hier werde die wichtigsten Begriffe in Zusammenhang mit CO2, Klimawandel und Emissionsberechtigungsscheinen erklärt.
Allokation
carbon footprint
CO2
Kohlenstoffdioxid
DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle
Emissionsrechtehandel
EEX European Energy Exchange
Emission
Emission (Umwelt)
Emissionszertifikat
EU-Emissionshandel
EU ETS
Globale Erwärmung
Kyoto-Protokoll
Klimawandel
Klimaveränderung
Treibhauseffekt
Treibhausgas
Zertifikat
Allokation
Unter Allokation (aus dem Lateinischen
"locare" >> mittellateinisch "allocare", zu deutsch: "platzieren" oder i.w.S.
"zuteilen") versteht man allgemein die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu
potentiellen Verwendern. Kennzeichnend ist, dass eine bereits allozierte
Ressource nicht gleichzeitig einem anderen Subjekt oder Objekt zur Verfügung
stehen kann. Insbesondere versteht man darunter die Zuteilung von Emissions- und
Energiebeiträgen zu der eigentlichen Quelle
>>Seitenanfang<<
carbon footprint
die Menge an klimawirksamen Kohlendioxid, für die jeder verantwortlich ist,
wenn er Energie verbraucht.
>>Seitenanfang<<
CO2 Kohlenstoffdioxid
Kohlenstoffdioxid (im normalen Sprachgebrauch meist Kohlendioxid, oft aber
auch fälschlich Kohlensäure genannt) ist eine chemische Verbindung aus
Kohlenstoff und Sauerstoff und gehört damit neben Kohlenstoffmonoxid (auch
Kohlenmonoxid), Kohlenstoffsuboxid und dem instabilen Kohlenstofftrioxid zur
Gruppe der Kohlenstoffoxide.
Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchloses Gas. Es ist mit einer
Konzentration von ca. 0,04 % (derzeit 381 ppm entspr. 0,0381 %) ein
natürlicher Bestandteil der Luft. Es entsteht sowohl bei der vollständigen
Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Substanzen unter ausreichendem
Sauerstoff als auch im Organismus von Lebewesen als Kuppelprodukt der
Zellatmung. Das CO2 wird dabei über den Atem abgegeben. Umgekehrt sind
Pflanzen, manche Bakterien und Archaeen in der Lage, CO2 durch die
Kohlenstoffdioxid-Fixierung in Biomasse umzuwandeln. So produzieren Pflanzen
beispielsweise bei der Photosynthese aus anorganischem CO2 Glukose.
>>Seitenanfang<<
DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die im Umweltbundesamt (UBA) in
Berlin zuständige nationale Stelle zum Emissionsrechtehandel. Wesentliche
Aufgaben der DEHSt sind die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen,
Überwachungs- und Steuerungsaufgaben, die Führung des Nationalen Registers sowie
die nationale und internationale Berichterstattung.
Die DEHSt ist die im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 8. Juli 2004
vorgesehene zuständige Behörde, die alle sich aus dem
Treibhausgas-Emissionshandel ergebenden Aspekte verwaltet. Sie ist die zentrale
Anlaufstelle für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft, deren Anlagen dem
EU-Emissionsrechtehandel unterliegen. Darüber hinaus ist sie Kontaktstelle für
das Bundesumweltministerium, für die Bundesländer (insbesondere die zuständigen
Landes-Immissionsschutzbehörden), für externe Handelsplattformen und weitere
Dienstleister.
Des Weiteren ist die DEHSt eine Art Grundbuchamt. Jede natürliche oder
juristische Person, die ab 2005 mit den Emissionsberechtigungen handeln will,
erhält hier ein elektronisches Konto zur Verbuchung der Transaktionen. Dazu
entsteht ein so genanntes Nationales Emissionshandelsregister, das mit einer
Zentrale für die EU und allen Mitgliedstaaten zusammen arbeitet.
>>Seitenanfang<<
Emissionsrechtehandel
Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der internationalen
Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes. Die Idee des Emissionshandels
wurde 1968 von J. H. Dales entwickelt.
Grundidee und Theorie
Das Ziel des Emissionsrechtehandels ist es, eine Reduktion von schädlichen,
weiträumig wirkenden Emissionen möglichst effizient auf die daran
teilnehmenden Emittenten (=Erzeuger) zu verteilen. Dafür werden ökonomische
Instrumente eingesetzt, deren Reduktionsziele durch die internationale
Politik vorgegeben werden. Dabei gilt der Grundsatz: Reduktionen sollen
zuerst dort geschehen, wo mit relativ wenig Aufwand besonders viel erreicht
werden kann. Dieses Instrument wird heute insbesondere für die Reduktion
klimawirksamer Treibhausgase angewandt, ist aber prinzipiell auf jede Art
von Schadstoffemission anwendbar. In der Theorie wird der Emissionshandel
auch als Mengenlösung bezeichnet, da eine Obergrenze der Gesamtemission
definiert wurde, welche nicht überschritten werden darf (bzw. bei
Überschreitung eine Strafzahlung zur Folge hat). Die Mengenlösung wurde 1968
von J. H. Dales entwickelt. Dabei baut sie nicht auf einem
Allokationsoptimum auf, wie die Theorien von A.C. Pigou oder R. Coase.
Vielmehr sieht sie eine festgelegte Zahl von Zertifikaten (Emissionsrechte)
vor, die an Unternehmen verteilt werden. Dies geschieht entweder kostenlos (Grand-Fathering
Prinzip) oder per Auktion. Unternehmen dürfen dann nur noch soviel
CO2 ausstoßen, wie sie an Zertifikaten besichert haben.
Da die Emissionsrechte gehandelt werden, können sich Unternehmen eine
optimale Menge an Emissionsrechten erkaufen. Jedes Unternehmen kann
individuell entscheiden, ob es aufgrund seiner Grenzvermeidungskosten
weitere Emissionen vermeidet, Rechte von anderen Unternehmen kauft oder aber
eigene Rechte verkauft. Dies führt dazu, dass auf die jeweils
kostengünstigste Art und Weise Anreize für umweltfreundliche Technologien
geschaffen werden.
Ausgabe und Deckelung
Zu diesem Zweck gibt jeder teilnehmende Staat handelbare
Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe aus, die zum Ausstoß einer
bestimmten Menge eines Schadstoffs (z. B. eine Tonne CO2)
berechtigen. Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate für einen
bestimmten Zeitraum und Schadstoff liegt dabei fest (sog. Deckelung) und
entspricht dem reduzierten Stand, den der Staat im ersten Schritt politisch
erreichen will. Im Zeitverlauf gibt der Staat immer weniger neue Zertifikate
aus, um die erzeugten Schadstoffmengen kontinuierlich zu verringern. Die
Zertifikate werden daher knapper, können aber zwischen den Betrieben frei
gehandelt werden. Der Preis wird dabei marktwirtschaftlich durch Angebot und
Nachfrage bestimmt. Im englischen Sprachgebrauch spricht man auch von "cap
and trade".
Die Ausgabe der Zertifikate kann in Form einer Versteigerung, aber auch
einer kostenlosen Zuteilung erfolgen. Im letzteren Fall muss dabei ein
bestimmter Verteilungsschlüssel festgelegt werden, der sich in der Regel an
den bisherigen Emissionen der Betriebe orientiert. Auch Mischformen sind
denkbar. Aus Sicht der ökonomischen Theorie ist die Art der
Zertifikatsausgabe unerheblich für das Funktionieren des Instruments.
Funktionsmechanismus
Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es z. Bsp. Zertifikate zukauft oder
alternativ in Maßnahmen zur Reduktion seiner Schadstoffemission investiert.
Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen diese von anderen
Betrieben kaufen, die durch Reduktionsmaßnahmen weniger Schadstoffe
erzeugen. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam
sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen
technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen.
Gemäß der Theorie wird dabei die Emissionsreduktion als erstes dort
erfolgen, wo dies am preisgünstigsten möglich ist, und wird so lange bei
zunehmenden Preisen fortgesetzt, bis die geforderte Emissionsreduktion
erreicht ist; somit wird die Reduktion zu den niedrigstmöglichen
gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht.
Beurteilung in der Praxis
Die tatsächliche Wirksamkeit und Effizienz des Instruments hängt stark von
der konkreten Ausgestaltung ab.
Ziel ist die Internalisierung negativer externer Effekte, indem von den
negativen Effekten Betroffene in ein Handelssystem einbezogen werden. Das
heißt, bezogen auf das Beispiel Kohlendioxid-Ausstoß: Die gesellschaftlichen
Folgekosten des Klimawandels sollen in den Preis der Tätigkeit eingehen, bei
der das Kohlendioxid ausgestoßen wird. Ein solches Handelssystem stellt ein
effizientes Mittel dar, die negativen externen Effekte von Gütern, die nicht
der Ausschließbarkeit unterliegen, zu internalisieren, indem man sich der
effizienten Verteilung unter Ausnutzung der Effekte des Marktes bedient.
Die Internalisierung in diesem Sinne ist allerdings in den heute gängigen
Handelssystemen nicht verwirklicht, da die tatsächlichen Externen Kosten (z.
B. die Folgekosten der globalen Erwärmung) nicht in den Handel einbezogen
sind. Es wäre also ein Missverständnis anzunehmen, dass Emissionsverursacher
mit dem Erwerb der Zertifikate für die der Allgemeinheit entstehenden
Folgekosten aufkommen würden. Tatsächlich bildet der sich am Markt bildende
Zertifikatspreis lediglich die betriebswirtschaftlichen Kosten für das
Erreichen des vorgegebenen Emissionsziels ab und sagt nichts über die Höhe
der Folgekosten der verbliebenen Emissionen aus.
Emissionshandel mit Treibhausgasen
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal
wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über
große geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann.
Die anthropogene – vom Menschen verursachte – Emission von Treibhausgasen,
also Gasen, die zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll
weltweit reduziert werden, um eine drohende Klimaveränderung noch abwenden
zu können bzw. deren Fortschreiten auszubremsen.
Der "prominenteste" Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige
mit dem mengenmäßig größten Ausstoß, ist Kohlendioxid (CO2). Im Hinblick auf
die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz
geringer Mengen einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben. Die Bemessung
dieses Anteiles geschieht mit Hilfe des sog. GWP-Wertes (GWP = Global
Warming Potential), der, bei Betrachtung gleich vieler Moleküle eines
Treibhausgases, angibt, um wie viel dieses schädlicher (also reagibler) ist
als CO2, welches den GWP-Wert 1 aufweist. So ist der GWP-Wert von Methan ca.
23, der von Distickstoffoxid 296, und der von SF6 ist 22.200.
>>Seitenanfang<<
EEX European Energy Exchange
Die European Energy Exchange (EEX) ist ein elektronischer Marktplatz
für den Energiehandel. Sie unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem
deutschen Börsengesetz. Die EEX ist mit über 150 Börsenteilnehmern aus 19
Ländern die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa. An der EEX werden Strom,
CO2-Zertifikate, Kraftwerks-Kohle sowie seit Juli 2007 auch Erdgas gehandelt.
Außerdem wird die Registrierung von OTC-Geschäften zum Clearing angeboten.
Betreibergesellschaft der Börse EEX ist die EEX AG mit Sitz in Leipzig.
Hervorgegangen ist die EEX aus einer Fusion der LPX (Leipzig Power Exchange) und
der EEX (European Energy Exchange) mit Sitz in Frankfurt im Jahre 2002.
>>Seitenanfang<<
Emission
Der Begriff Emission (v. lat.: emittere = aussenden) bezeichnet in der Ökologie:
eine Abgabe von Substanzen an die Umwelt;
>>Seitenanfang<<
Emission (Umwelt)
Emission (lat. emittere „herausschicken, heraussenden“) bedeutet allgemein
Aussendung von Teilchen, Strahlung oder Kräften in die Umwelt. Dieser Austrag
besteht zum Beispiel aus Schadstoffen, Reizstoffen, oft auch natürlichen
Allergenen, aber auch von Lärm, Licht, Strahlung oder Erschütterungen; die
aussendende Quelle wird als Emittent bezeichnet. Weitere Beispiele sind
gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige
Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden oder
Lärm-Emissionen. Jede Emission hat eine Immission (Eintrag) in ein Umweltmedium
zur Folge.
Emissionen sind nicht nur anthropogenen Ursprungs, es gibt auch natürliche
Emittenten, zum Beispiel emittieren Rinder und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4),
Pflanzen emittieren Pollen und Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Vulkane
emittieren Schwefeldioxid (SO2).
Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst
abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so zum einen
Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder
Gewässerverschmutzung zu vermeiden und zum anderen Menschen vor Belastungen in
Wohnräumen und Arbeitsräumen zu schützen.
Die Mehrheit der Deutschen spricht sich laut Emnid-Umfrage für eine striktere
Begrenzung der CO2-Emissionen bei Pkw aus; derartige Regelungen waren
Anfang 2007 auf Widerstand der deutschen Autolobby gestoßen.
>>Seitenanfang<<
Emissionszertifikat
Das Emissionszertifikat ist ein im Rahmen der Klimaschutzpolitik
eingeführtes Instrument, das den weltweiten Umgang mit definierten Mengen an
Treibhausgasen regelt. Im allgemeinen entspricht ein Emissionszertifikat
einer Tonne Kohlendioxid bzw. einer Tonne Kohlendioxidäquivalenten bei
anderen Treibhausgasen. Bei den Emissionszertifikaten sind verschiedene
Formen zu unterscheiden:
Emissionszertifikate im Sinne des Europäischen
Treibhausgasemissionshandels
]Das Emissionszertifikat (Emissionshandelszertifikat, Emissionsberechtigung;
engl. EU Allowances (EUAs)) im Sinne des europäischen
Treibhausgasemissionshandels ist eine mit Beginn der ersten Handelsperiode
am 1. Januar 2005 europaweit eingeführte behördliche Erlaubnis, die zur
Emission von einer Tonne Kohlendioxid bzw. Kohlendioxidäquivalent in einem
bestimmten Zeitraum (i. d. R. ein Jahr) berechtigt.
Emissionszertifikate werden von den nationalen Behörden an die
Anlagenbetreiber auf Antrag ausgegeben, deren Anlagen unter den europäischen
Treibhausgasemissionshandel fallen. Der Anlagenbetreiber kann mit den ihm
zugeteilten Emissionszertifikaten an einer Börse handeln. Die gesamte, einem
europäischen Mitgliedsstaat für eine sog. Handelsperiode zur Verfügung
stehende Zertifikatmenge wird im jeweiligen Nationalen Allokationsplan
festgelegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist die europäische
Emissionshandelsrichtlinie, die von den einzelnen Mittgliedsstaaten in
nationales Recht umgesetzt werden musste (in Deutschland u. a. durch das
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG).
Emissionszertifikate im Sinne des Kyoto-Protokolls
Im Sinne des Kyoto-Protokolls werden vier verschiedene Arten von
Emissionszertifikaten unterschieden:
Assigned Amount Units (AAUs; deutsch: Zugeteilte Mengen): Der Handel
mit AAUs beschränkt sich ausschließlich auf die staatliche Ebene (ab der
zweiten Handelsperiode, 2008 – 2012). AAUs können nur von Staaten, die in
Anhang B des Kyoto-Protokolls (Annex-B Staaten) aufgeführt sind, oder von
Personen, die dazu von diesen Staaten ermächtigt werden, gehandelt werden.
Removal Units (RMUs): Emissionszertifikate, die Annex-B
Vertragsstaaten, z. B. durch nationale Aufforstungsmaßnahmen und andere
Senkungsmaßnahmen generieren können.
Emission Reduction Units (ERUs; deutsch:
Emissionsreduktionseinheiten): Emissionszertifikate, die aus Joint
Implementation Projekten generiert werden. Dabei wandeln die Gastgeberländer
eine Anzahl von AAUs oder RMUs (entsprechend den entsprechenden Projekten ab
2008) in ERUs um. Anschließend werden diese von der Register-stelle des
Gastlandes in die Registerstelle des Investors transferiert und dort dem
Konto des Investors gutgeschrieben.
Certified Emission Reductions (CERs, deutsch: zertifizierte
Emissionsreduktionen): Emissionszertifikate, die aus Clean Development
Projekten generiert werden. Sämtliche CERs werden über eine eigene
CDM-Registerstelle, die von einem Executive Board geleitet wird,
abgewickelt. CERs verlieren im Unterschied zu EUAs ihre Gültigkeit nicht mit
Ende der ersten Handelsperiode (31. Dezember 2007)
Anforderungen
Damit Emissionszertifikate einen wirksamen Klimaschutz leisten können,
werden an die Zertifikate einige Anforderungen gestellt. Zum einen müssen
laufend weniger Zertifikate ausgestellt werden, um CO2-Emissionen wirksam
begegnen zu können, da ansonsten keine Reduktion der Treibhausgase erfolgen
kann. Zum anderen muss dafür gesorgt werden, dass nicht zu viele Zertifikate
ausgestellt werden, da dies zu einem Anstieg anstatt einer Reduktion der
Emissionen führt.
Handelbare Emissionszertifikate
Handelbare Emissionszertifikate führen dazu, dass Einsparungen bei den
Emissionen auf der einen Seite verkauft werden können. Dadurch werden
Organisationen, welche Einsparungen schaffen, belohnt.
Dem steht jedoch gegenüber, dass andere Organisationen bei Bedarf weitere
Zertifikate einkaufen können, wodurch diese Organisationen nur geringere
Einsparungen treffen müssen oder sogar die Emissionsmenge erhöhen können. Im
Endeffekt führt dies dazu, dass exakt so viele Emissionen anfallen wie
Zertifikate ausgestellt werden.
Zudem können handelbare Emissionszertifikate die Produktpreise auch ohne
Einsparungseffekte bei den Emissionen erhöhen, selbst wenn die Zertifikate
kostenlos ausgestellt werden. Der Handelswert der Emissionszertifikate wird
hierbei in die Preise einberechnet, was dadurch begründet wird, dass die
Zertifikate für Geld verkauft werden könnten anstatt diese für die
Produktion zu verwenden.[1] In Folge werden vor allem Organisationen mit den
meisten Emissionen auch am meisten Belohnt, da diese über die größere Menge
an zugeteilten Zertifikaten höhere Einnahmen erwirtschaften können.
>>Seitenanfang<<
EU-Emissionshandel
Mit dem EU-Emissonshandel versucht die Europäische Union, das im
Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel der Verringerung des CO2-Ausstoßes zu
erreichen. Es ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem
und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems im Rahmen des
Protokolls von Kyoto. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft.
Entstehungsgeschichte
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat die EU zugesagt, die
Treibhausgasemissionen im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um acht Prozent
gegenüber 1990 zu verringern. Um das Ziel zu erreichen, einigten sich die
EU-Staaten im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) auf
die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels.
Zuteilung von Emissionszertifikaten
Seit 2005 sind die EU-Mitgliedsländer durch die
EU-Emissionshandels-Richtlinie verpflichtet jeweils zu Beginn einer
Emissionshandelsperiode (siehe unten) einen Nationalen Allokationsplan (NAP)
vorzulegen. Darin wird festgeschrieben wie viel Treibhausgase jeder größere
Emittent eines Landes in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 2005-2007)
ausstoßen darf. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss dieser Zuteilungsplan
von der EU-Kommission auf Basis von 12 Kriterien geprüft und genehmigt
werden. Dies betrifft vor allem die Vereinbarkeit mit den vom Land selbst
gesteckten Kyoto-Zielen, die Gleichbehandlung von Unternehmen und die
Einhaltung des EU-Wettbewerbrechts.
Emittiert ein Unternehmen mehr als erlaubt, muss es bei einer anderen Firma,
einem Broker oder an einer Energiebörse (z.B. EXAA) Emissionsrechte
zukaufen. Um den CO2-Anteil in der Atmosphäre tatsächlich zu senken, werden
die erlaubten Emissionen voraussichtlich Schritt für Schritt gesenkt.
Phase I
Die erste Phase des EU-Emissionsrechtehandelssystem (EU - ETS Emission
Trading Scheme) ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Es gilt für die
Handelsperiode 2005 bis 2007 und umfasst die Kohlendioxidemissionen der
größeren Energie- und Industrieunternehmen innerhalb der Europäischen Union.
Andere Treibhausgase und Wirtschaftssektoren wie Transport oder private
Haushalte sind in dieser Phase nicht eingeschlossen worden. Unter die
Regelung fallen ca. 12.000 Anlagen, darunter Verbrennungsanlagen mit einer
thermischen Leistung von mehr als 20 MW (insbesondere Kraftwerke),
Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke, sowie Anlagen der
Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie.
Diese sind in Summe für 40% der EU-weiten CO2-Emissionen verantwortlich.
Phase II
Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der
Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die
Emissionsziele beziehen. Die NAP für diesen Zeitraum mussten bis zum 30.
Juni 2006 eingereicht werden, wobei es allerdings bei einigen Ländern zu
Verzögerungen kam. Gegen Dänemark, Italien, Österreich, Spanien, die
Tschechische Republik und Ungarn wurde daher vonseiten der Europäischen
Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der neuen
Nationalen Allokationspläne werden die zugeteilten Zertifikate reduziert und
zugleich weitere bis dato nicht erfasste Sektoren miteinbezogen. Zudem
können die Einzelstaaten auch andere Treibhausgase in den Handel aufnehmen.
Voraussichtlich werden sich in der zweiten Phase die EFTA-Staaten
Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz dem
EU-Emissionshandelssystem anschließen.
Pläne für nach 2012
Nach Ablauf der zweiten Phase sollen sich weitere jeweils fünf Jahre
dauernde Phasen anschließen. Im Rahmen der Fortentwicklung des Systems wird
erwogen den Gültigkeitsbereich auszuweiten und bislang ausgesparte Sektoren
wie den Seetransport, die Luftfahrt und unter Umständen die Waldwirtschaft
einzubeziehen. Zudem sollen die Emissionszertifikate ab 2012 EU-weit
versteigert werden, um die großzügige Zuteilung der Zertifikate durch
nationale Regierungen zu unterbinden. Mit den daraus resultierenden Erlöse
sollen Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden. Weiters wird überlegt,
anstatt des derzeitigen einheitlichen Systems, die Zertifikate in Zukunft an
einzelne Branchen, etwa die EU-Zementindustrie zu vergeben, um
Branchenvertreter mit hohen CO2-Einsparungen zu belohnen.
Weiterhin wird zur Einbeziehung der Verbraucher, deren Emissionen nur schwer
direkt erfasst werden können, die so genannte Kohlenstoff-Lizenz (Carbon
Allowance oder Carbon swipe-card) diskutiert.
Technischer Ablauf des Handels
Obwohl von EU-Emissionszertifikaten die Rede ist, existieren diese nicht als
Dokumente in Papierform, sondern werden in einem rein elektronischen System
gehandelt. Jeder Handelsteilnehmer muss hierfür ein Konto eröffnen, das
ähnlich einem Bankkonto funktioniert. Rechtlich ist nicht festgelegt, wie
und wo der Handel abläuft. Er kann direkt zwischen Unternehmen, aber auch
über Vermittler stattfinden. Es existieren mehrere Marktplätze für
Emissionsberechtigungen, z.B. die Energiebörse European Energy Exchange (EEX)
in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Graz.
Preisentwicklung der CO2 Emissionsrechte
Ende April 2006 ist der Preis für die Emission von einer Tonne CO2 von
seinem historischen Höchststand von rund 30 Euro auf 9,13 Euro eingebrochen,
nachdem bekannt wurde, dass die französischen Unternehmen im Jahr 2005 knapp
12 % weniger Kohlendioxid emittierten, als ihnen Emissionsrechte zugeteilt
wurden. Da die Unternehmen die nicht benötigten Emissionsrechte an der Börse
verkauften, kam es zu einem massiven Kursverfall. Per 31. August 2007 betrug
der Preis eines Emissionszertifikats nurmehr 0,08 Euro.[5] Es ist nicht zu
erwarten, dass sich die Kurse im Jahr 2007 erholen werden, da die
Unternehmen ausreichend Emissionsrechte besitzen und diese nicht in die
zweite Handelsperiode ab 2008 mitnehmen können.
>>Seitenanfang<<
EU ETS European Union Emissions Trading Scheme siehe auch Emissinsrechtehandel oder EU-Emissionshandel >>Seitenanfang<<
Globale Erwärmung
Als globale Erwärmung bezeichnet man den während der vergangenen Jahrzehnte
beobachteten allmählichen Anstieg der Durchschnittstemperatur der erdnahen
Atmosphäre und der Meere sowie die erwartete weitere Erwärmung in der
Zukunft. Ihre hauptsächliche Ursache liegt nach dem gegenwärtigen
wissenschaftlichen Verständnis „sehr wahrscheinlich“ in der Verstärkung des
Treibhauseffektes durch den Menschen. Dieser verändert die Zusammensetzung
der Atmosphäre vorwiegend durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe und die
daraus resultierenden Emissionen von Kohlendioxid
(CO2)
sowie durch die Freisetzung weiterer Treibhausgase.
Die Bezeichnung globale Erwärmung wurde im Verlauf der 1980er und 1990er
Jahre geprägt und wird oft gleichbedeutend mit dem allgemeineren Begriff
Klimawandel verwendet. Während Klimawandel die natürliche Veränderung des
Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum beschreibt und damit die
bisherige Klimageschichte umfasst, bezieht sich die globale Erwärmung auf
die gegenwärtige anthropogene, das heißt durch Menschen verursachte
Klimaveränderung. Diese besteht nicht nur im Anstieg der
Durchschnittstemperatur auf der Erde, sondern sie ist darüber hinaus mit
einer Vielzahl weiterer globaler, regionaler und lokaler Folgen verbunden.
Der wissenschaftliche Sachstand über die globale Erwärmung wird regelmäßig
im Abstand von mehreren Jahren durch die Zwischenstaatliche
Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on
Climate Change, IPCC) zusammengefasst. Die Analysen des IPCC, deren Vierter
Sachstandsbericht beginnend im Februar 2007 schrittweise veröffentlicht
wird, bilden den Kenntnisstand über den menschlichen Einfluss auf das
Klimasystem der Erde ab und gelten als Basis der politischen und
wissenschaftlichen Diskussion. Sie sind eine wesentliche Grundlage dieses
Artikels, und die Darstellungen des IPCC stehen auch im Mittelpunkt der
Kontroverse um die globale Erwärmung.
>>Seitenanfang<<
Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist
ein 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der
Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des
Klimaschutzes. Das 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen
schreibt erstmals verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen
fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.
Die Zunahme dieser Treibhausgase ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten
zurückzuführen, insbesondere durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe,
Viehhaltung und Rodung von Wäldern. Die im Protokoll reglementierten Gase
sind: Kohlendioxid (CO2), dient als Referenzwert), Methan
(CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte
Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs)
und Schwefelhexafluorid (SF6).
Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der
Industrieländer bis zum Zeitraum 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 %
gegenüber 1990 zu reduzieren. Trotzdem konnte es bislang nur wenig am
allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase ändern. Die
Emissionen von Kohlendioxid und Lachgas steigen weiter unvermindert an, und
der Ausstoß von Methan und den verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich
aus anderen Gründen stabilisiert, darunter das den Schutz der Ozonschicht
reglementierende Montreal-Protokoll.
>>Seitenanfang<<
Klimawandel steht für:globale
Erwärmung, eine gegenwärtig stattfindende Veränderung des Klimas und
Klimaveränderung, die Veränderung des
Klimas allgemein. >>Seitenanfang<<
Klimaveränderung
Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der
Erde über einen längeren Zeitraum. Seit Bestehen der Erde verändert sich das
Klima ständig. Eine Klimaveränderung kann beispielsweise eine tendenzielle
Abkühlung oder Erwärmung der Oberflächentemperatur über Jahrtausende
bezeichnen.
Auch die gegenwärtig stattfindende globale Erwärmung ist eine
Klimaveränderung; diese wird aber überwiegend auf menschliche Einflüsse,
insbesondere auf den Ausstoß von
Treibhausgas
zurückgeführt. >>Seitenanfang<<
Treibhauseffekt
Der Treibhauseffekt bewirkt umgangssprachlich die Erwärmung eines Planeten
durch Treibhausgase und Wasserdampf in der Atmosphäre. Ursprünglich wurde
der Begriff verwendet, um den Effekt zu beschreiben, dass hinter
Glasscheiben und dadurch im Innenraum eines verglasten Gewächshauses die
Temperaturen ansteigen, solange die Sonne darauf scheint. Mit dieser Wärme
können Pflanzen vorzeitig austreiben, blühen und fruchten. Der Effekt im
Gewächshaus wird auch spezifisch benannt durch den Begriff Glashauseffekt.
Heute fasst man den Begriff viel weiter und bezeichnet den atmosphärischen
Wärmestau der von der Sonne beschienenen Erde als atmosphärischen
Treibhauseffekt, wegen ähnlicher physikalischer Grundlagen beider Vorgänge.
In diesem Sinne ist der Treibhauseffekt 1824 von Joseph Fourier entdeckt und
1896 erstmals quantitativ von Svante Arrhenius genauer beziffert worden. Die
systematische Erforschung des atmosphärischen Treibhauseffekts begann aber
erst 1958 durch Charles D. Keeling, einen Studenten Roger Revelles. Durch
Keeling wurden eine Vielzahl von Messstationen für Kohlendioxid aufgebaut,
die bekannteste ist auf dem Berg Mauna Loa auf Hawaii.
Der durch menschliche Eingriffe entstandene Anteil am atmosphärischen
Treibhauseffekt wird anthropogener Treibhauseffekt genannt. Oft ist mit dem
Begriff Treibhauseffekt verkürzt gleichzeitig die globale Erwärmung gemeint.
>>Seitenanfang<<
Treibhausgas
Treibhausgase sind gasförmige Stoffe, die zum
Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen
anthropogenen Ursprung haben können. Sie absorbieren einen Teil der vom
Boden abgegebenen Infrarotstrahlung, die sonst in das Weltall entweichen
würde. Ein Teil dieser Energie wird dann zusätzlich zum Sonnenlicht zurück
auf die Erdoberfläche abgestrahlt.
Die natürlichen Treibhausgase heben die durchschnittliche Temperatur an der
Erdoberfläche um etwa 33 °C auf +15 °C an. Ohne diesen natürlichen
Treibhauseffekt hätte die untere Atmosphäre im globalen Mittel nur −18 °C,
was Leben auf der Erde vielleicht unmöglich gemacht hätte.
Die Zunahme bestimmter Treibhausgase wird großteils auf menschliche
Aktivitäten zurückgeführt. Die im Kyoto-Protokoll
reglementierten Gase sind: Kohlendioxid (CO2), dient als
Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O),
teilhalogenierte und perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs) und
Schwefelhexafluorid (SF6).
Die anthropogene Emission von Treibhausgasen verstärkt den natürlichen
Treibhauseffekt und führt zur globalen Erwärmung, die ihrerseits mit
zahlreichen Folgen verbunden ist.
>>Seitenanfang<<
Zertifikat
Der Begriff Zertifikat bezeichnet: im Allgemeinen eine Beglaubigung oder Bescheinigung
im Umweltrecht ein verbrieftes Emmissionsrecht, siehe
Emissionszertifikat
>>Seitenanfang<<
Quelle: alle Informationen von Wikipedia