CO2 Glossar

hier werde die wichtigsten Begriffe in Zusammenhang mit CO2, Klimawandel und Emissionsberechtigungsscheinen erklärt.

Allokation
carbon footprint
CO2 Kohlenstoffdioxid
DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle
Emissionsrechtehandel
EEX European Energy Exchange
Emission
Emission (Umwelt)
Emissionszertifikat
EU-Emissionshandel
EU ETS
Globale Erwärmung
Kyoto-Protokoll
Klimawandel
Klimaveränderung
Treibhauseffekt
Treibhausgas
Zertifikat

Allokation
Unter Allokation (aus dem Lateinischen "locare" >> mittellateinisch "allocare", zu deutsch: "platzieren" oder i.w.S. "zuteilen") versteht man allgemein die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern. Kennzeichnend ist, dass eine bereits allozierte Ressource nicht gleichzeitig einem anderen Subjekt oder Objekt zur Verfügung stehen kann. Insbesondere versteht man darunter die Zuteilung von Emissions- und Energiebeiträgen zu der eigentlichen Quelle  >>Seitenanfang<<

carbon footprint
die Menge an klimawirksamen Kohlendioxid, für die jeder verantwortlich ist, wenn er Energie verbraucht.  >>Seitenanfang<<

 

CO2 Kohlenstoffdioxid
Kohlenstoffdioxid (im normalen Sprachgebrauch meist Kohlendioxid, oft aber auch fälschlich Kohlensäure genannt) ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff und gehört damit neben Kohlenstoffmonoxid (auch Kohlenmonoxid), Kohlenstoffsuboxid und dem instabilen Kohlenstofftrioxid zur Gruppe der Kohlenstoffoxide.

Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchloses Gas. Es ist mit einer Konzentration von ca. 0,04 % (derzeit 381 ppm entspr. 0,0381 %) ein natürlicher Bestandteil der Luft. Es entsteht sowohl bei der vollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Substanzen unter ausreichendem Sauerstoff als auch im Organismus von Lebewesen als Kuppelprodukt der Zellatmung. Das CO2 wird dabei über den Atem abgegeben. Umgekehrt sind Pflanzen, manche Bakterien und Archaeen in der Lage, CO2 durch die Kohlenstoffdioxid-Fixierung in Biomasse umzuwandeln. So produzieren Pflanzen beispielsweise bei der Photosynthese aus anorganischem CO2 Glukose.  >>Seitenanfang<<
 

DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die im Umweltbundesamt (UBA) in Berlin zuständige nationale Stelle zum Emissionsrechtehandel. Wesentliche Aufgaben der DEHSt sind die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, Überwachungs- und Steuerungsaufgaben, die Führung des Nationalen Registers sowie die nationale und internationale Berichterstattung.

Die DEHSt ist die im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 8. Juli 2004 vorgesehene zuständige Behörde, die alle sich aus dem Treibhausgas-Emissionshandel ergebenden Aspekte verwaltet. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft, deren Anlagen dem EU-Emissionsrechtehandel unterliegen. Darüber hinaus ist sie Kontaktstelle für das Bundesumweltministerium, für die Bundesländer (insbesondere die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden), für externe Handelsplattformen und weitere Dienstleister.

Des Weiteren ist die DEHSt eine Art Grundbuchamt. Jede natürliche oder juristische Person, die ab 2005 mit den Emissionsberechtigungen handeln will, erhält hier ein elektronisches Konto zur Verbuchung der Transaktionen. Dazu entsteht ein so genanntes Nationales Emissionshandelsregister, das mit einer Zentrale für die EU und allen Mitgliedstaaten zusammen arbeitet.  >>Seitenanfang<<
 

Emissionsrechtehandel
Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der internationalen Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes. Die Idee des Emissionshandels wurde 1968 von J. H. Dales entwickelt.

Grundidee und Theorie
Das Ziel des Emissionsrechtehandels ist es, eine Reduktion von schädlichen, weiträumig wirkenden Emissionen möglichst effizient auf die daran teilnehmenden Emittenten (=Erzeuger) zu verteilen. Dafür werden ökonomische Instrumente eingesetzt, deren Reduktionsziele durch die internationale Politik vorgegeben werden. Dabei gilt der Grundsatz: Reduktionen sollen zuerst dort geschehen, wo mit relativ wenig Aufwand besonders viel erreicht werden kann. Dieses Instrument wird heute insbesondere für die Reduktion klimawirksamer Treibhausgase angewandt, ist aber prinzipiell auf jede Art von Schadstoffemission anwendbar. In der Theorie wird der Emissionshandel auch als Mengenlösung bezeichnet, da eine Obergrenze der Gesamtemission definiert wurde, welche nicht überschritten werden darf (bzw. bei Überschreitung eine Strafzahlung zur Folge hat). Die Mengenlösung wurde 1968 von J. H. Dales entwickelt. Dabei baut sie nicht auf einem Allokationsoptimum auf, wie die Theorien von A.C. Pigou oder R. Coase. Vielmehr sieht sie eine festgelegte Zahl von Zertifikaten (Emissionsrechte) vor, die an Unternehmen verteilt werden. Dies geschieht entweder kostenlos (Grand-Fathering Prinzip) oder per Auktion. Unternehmen dürfen dann nur noch soviel CO2 ausstoßen, wie sie an Zertifikaten besichert haben.

Da die Emissionsrechte gehandelt werden, können sich Unternehmen eine optimale Menge an Emissionsrechten erkaufen. Jedes Unternehmen kann individuell entscheiden, ob es aufgrund seiner Grenzvermeidungskosten weitere Emissionen vermeidet, Rechte von anderen Unternehmen kauft oder aber eigene Rechte verkauft. Dies führt dazu, dass auf die jeweils kostengünstigste Art und Weise Anreize für umweltfreundliche Technologien geschaffen werden.

Ausgabe und Deckelung
Zu diesem Zweck gibt jeder teilnehmende Staat handelbare Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe aus, die zum Ausstoß einer bestimmten Menge eines Schadstoffs (z. B. eine Tonne CO2) berechtigen. Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate für einen bestimmten Zeitraum und Schadstoff liegt dabei fest (sog. Deckelung) und entspricht dem reduzierten Stand, den der Staat im ersten Schritt politisch erreichen will. Im Zeitverlauf gibt der Staat immer weniger neue Zertifikate aus, um die erzeugten Schadstoffmengen kontinuierlich zu verringern. Die Zertifikate werden daher knapper, können aber zwischen den Betrieben frei gehandelt werden. Der Preis wird dabei marktwirtschaftlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Im englischen Sprachgebrauch spricht man auch von "cap and trade".

Die Ausgabe der Zertifikate kann in Form einer Versteigerung, aber auch einer kostenlosen Zuteilung erfolgen. Im letzteren Fall muss dabei ein bestimmter Verteilungsschlüssel festgelegt werden, der sich in der Regel an den bisherigen Emissionen der Betriebe orientiert. Auch Mischformen sind denkbar. Aus Sicht der ökonomischen Theorie ist die Art der Zertifikatsausgabe unerheblich für das Funktionieren des Instruments.

Funktionsmechanismus
Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es z. Bsp. Zertifikate zukauft oder alternativ in Maßnahmen zur Reduktion seiner Schadstoffemission investiert. Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen diese von anderen Betrieben kaufen, die durch Reduktionsmaßnahmen weniger Schadstoffe erzeugen. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen.

Gemäß der Theorie wird dabei die Emissionsreduktion als erstes dort erfolgen, wo dies am preisgünstigsten möglich ist, und wird so lange bei zunehmenden Preisen fortgesetzt, bis die geforderte Emissionsreduktion erreicht ist; somit wird die Reduktion zu den niedrigstmöglichen gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht.

Beurteilung in der Praxis
Die tatsächliche Wirksamkeit und Effizienz des Instruments hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ab.

Ziel ist die Internalisierung negativer externer Effekte, indem von den negativen Effekten Betroffene in ein Handelssystem einbezogen werden. Das heißt, bezogen auf das Beispiel Kohlendioxid-Ausstoß: Die gesellschaftlichen Folgekosten des Klimawandels sollen in den Preis der Tätigkeit eingehen, bei der das Kohlendioxid ausgestoßen wird. Ein solches Handelssystem stellt ein effizientes Mittel dar, die negativen externen Effekte von Gütern, die nicht der Ausschließbarkeit unterliegen, zu internalisieren, indem man sich der effizienten Verteilung unter Ausnutzung der Effekte des Marktes bedient.

Die Internalisierung in diesem Sinne ist allerdings in den heute gängigen Handelssystemen nicht verwirklicht, da die tatsächlichen Externen Kosten (z. B. die Folgekosten der globalen Erwärmung) nicht in den Handel einbezogen sind. Es wäre also ein Missverständnis anzunehmen, dass Emissionsverursacher mit dem Erwerb der Zertifikate für die der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten aufkommen würden. Tatsächlich bildet der sich am Markt bildende Zertifikatspreis lediglich die betriebswirtschaftlichen Kosten für das Erreichen des vorgegebenen Emissionsziels ab und sagt nichts über die Höhe der Folgekosten der verbliebenen Emissionen aus.

Emissionshandel mit Treibhausgasen
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann.

Die anthropogene – vom Menschen verursachte – Emission von Treibhausgasen, also Gasen, die zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll weltweit reduziert werden, um eine drohende Klimaveränderung noch abwenden zu können bzw. deren Fortschreiten auszubremsen.

Der "prominenteste" Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß, ist Kohlendioxid (CO2). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz geringer Mengen einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben. Die Bemessung dieses Anteiles geschieht mit Hilfe des sog. GWP-Wertes (GWP = Global Warming Potential), der, bei Betrachtung gleich vieler Moleküle eines Treibhausgases, angibt, um wie viel dieses schädlicher (also reagibler) ist als CO2, welches den GWP-Wert 1 aufweist. So ist der GWP-Wert von Methan ca. 23, der von Distickstoffoxid 296, und der von SF6 ist 22.200.  >>Seitenanfang<<
 

EEX European Energy Exchange
Die European Energy Exchange (EEX) ist ein elektronischer Marktplatz für den Energiehandel. Sie unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz. Die EEX ist mit über 150 Börsenteilnehmern aus 19 Ländern die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa. An der EEX werden Strom, CO2-Zertifikate, Kraftwerks-Kohle sowie seit Juli 2007 auch Erdgas gehandelt. Außerdem wird die Registrierung von OTC-Geschäften zum Clearing angeboten. Betreibergesellschaft der Börse EEX ist die EEX AG mit Sitz in Leipzig. Hervorgegangen ist die EEX aus einer Fusion der LPX (Leipzig Power Exchange) und der EEX (European Energy Exchange) mit Sitz in Frankfurt im Jahre 2002.  >>Seitenanfang<<

Emission
Der Begriff Emission (v. lat.: emittere = aussenden) bezeichnet in der Ökologie: eine Abgabe von Substanzen an die Umwelt;  >>Seitenanfang<<

Emission (Umwelt)
Emission (lat. emittere „herausschicken, heraussenden“) bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Strahlung oder Kräften in die Umwelt. Dieser Austrag besteht zum Beispiel aus Schadstoffen, Reizstoffen, oft auch natürlichen Allergenen, aber auch von Lärm, Licht, Strahlung oder Erschütterungen; die aussendende Quelle wird als Emittent bezeichnet. Weitere Beispiele sind gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden oder Lärm-Emissionen. Jede Emission hat eine Immission (Eintrag) in ein Umweltmedium zur Folge.

Emissionen sind nicht nur anthropogenen Ursprungs, es gibt auch natürliche Emittenten, zum Beispiel emittieren Rinder und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2).

Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so zum einen Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden und zum anderen Menschen vor Belastungen in Wohnräumen und Arbeitsräumen zu schützen.

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich laut Emnid-Umfrage für eine striktere Begrenzung der CO2-Emissionen bei Pkw aus; derartige Regelungen waren Anfang 2007 auf Widerstand der deutschen Autolobby gestoßen.  >>Seitenanfang<<
 

Emissionszertifikat
Das Emissionszertifikat ist ein im Rahmen der Klimaschutzpolitik eingeführtes Instrument, das den weltweiten Umgang mit definierten Mengen an Treibhausgasen regelt. Im allgemeinen entspricht ein Emissionszertifikat einer Tonne Kohlendioxid bzw. einer Tonne Kohlendioxidäquivalenten bei anderen Treibhausgasen. Bei den Emissionszertifikaten sind verschiedene Formen zu unterscheiden:

Emissionszertifikate im Sinne des Europäischen Treibhausgasemissionshandels
]Das Emissionszertifikat (Emissionshandelszertifikat, Emissionsberechtigung; engl. EU Allowances (EUAs)) im Sinne des europäischen Treibhausgasemissionshandels ist eine mit Beginn der ersten Handelsperiode am 1. Januar 2005 europaweit eingeführte behördliche Erlaubnis, die zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid bzw. Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum (i. d. R. ein Jahr) berechtigt.

Emissionszertifikate werden von den nationalen Behörden an die Anlagenbetreiber auf Antrag ausgegeben, deren Anlagen unter den europäischen Treibhausgasemissionshandel fallen. Der Anlagenbetreiber kann mit den ihm zugeteilten Emissionszertifikaten an einer Börse handeln. Die gesamte, einem europäischen Mitgliedsstaat für eine sog. Handelsperiode zur Verfügung stehende Zertifikatmenge wird im jeweiligen Nationalen Allokationsplan festgelegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist die europäische Emissionshandelsrichtlinie, die von den einzelnen Mittgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste (in Deutschland u. a. durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG).

Emissionszertifikate im Sinne des Kyoto-Protokolls
Im Sinne des Kyoto-Protokolls werden vier verschiedene Arten von Emissionszertifikaten unterschieden:

Assigned Amount Units (AAUs; deutsch: Zugeteilte Mengen): Der Handel mit AAUs beschränkt sich ausschließlich auf die staatliche Ebene (ab der zweiten Handelsperiode, 2008 – 2012). AAUs können nur von Staaten, die in Anhang B des Kyoto-Protokolls (Annex-B Staaten) aufgeführt sind, oder von Personen, die dazu von diesen Staaten ermächtigt werden, gehandelt werden.
Removal Units (RMUs): Emissionszertifikate, die Annex-B Vertragsstaaten, z. B. durch nationale Aufforstungsmaßnahmen und andere Senkungsmaßnahmen generieren können.
Emission Reduction Units (ERUs; deutsch: Emissionsreduktionseinheiten): Emissionszertifikate, die aus Joint Implementation Projekten generiert werden. Dabei wandeln die Gastgeberländer eine Anzahl von AAUs oder RMUs (entsprechend den entsprechenden Projekten ab 2008) in ERUs um. Anschließend werden diese von der Register-stelle des Gastlandes in die Registerstelle des Investors transferiert und dort dem Konto des Investors gutgeschrieben.
Certified Emission Reductions (CERs, deutsch: zertifizierte Emissionsreduktionen): Emissionszertifikate, die aus Clean Development Projekten generiert werden. Sämtliche CERs werden über eine eigene CDM-Registerstelle, die von einem Executive Board geleitet wird, abgewickelt. CERs verlieren im Unterschied zu EUAs ihre Gültigkeit nicht mit Ende der ersten Handelsperiode (31. Dezember 2007)

Anforderungen
Damit Emissionszertifikate einen wirksamen Klimaschutz leisten können, werden an die Zertifikate einige Anforderungen gestellt. Zum einen müssen laufend weniger Zertifikate ausgestellt werden, um CO2-Emissionen wirksam begegnen zu können, da ansonsten keine Reduktion der Treibhausgase erfolgen kann. Zum anderen muss dafür gesorgt werden, dass nicht zu viele Zertifikate ausgestellt werden, da dies zu einem Anstieg anstatt einer Reduktion der Emissionen führt.

Handelbare Emissionszertifikate
Handelbare Emissionszertifikate führen dazu, dass Einsparungen bei den Emissionen auf der einen Seite verkauft werden können. Dadurch werden Organisationen, welche Einsparungen schaffen, belohnt.

Dem steht jedoch gegenüber, dass andere Organisationen bei Bedarf weitere Zertifikate einkaufen können, wodurch diese Organisationen nur geringere Einsparungen treffen müssen oder sogar die Emissionsmenge erhöhen können. Im Endeffekt führt dies dazu, dass exakt so viele Emissionen anfallen wie Zertifikate ausgestellt werden.

Zudem können handelbare Emissionszertifikate die Produktpreise auch ohne Einsparungseffekte bei den Emissionen erhöhen, selbst wenn die Zertifikate kostenlos ausgestellt werden. Der Handelswert der Emissionszertifikate wird hierbei in die Preise einberechnet, was dadurch begründet wird, dass die Zertifikate für Geld verkauft werden könnten anstatt diese für die Produktion zu verwenden.[1] In Folge werden vor allem Organisationen mit den meisten Emissionen auch am meisten Belohnt, da diese über die größere Menge an zugeteilten Zertifikaten höhere Einnahmen erwirtschaften können.  >>Seitenanfang<<
 

EU-Emissionshandel
Mit dem EU-Emissonshandel versucht die Europäische Union, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel der Verringerung des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Es ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems im Rahmen des Protokolls von Kyoto. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft.

Entstehungsgeschichte
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat die EU zugesagt, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Um das Ziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels.

Zuteilung von Emissionszertifikaten
Seit 2005 sind die EU-Mitgliedsländer durch die EU-Emissionshandels-Richtlinie verpflichtet jeweils zu Beginn einer Emissionshandelsperiode (siehe unten) einen Nationalen Allokationsplan (NAP) vorzulegen. Darin wird festgeschrieben wie viel Treibhausgase jeder größere Emittent eines Landes in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 2005-2007) ausstoßen darf. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss dieser Zuteilungsplan von der EU-Kommission auf Basis von 12 Kriterien geprüft und genehmigt werden. Dies betrifft vor allem die Vereinbarkeit mit den vom Land selbst gesteckten Kyoto-Zielen, die Gleichbehandlung von Unternehmen und die Einhaltung des EU-Wettbewerbrechts.

Emittiert ein Unternehmen mehr als erlaubt, muss es bei einer anderen Firma, einem Broker oder an einer Energiebörse (z.B. EXAA) Emissionsrechte zukaufen. Um den CO2-Anteil in der Atmosphäre tatsächlich zu senken, werden die erlaubten Emissionen voraussichtlich Schritt für Schritt gesenkt.

Phase I
Die erste Phase des EU-Emissionsrechtehandelssystem (EU - ETS Emission Trading Scheme) ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Es gilt für die Handelsperiode 2005 bis 2007 und umfasst die Kohlendioxidemissionen der größeren Energie- und Industrieunternehmen innerhalb der Europäischen Union. Andere Treibhausgase und Wirtschaftssektoren wie Transport oder private Haushalte sind in dieser Phase nicht eingeschlossen worden. Unter die Regelung fallen ca. 12.000 Anlagen, darunter Verbrennungsanlagen mit einer thermischen Leistung von mehr als 20 MW (insbesondere Kraftwerke), Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke, sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie. Diese sind in Summe für 40% der EU-weiten CO2-Emissionen verantwortlich.

Phase II
Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen. Die NAP für diesen Zeitraum mussten bis zum 30. Juni 2006 eingereicht werden, wobei es allerdings bei einigen Ländern zu Verzögerungen kam. Gegen Dänemark, Italien, Österreich, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn wurde daher vonseiten der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der neuen Nationalen Allokationspläne werden die zugeteilten Zertifikate reduziert und zugleich weitere bis dato nicht erfasste Sektoren miteinbezogen. Zudem können die Einzelstaaten auch andere Treibhausgase in den Handel aufnehmen.

Voraussichtlich werden sich in der zweiten Phase die EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz dem EU-Emissionshandelssystem anschließen.

Pläne für nach 2012
Nach Ablauf der zweiten Phase sollen sich weitere jeweils fünf Jahre dauernde Phasen anschließen. Im Rahmen der Fortentwicklung des Systems wird erwogen den Gültigkeitsbereich auszuweiten und bislang ausgesparte Sektoren wie den Seetransport, die Luftfahrt und unter Umständen die Waldwirtschaft einzubeziehen. Zudem sollen die Emissionszertifikate ab 2012 EU-weit versteigert werden, um die großzügige Zuteilung der Zertifikate durch nationale Regierungen zu unterbinden. Mit den daraus resultierenden Erlöse sollen Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden. Weiters wird überlegt, anstatt des derzeitigen einheitlichen Systems, die Zertifikate in Zukunft an einzelne Branchen, etwa die EU-Zementindustrie zu vergeben, um Branchenvertreter mit hohen CO2-Einsparungen zu belohnen.

Weiterhin wird zur Einbeziehung der Verbraucher, deren Emissionen nur schwer direkt erfasst werden können, die so genannte Kohlenstoff-Lizenz (Carbon Allowance oder Carbon swipe-card) diskutiert.

Technischer Ablauf des Handels
Obwohl von EU-Emissionszertifikaten die Rede ist, existieren diese nicht als Dokumente in Papierform, sondern werden in einem rein elektronischen System gehandelt. Jeder Handelsteilnehmer muss hierfür ein Konto eröffnen, das ähnlich einem Bankkonto funktioniert. Rechtlich ist nicht festgelegt, wie und wo der Handel abläuft. Er kann direkt zwischen Unternehmen, aber auch über Vermittler stattfinden. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, z.B. die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Graz.


Preisentwicklung der CO2 Emissionsrechte
Ende April 2006 ist der Preis für die Emission von einer Tonne CO2 von seinem historischen Höchststand von rund 30 Euro auf 9,13 Euro eingebrochen, nachdem bekannt wurde, dass die französischen Unternehmen im Jahr 2005 knapp 12 % weniger Kohlendioxid emittierten, als ihnen Emissionsrechte zugeteilt wurden. Da die Unternehmen die nicht benötigten Emissionsrechte an der Börse verkauften, kam es zu einem massiven Kursverfall. Per 31. August 2007 betrug der Preis eines Emissionszertifikats nurmehr 0,08 Euro.[5] Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Kurse im Jahr 2007 erholen werden, da die Unternehmen ausreichend Emissionsrechte besitzen und diese nicht in die zweite Handelsperiode ab 2008 mitnehmen können.  >>Seitenanfang<<
 

EU ETS European Union Emissions Trading Scheme siehe auch Emissinsrechtehandel oder EU-Emissionshandel  >>Seitenanfang<<

Globale Erwärmung
Als globale Erwärmung bezeichnet man den während der vergangenen Jahrzehnte beobachteten allmählichen Anstieg der Durchschnittstemperatur der erdnahen Atmosphäre und der Meere sowie die erwartete weitere Erwärmung in der Zukunft. Ihre hauptsächliche Ursache liegt nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Verständnis „sehr wahrscheinlich“ in der Verstärkung des Treibhauseffektes durch den Menschen. Dieser verändert die Zusammensetzung der Atmosphäre vorwiegend durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe und die daraus resultierenden Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sowie durch die Freisetzung weiterer Treibhausgase.

Die Bezeichnung globale Erwärmung wurde im Verlauf der 1980er und 1990er Jahre geprägt und wird oft gleichbedeutend mit dem allgemeineren Begriff Klimawandel verwendet. Während Klimawandel die natürliche Veränderung des Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum beschreibt und damit die bisherige Klimageschichte umfasst, bezieht sich die globale Erwärmung auf die gegenwärtige anthropogene, das heißt durch Menschen verursachte Klimaveränderung. Diese besteht nicht nur im Anstieg der Durchschnittstemperatur auf der Erde, sondern sie ist darüber hinaus mit einer Vielzahl weiterer globaler, regionaler und lokaler Folgen verbunden.

Der wissenschaftliche Sachstand über die globale Erwärmung wird regelmäßig im Abstand von mehreren Jahren durch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zusammengefasst. Die Analysen des IPCC, deren Vierter Sachstandsbericht beginnend im Februar 2007 schrittweise veröffentlicht wird, bilden den Kenntnisstand über den menschlichen Einfluss auf das Klimasystem der Erde ab und gelten als Basis der politischen und wissenschaftlichen Diskussion. Sie sind eine wesentliche Grundlage dieses Artikels, und die Darstellungen des IPCC stehen auch im Mittelpunkt der Kontroverse um die globale Erwärmung.  >>Seitenanfang<<
 

Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen schreibt erstmals verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.

Die Zunahme dieser Treibhausgase ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen, insbesondere durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und Rodung von Wäldern. Die im Protokoll reglementierten Gase sind: Kohlendioxid (CO2), dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer bis zum Zeitraum 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Trotzdem konnte es bislang nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlendioxid und Lachgas steigen weiter unvermindert an, und der Ausstoß von Methan und den verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Gründen stabilisiert, darunter das den Schutz der Ozonschicht reglementierende Montreal-Protokoll.  >>Seitenanfang<<
 

Klimawandel steht für:globale Erwärmung, eine gegenwärtig stattfindende Veränderung des Klimas und
Klimaveränderung, die Veränderung des Klimas allgemein.  >>Seitenanfang<<
 

Klimaveränderung
Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum. Seit Bestehen der Erde verändert sich das Klima ständig. Eine Klimaveränderung kann beispielsweise eine tendenzielle Abkühlung oder Erwärmung der Oberflächentemperatur über Jahrtausende bezeichnen.

Auch die gegenwärtig stattfindende globale Erwärmung ist eine Klimaveränderung; diese wird aber überwiegend auf menschliche Einflüsse, insbesondere auf den Ausstoß von Treibhausgas zurückgeführt.  >>Seitenanfang<<
 

Treibhauseffekt
Der Treibhauseffekt bewirkt umgangssprachlich die Erwärmung eines Planeten durch Treibhausgase und Wasserdampf in der Atmosphäre. Ursprünglich wurde der Begriff verwendet, um den Effekt zu beschreiben, dass hinter Glasscheiben und dadurch im Innenraum eines verglasten Gewächshauses die Temperaturen ansteigen, solange die Sonne darauf scheint. Mit dieser Wärme können Pflanzen vorzeitig austreiben, blühen und fruchten. Der Effekt im Gewächshaus wird auch spezifisch benannt durch den Begriff Glashauseffekt.

Heute fasst man den Begriff viel weiter und bezeichnet den atmosphärischen Wärmestau der von der Sonne beschienenen Erde als atmosphärischen Treibhauseffekt, wegen ähnlicher physikalischer Grundlagen beider Vorgänge. In diesem Sinne ist der Treibhauseffekt 1824 von Joseph Fourier entdeckt und 1896 erstmals quantitativ von Svante Arrhenius genauer beziffert worden. Die systematische Erforschung des atmosphärischen Treibhauseffekts begann aber erst 1958 durch Charles D. Keeling, einen Studenten Roger Revelles. Durch Keeling wurden eine Vielzahl von Messstationen für Kohlendioxid aufgebaut, die bekannteste ist auf dem Berg Mauna Loa auf Hawaii.

Der durch menschliche Eingriffe entstandene Anteil am atmosphärischen Treibhauseffekt wird anthropogener Treibhauseffekt genannt. Oft ist mit dem Begriff Treibhauseffekt verkürzt gleichzeitig die globale Erwärmung gemeint.  >>Seitenanfang<<
 

Treibhausgas
Treibhausgase sind gasförmige Stoffe, die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen anthropogenen Ursprung haben können. Sie absorbieren einen Teil der vom Boden abgegebenen Infrarotstrahlung, die sonst in das Weltall entweichen würde. Ein Teil dieser Energie wird dann zusätzlich zum Sonnenlicht zurück auf die Erdoberfläche abgestrahlt.

Die natürlichen Treibhausgase heben die durchschnittliche Temperatur an der Erdoberfläche um etwa 33 °C auf +15 °C an. Ohne diesen natürlichen Treibhauseffekt hätte die untere Atmosphäre im globalen Mittel nur −18 °C, was Leben auf der Erde vielleicht unmöglich gemacht hätte.

Die Zunahme bestimmter Treibhausgase wird großteils auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt. Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Gase sind: Kohlendioxid (CO2), dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte und perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die anthropogene Emission von Treibhausgasen verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und führt zur globalen Erwärmung, die ihrerseits mit zahlreichen Folgen verbunden ist.  >>Seitenanfang<<
 

Zertifikat
Der Begriff Zertifikat bezeichnet: im Allgemeinen eine Beglaubigung oder Bescheinigung im Umweltrecht ein verbrieftes Emmissionsrecht, siehe Emissionszertifikat   >>Seitenanfang<<
 

Quelle: alle Informationen von Wikipedia

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