STAMMTAFEL im Anhang Band IX des Lexikons des Mittelalters
EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND I.1 Tafeln
14-16
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 76
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STAUFER
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(Nicht Hohenstaufen, da Bezeichnung von der Burg Stauf auf dem Hohenstaufen abgeleitet), bekanntes Kaisergeschlecht im Hochmittelalter
[1] HERKUNFT UND NAME
Wenig Konkretes ist vom Geschlecht bekannt, bevor HEINRICH IV. 1079 dem STAUFER Friedrich anstelle des formal abgesetzten RUDOLF VON RHEINFELDEN das Schwaben-Herzogtum auftrug. Dieser gründete auch die Stammburg, indem er das castrum Lorch (Remstal) mit einer Stiftskirche besiedelte, die als Grablege der Familie diente, und die Burg Stoph auf der Kuppe des Hohenstaufen errichtete; der möglicherweise ältere Herrensitz am Rande des Ortes Lorch wurde ca. 1102 in ein Mönchskloster hirsauischer Prägung umgewandelt. Obgleich künftig der staufische Herzog von Schwaben auch Herr der Burg Stauf und Vogt des Klosters Lorch war, wohin KONRAD III. die Gebeine seines Vaters 1140 von der Lorcher Stiftskirche überführen ließ, entwickelten sich beide nicht recht zum Zentrum des Geschlechts, auch Lorch nicht als Grablege. Dennoch gibt es die Bezeichnung Herzog Friedrichs II. als "dux Suevie de Sthouf" und das Bekenntnis Kaiser FRIEDRICHS II., der "domus Stoffensis" anzugehören.
[2] ERWERB DER KÖNIGLICHEN WÜRDE
Folgenreich war die von Kaiser HEINRICH IV. 1079 gewünschte Eheabrede seiner einzigen Tochter Agnes mit Herzog Friedrich I. Weil HEINRICH V. 1125 ohne Erben starb und Agnes in zweiter Ehe 1106 in das BABENBERGER Geschlecht heiratete, ging das Erbe der SALIER auf die STAUFER über. Als KONRAD III. 1138 das Königsamt übernahm, konnte er sich in mehrfacher Hinsicht als Erbe seiner mütterlichen Vorfahren betrachten. Otto von Freising, Sohn von Agnes aus ihrer zweiten Ehe, bezeichnet in seiner "Gesta Friderici I. imp." II, 2 durch Vergleich mit den WELFEN die STAUFER als die 'HEINRICHE' VON WAIBLINGEN; indem er den Leitnamen der SALIER und ihren mythischen Ursprungsort für die STAUFER in Anspruch nahm, charakterisierte er sie als Fortsetzung des salischen Geschlechts. Durch die Anlage seines Werkes erscheint dies verwoben mit einer heilsgeschichtlichen Interpretation. Infolge des zwischen Papst Gregor VII. und Kaiser HEINRICH IV. ausgebrochenen Investiturstreites sei die Weltordnung so sehr in Unordnung geraten, dass der Untergang der Welt bevorzustehen schien. Die STAUFER jedoch hätten sich seit 1079 mit wachsender Intensität des Reiches angenommen und schließlich die für den Fortbestand dieser Welt notwendige Zusammenarbeit von Kaiser- und Papsttum wiederhergestellt. Ihnen sei es zu verdanken, wenn nun das bedrohlich nahe Ende der Welt aufgehalten werde.
[3] STAUFISCHE HAUSMMACHT
Ursprünglich im deutschen Südwesten massiert, spaltete sie sich kurz nach der Mitte des 12. Jh. in mehrere Zweige auf. FRIEDRICH BARBAROSSAS Halbbruder Konrad übernahm 1156 die rheinische Pfalzgrafschaft, die 1193 durch Heirat seiner Erbtochter Agnes mit Heinrich V. von Braunschweig an die WELFEN überging. BARBAROSSAS Sohn Otto erbte 1190 von seiner Mutter Beatrix die Pfalzgrafschaft Burgund, die 1208 über dessen Tochter Beatrix an das Haus ANDECHS-MERANIEN übergehen sollte. KONRADS III. jüngster Sohn Friedrich wurde 1152 und nach ihm Söhne BARBAROSSAS Herzöge von Schwaben, wozu vorübergehend auch von KONRAD III. stammende Anteile Frankens kamen. Weil sie alle keine Erben hatten und dann zum Teil unter der Vormundschaft BARBAROSSAS standen, entwickelte sich das Herzogtum Schwaben endgültig unter König PHILIPP zum Königsland, zumal nach dessen Tod 1208 HEINRICHS VI. Sohn FRIEDRICH II. der einzige männliche Erbe der STAUFER war. Die Zuständigkeiten zwischen dem, war BARBAROSSA als Herrscher und was unter anderem Titel in Anspruch nehmen konnte, blieben offiziell nach wie vor getrennt, aber seine kaiserliche Dominanz war so stark, dass selbst Reichsitalien im weiteren Sinne zur staufischen Hausmacht gezählt werden muß, erst recht, nachdem Welf VI. die ausgedehnten Rechte in Italien entzogen und Eigenrechte in Oberschwaben abgekauft worden waren. Andererseits bildeten die staufische Zweige zusammen nicht immer einen politisch geschlossenen Block, wie am rheinischen Pfalzgrafen Konrad deutlich zu sehen ist.
[4] STAUFISCHES KAISERTUM
Die Anerkennung Papst Alexanders III. durch BARBAROSSA
(1177) erforderte auch eine Besinnung auf die Grundlagen des Kaisertums,
was Folgen für das Selbstverständnis der STAUFER
haben mußte. Gottfried von Viterbo knüpfte nach 1180 in mehreren
Schriften ähnlichen Inhalts, die der Kurie und dem Königshof
zugeschickt wurden, an die von Otto von Freising entwickelte heilsgeschichtliche
Perspektive, trennte sie aber vom Bezug zum Imperium. Statt dessen griff
er die Nennung der antiken Kaiser als "parentes nostri" (MGH DK III. 69)
und der "dominus imperialis" mit Bezug auf LUDWIG
DEM FROMMEN (MGH DF I. 155) auf, um eine "imperialis prosapia"
(MGH SS 22, 21) auf der Grundlage der gemeinsamen Würde zu konstruieren:
Seit den Tagen Trojas bildeten die vielen Familien oder Einzelpersonen,
welche die Kaiserwürde innegehabt hätten, die Glieder einer einzigen
Kette, ja sogar eine geheimnisvolle Blutsverwandtschaft. Zumal die Angliederung
S-Italiens an das Imperium auf friedlichem Wege realisierbar schien, kam
es nunmehr nicht mehr darauf an, wo die Kaiserherrschaft ihren Schwerpunkt
hatte, sondern dass die Kaiserwürde die Mitte der irdischen Ordnung
ausmachte. In diesem Sinne verlagerte sich seit HEINRICH
VI. der Schwerpunkt der Kaiserherrschaft nach Süden. Und
dennoch verzichtete auch FRIEDRICH II. nicht
gänzlich auf Rom als Quelle des Kaisertums, wenn auch nicht mehr mit
dem Nachdruck wie FRIEDRICH BARBAROSSA.
Gottfried hatte die STAUFER
als das letzte Glied der "Kaiserketzer" vor dem Weltende bezeichnet. Dieses
eschatologische Moment spielte auch anläßlich der Geburt FRIEDRICHS
II. (1194) eine Rolle, erst recht nach seiner Kaiserkrönung
(1220). Die gesteigerten Erwartungen einer Erfüllung der spätantiken
Kaiserprophetie in Verbindung mit dem in der Apokalypse des Johannes (20,
1-7) verheißenden Friedenszeitalter der 1000 Jahre, dessen Beginn
von mehreren Seiten für 1260 erwartet wurde, favorisierten eine Konzentration
des STAUFER-Bildes auf die Person FRIEDRICHS
II. Dass er sich gleichermaßen in die Reihe der STAUFER
und kraft mütterlichen Erbes auch in die der normannischen HAUTEVILLE
einordnete und entsprechend die Grablege im Speyerer Dom sowie die der
Kathedrale von Palermo als Symbole des Imperiums bzw. des regnum kennzeichnete,
obwohl er im übrigen deren vom Papsttum gewünschte Trennung voneinander
zielbewußt zu unterlaufen suchte, zählte gerade gegenüber
der Aussicht, im zweitgeborenen Sohn KONRAD IV.
den künftigen Friedenskaiser zu besitzen, wenig. KONRAD
sollte es zum Schaden HEINRICHS (VII.)
sein, der als deutscher König an sich zum Kaisertum prädistiniert
war, aber kein Anrecht auf die Krone von Jerusalem besaß und in Ungnade
starb. Fast alle weiteren Kinder FRIEDRICHS II.
wurden nachträglich legitimiert; ihr Augenmerk beschränkte
sich auf Italien. Enzio ernannte FRIEDRICH
zum König von Sardinien, andere wurden Generalvicare der
Toscana, Romagna, Mark Ancona un Spoletos. Der Älteste von ihnen,
Manfred, übernahm 1258 in Konkurrenz
zu ALFONS X. VON KASTILIEN, der als
Enkel (mütterlicherseits) PHILIPPS VON SCHWABEN
1256 die Kaiserwürde angenommen hatte und besonders das STAUFER-Erbe
in Italien beanspruchte, das Königreich Sizilien. Konradin,
Sohn KONRADS IV. und
letzter STAUFER
in direkter männlicher Linie, scheiterte 1268 während der
Eroberung des sizilischen Reiches am Widerstand der ANJOU.
Manfreds Tochter
Konstanze heiratete 1262 König
Peter III. von Aragon; das war die Basis, um 1285 anläßlich
der Sizilianischen Vesper die Insel Sizilien der staufischen
Nachkommenschaft zu erhalten. Innozenz IV. und Alexander IV.
hatten verboten, ein Mitglied der STAUFER
zum deutschen König zu wählen; Urban IV. kritisierte die Heirat
mit den Haus BARCELONA, weil so die
"Vipernbrut" am Leben erhalten werde. Es war eine Art negative Geblütsheiligkeit
("das Geschlecht der Verfolger"), die die STAUFER
königsunfähig machen sollte. Andererseits hat kaum ein Geschlecht
einen solchen Nachruhm erlebt wie die STAUFER,
verkörpert hauptsächlich in FRIEDRICH
II., während des Spätmittelalters, von dem man eine
radikale Kirchenreform erwartete, und in FRIEDRICH
I. während des 19. Jh. als dem Vorbild des neuen Kaisertums
in Deutschland.
Literatur:
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K. Hampe, Ks. Friedrich II. in der Auffassung der Nachwelt,
1925 - G. Baaken, Die Altersfolge der Söhne Friedrich Barbarossas
und die Kg.serhebung Heinrichs VI., DA 24, 1968, 56-78 [dazu: E. Assmann,
DA 33, 1977, 435-472] - O. Engels, Beitr. zur Gesch. der S. im 12. Jh.,
DA 27, 1971, 432-456 [dazu: K. Schmid, De regia stirpe Waiblingensium,
ZGÖ 124, 1976, 63-73] - H.M. Schaller, Die Ks.idee Friedrichs II.
(Probleme um Friedrich II., hg. J. Fleckenstein [VuF 16], 1974, 109-134,
bes. 117-120 [Lit.] - H.M. Maurer, Der Hohenstaufen. Gesch. der Stammburg
eines Ks.hauses, 1977 - Die Zeit der S. (Ausst.kat., Stuttgart), 5 Bde,
1977-1979 - O. Engels-J. Fleckenstein, das Bild der S. in der Gesch. (Möglichkeiten
und Grenzen einer nat. Gesch.sschreibung, hg. Dt.-span. Forschungsinst.
Madrid, 1983), 7-27 - Das MA im 19. Jh. in Italien und Dtl. (Annali del
Instituto storico italo-germanico in Trento, hg. R. Elze-P. Schiera, 1988)
- O. Engels, Gottfried v. Viterbo und seine Sicht des stauf. Ks.hauses
(Fschr. R. Kottje, hg. H. Mordek, 1992), 327-345 - Ders., Die S., 1884
[Lit.] - Ders., Die ksl. Grablege im Speyerer Dom und die S. (Fschr. H.
Jakobs, hg. J. Dahlhaus u.a., 1955), 227-254 - K. Graf, S.- Überlieferungen
aus dem Kl. Lorch (Fschr. G. Baaken, hg. S. Lorenz - U. Schmidt, 1995),
209-240 - A. Wolf, Stauf.-siz. Töchterstämme in Europa und die
Herrschaft über Italien (ebd.), 117-149.
Stälin Paul Friedrich: Seite 389-393
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"Geschichte Württembergs"
Das Geschlecht derer von STAUFEN,
der STAUFER, wie die Zeitgenossen sagten
und wie die Bezeichnung auch heutzutage wieder immer mehr beliebt wird,
oder der Hohenstaufen, wie später und lange die übliche Benennung
lautete, tritt eigentlich erst mit der Erreichung der schwäbischen
Herzogswürde in der Geschichte auf. Von den Voreltern des 1. Herzogs
aus der Familie hatte, so viel wissen wir allein sicher, der Großvater
Friedrich
zur Schwester Bertha, die Mutter des Grafen Berchtold (Bezelin)
von Villingen; sein gleichnamiger Sohn, Gemahl einer im Elsaß reichbegüterten
Hildegard, hieß sich nach der Burg Büren oder Beuren, dem noch
heutzutage durch seine uralten Mauern merkwürdigen Wäscher-Schlößchen
bei Wäschenbeuren, nördwestlich vom Hohenstaufen. Erst der Sohn
aus dieser Ehe, der spätere Herzog Friedrich, erbaute in der
2. Hälfte des 11. Jahrhunderts die Burg, welche in der Folge der Familie
den weltgeschichtlichen Namen verließ. Dass dieser "Graf Friedrich
seinen Ursprung von den edelsten Grafen Schwabens hergeleitet habe", bezeugt
allerdings erst Bischof Otto von Freising (+ 1158), durch seine Mutter,
die salische Kaiser-Tochter Agnes,
Halbbruder Herzog Friedrichs II. von Schwaben, Oheim und Geschichtsschreiber
Kaiser FRIEDRICHS I., und somit kommt die Bezeichnung der
Familie als einer gräflichen in den wenigen Fällen, in denen
ihrer für die frühere Zeit Erwähnung geschieht, nicht vor;
allein mit der gräflichen Familie von Berg war sie, wie sicher bezeugt
ist, stammverwandt; überhaupt war es im 11. und 12. Jahrhundert nicht
selten der Fall, dass Grafen in Urkunden und bei Schriftstellern ihr Amtstitel
nicht gegeben wird; endlich aber wird wenigstens Herzog Friedrich I.
von dem gleichzeitigen Berchtold von Reichenau bei der Übertragung
des Herzogtums an ihn im Jahre 1079 ausdrücklich als Graf bezeichnet.
So ist es immerhin sehr wahrscheinlich, dass die STAUFER
schon vor ihrer Erhebung zum Herzogtum - wie lange, muß dahingestellt
bleiben - ein Grafenamt verwaltet haben, und zwar möchte dieses ohne
Zweifel im Drach- und im Filsgau gewesen sein, in welchen ihre Burgen
Beuren und Staufen gelegen waren.
Als der beliebteste Name in der Familie erscheint Friedrich,
Konrad und Heinrich waren in der durch die STAUFER
beerbten fränkischen Königsfamilie zuhause. Sämtliche männliche
Glieder der Familie, welche eine hervorragende Rolle gespielt haben, sind
im Bisherigen erwähnt worden; es ist nur noch beizufügen, dass
ein Bruder des 1. Herzogs aus der Familie, Ludwig (+ vor 1104), Pfalzgraf
war.
Die ursprünglich, wie es scheint, wenig begüterte
Familie war äußerst glücklich in Vermehrung ihrer Hausmacht
durch vorteilhafte Vermählungen: schon Friedrich von Büren
dürfte durch seine Ehe mit Hildegard den stattlichen Hausbesitz
im Elsaß begründet haben; der 1. Herzog Friedrich erhielt
mit dem schwäbischen Herzogtume durch die Heirat mit der Kaiser-Tochter
Agnes Anspruch auf die reiche Erbschaft der fränkischen
Kaiser. Herzog Friedrich II. bahnte durch seine Vermählung
mit Judith, der Tochter des WELFEN Heinrichs
des Schwarzen, den Erwerb des schönen welfischen
Erbes, besonders in Oberschwaben, an, welcher sich unter seinem Sohne Kaiser
FRIEDRICH I. und seinem Enkel Kaiser
HEINRICH VI. vollzog; König KONRAD
III. erhielt durch seine Vermählung mit der Gräfin
Gertrud von Sulzbach eine reiche Mitgift in Franken, deren einzelne,
sich bis Eger hin erstreckende Bestandteile sich jedoch aus dem dortigen
Besitze der Familie überhaupt nicht absondern lassen; Kaiser
FRIEDRICH I. bekam durch seinen ersten Ehebund mit Adela
von Vohburg namentlich das Egerland und Giengen an
der Brenz - eine Mitgift, die er auch nach der Trennung der Ehe behielt
-, durch den zweiten mit Beatrix, der
Erbtochter Graf Rainalds III. von Hoch-Burgund, das westjurianische Burgund,
Kaiser HEINRICH VI. endlich durch den
mit Konstanze, Tochter König
Rogers II. von Sizilien, das sizilische Königreich. - Vermählungen
mit griechischen Prizessinnen wurden von Mitgliedern der Familie zwar häufig
angestrebt, doch kam nur eine einzige solche Verbindung, die König
PHILIPPS mit Irene, wirklich
zustande.
Was einzelnen Besitz, besonders im heutigen Württemberg
oder dessen Nachbarschaft betrifft, so gehörte zum alten Hausgut,
beziehungsweise dem nahe der Stammburg befindlichen Besitze, zum Beispiel
Lorch mit der Vogtei des von Herzog Friedrich I. gestifteten Klosters,
Welzheim, Gmünd, höchstwahrscheinlich Göppingen mit dem
einträglichen Zoll allda, die Vogtei des Klosters Adelberg, die Dienstherrschaft
über die Herren von Rechberg. Sodann standen etwas entfernter, im
Brenzgau und im Ries, der Familie zu: die Burgen Bopfingen und Flochberg,
die Burg Giengen und Besitz zu Herbrechtingen, an welch letzterem
Orte Kaiser FRIEDRICH I.
ein Kloster neu stiftete, wohl das salische
Erbe der mehr oder minder bedeutende Besitz zu Waiblingen und vielleicht
zu Nürtingen. Weiterhin kommt im Elsaß, woselbst das Geschlecht,
wenigstens späteren Nachrichten zufolge, das Erbkämmereramt des
Straßburger Bistums bekleidete, in Betracht: Besitz zu Schlettstadt,
die Hohe Königsburg, das von Herzog Friedrich II. gegründete
Hagenau u.s.w. In Franken lag der Kern des salischen
Erbes im Speier- und Wormsgau; anderweitige Erwerbungen in dieser Provinz
waren: das unter Kaiser HEINRICH V. dem
Reiche heimgefallene und Herzog KONRAD
verliehene gräflich rothenburg-komburgische Erbe, das heißt
das jetzt bayerische Rothenburg und dessen Umgebung, die Kochergaugrafschaft
mit Hall und der Vogtei über Kloster Komburg, die Dienstherrlichkeit
über die Schenken von Limpurg; sodann Weinsberg; Güter bei Scheftersheim,
welche Herzog Friedrich IV.
zur Stiftung eines Klosters verwandte; im nichtwürttembergischen
Franken standen der Familie weiter noch zu: Güter und reichsvogteiliche
Rechte in Nürnberg, Weißenburg im Nordgau, im Egerland und dergleichen.
Auch außerhalb Frankens wurden als Teil des salischen
Erbes
alte Reichsorte, wie Ulm und Eßlingen, von den STAUFERN
in Anspruch genommen. Zum welfischen Erbe gehörten bedeutende Ländereien
und ausgedehnte Rechte, namentlich auch beträchtliche Dienstherrschaften
in den jetzt württembergischen Oberämtern Ravensburg, Tettnang,
Wangen, Waldsee: im bayerischen Schwaben die oberen Illerbezirke und die
Lechgegenden bis ins Tirol; gräflich buchhornische und ein bedeutender
Teil der gräflich calwischen Güter. Hierzu kamen noch manche
mehr vereinzelte Erwerbungen, in welcher Hinsicht besonders Kaiser
FRIEDRICH I. glücklich war, zum Beispiel Güter derer
von Harthausen und von Biberach; Besitz zu Achalm und zu Reutlingen; die
Grafschaft im Alpgau mit der Burg Eglofs. Eine strenge Sondierung
zwischen den einzelnen Gütern nach dem Charakter ihres Erwerbes, ob
Königsgüter, herzoglich schwäbische oder fränkische
Domänen, staufisches Stammgut
oder späterer Erwerb, wurde nicht festgehalten.
Allein nach dem Tode Kaiser
HEINRICHS VI. begann die Zersplitterung wie der Reichs-, so
der Hausgüter. König PHILIPP dürfte
in seinem Kampfe mit Kaiser OTTO IV.
zum mindesten den Anfang damit gemacht haben, wenngleich der Teil der Ursperger
Chronik seines schwäbischen Zeitgenossen Burchard, dem zufolge PHILIPP
nichts übrig geblieben wäre, als der hohle Name des Landesherrn
und diejenigen Städte und Dörfer, in welchen Märkte gehalten
wurden, nebst wenigen Schlössern des Landes, erst eine frühestens
der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts angehörige Interpolation sein
dürfte, und diese ganze Nachricht über Veräußerung
von Reichsrechten durch PHILIPP
jedenfalls
sehr übertrieben ist. Unter seinen Nachfolgern wurde der Verfall des
Familiengutes immer größer. In den Zeiten König KONRADS
IV.
und der nun folgenden Gegenkönige wußten sich
die abtrünnig gewordenen Vasallen des Hauses aus dessen Besitz zu
bereichern, und dem letzten STAUFER Konradin
waren hauptsächlich nur noch die welfischen Güter in Schwaben
und Ländereien und Rechte in Franken geblieben. Er mußte aus
Anlaß seines italienischen Zuges das noch übrige Familiengut
den Herzogen von Bayern, seinen mütterlichen Oheimen und nachherigen
Universalerben, versetzen, und die bei seinem Tode noch vorhandenen herzoglichen
Rechte rissen die einzelnen Stände an sich.
Anlangend die Nachfolge im staufischen
Hausbesitz und in den Herzogtümern Schwaben und Rothenburg überhaupt,
welche beide in der Familie ganz erblich geworden waren, erhielt der ältere
Sohn das schwäbische Herzogtum einschließlich des Elsasses nebst
den Hausgütern im Stammlande Schwaben und Elsaß, der jüngere
dagegen das Herzogtum Rothenburg mit dem Familienbesitz in diesem Bezirk.
Wie sich dies im einzelnen gestaltete, hat im Bisherigen gelegentlich seine
Darstellung gefunden. Im 13. Jahrhundert war das Herzogtum Schwaben und
Rothenburg, sowie der Hausbesitz immer verbunden, da nie mehr zugleich
zwei volljährige echte staufische
Brüder am Leben waren.
Das Wappen der Familie war ein Löwe, im 13. Jahrhundert
kommen drei (heraldisch rechts) über einander schreitende Löwen,
eigentlich Leoparden, auch leopardierte Löwen genannt, vor, welche
in der Folge als Wappen des Herzogtums Schwaben galten und hier - ursprünglich
vielleicht naturfarben - meist schwarz in Gold, aber auch golden in rot,
rot in Gold tangiert wurden.
Mit dem Besitze Waiblingens, ohne Zweifel des im Remsthal
gelegenen und vielleicht zu den bedeutendsten Gütern der STAUFER
in nicht zu großer Ferne von ihrer Stammburg zählenden Ortes,
hängt die Bezeichnung derselben als WAIBLINGER
zusammen, eine Benennung, welche Quellen seit der 2. Hälfte des 12.
Jahrhunderts wohl in Verwechslung des ersten staufischen
Königs KONRADS III. mit dem
1. SALIER-Kaiser KONRAD II.
dem letzteren
und seinem Geschlechte beilegen. In seiner Umformung zu Ghibellinen wurde
der Name in Italien eine Parteibezeichnung im Gegensatze zu demjenigen
der WELFEN (Guelfen). Als solcher tritt
er erstmals in Florenz bei der Spaltung des Adels im Jahre 1215 auf; in
der Bedeutung, dass die Ghibellinen die Anhänger des Kaisers, die
Guelfen deren Gegner bezeichnen, wurden beide Namen auch noch nach der
Mitte des 13. Jahrhunderts nur vereinzelt gebraucht, doch kam in ihm immer
mehr die allgemeinere Anwendung derselben für die seit dem Untergange
der STAUFER länger als ein Jahrhundert
sich bekämpfenden Richtungen in Übung. In Deutschland drangen
diese Parteinamen erst im 14. Jahrhundert ein.
Als Familiengrab der STAUFER
galt anfangs Lorch; doch ruhen hier bloß Herzog Friedrich I.,
der Stifter des Klosters, Herzog Konrad und
König PHILIPPS Gemahlin Irene,
vielleicht auch der ältere Sohn König
KONRADS III., der römische König
HEINRICH. Dagegen fanden ihre Grabstätte in Speyer, der
Gruft der salischen
Vorfahren, König
PHILIPP,
in Bamberg König KONRAD
III., in verschiedenen deutschen Klöstern die Herzoge
Friedrich II. und Friedrich IV.,
in
Asien Kaiser FRIEDRICH I. und Herzog
Friedrich V., in Italien sämtliche
Glieder der Familie nach
König PHILIPP.
Trillmich Werner: Seite 112
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Im gleichen Raum (im Ries an Donau und Wörnitz) faßten
im ausgehenden 10. Jahrhundert von Bayern aus SIGEHARDINGER Fuß.
987 urkundeten sie für Ellwangen. Kaiserliche Gunst verschaffte ihnen
neben Grafenrechten die schwäbische Pfalzgrafenwürde. Verschwägerung
mit den ÖHNINGERN und ZÄHRINGERN erhöhte ihren politischen
Einfluß. Nachfahren nannten sich nach der Burg Hohenstaufen.