebiete der Gründerzeit und Bauensembles des Historismus.
Daneben sind die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die unter anderem die Gemäldegalerien Alte und Neue Meister, das Kupferstich-Kabinett, das Grüne Gewölbe (Pretiosensammlung) und die Porzellansammlung vereinen, ebenso Bestandteil des Welterbes wie viele andere Museen und Orte der Kunst und Kultur im historischen Stadtzentrum.

Schafe auf den Elbwiesen am Waldschlösschen

Schafe grasen auf den Elbwiesen am Wald-
schlösschen. Foto: Matthias Lerm