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25. Oktober 2005

Bericht aus der Kabinettssitzung

  1. Bayern führt ab 2007 Studienbeiträge ein / Stoiber: „Studienbeiträge kommen direkt den Studierenden zugute / Kein Euro geht in den Staatshaushalt“ / Goppel: „Neuregelung garantiert großen Gestaltungsspielraum für Hochschulen sowie soziale Abfederung“
  2. Bayern unterstützt Gemeinden bei der Sanierung von Mülldeponien mit insgesamt 25 Millionen Euro / Schnappauf: „Neuer Unterstützungsfonds soll bayerische Kommunen vor finanzieller Überforderung schützen / Sanierung stillgelegter Hausmülldeponien muss jetzt zügig angegangen werden“
  3. Ministerrat gibt grünes Licht für neues Kommunalwahlrecht / Beckstein: „Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts soll Wahltermine bündeln, Bürokratie abbauen und Interessenkonflikte beseitigen“
  4. Spitzner: „Verbesserung des Schienen-Personennahverkehrs bleibt wesentliches Ziel der bayerischen Verkehrspolitik“
 

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  1. Bayern führt ab 2007 Studienbeiträge ein / Stoiber: „Studienbeiträge kommen direkt den Studierenden zugute / Kein Euro geht in den Staatshaushalt“ / Goppel: „Neuregelung garantiert großen Gestaltungsspielraum für Hochschulen sowie soziale Abfederung“

    Das bayerische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für die Einführung von Studienbeiträgen zum Sommersemester 2007 sowie Eckpunkte für ein sozialverträgliches Darlehensmodell beschlossen. An Universitäten und Kunsthochschulen sollen die Studienbeiträge in einem Rahmen zwischen 300 und 500 Euro pro Semester liegen, an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro pro Semester. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber betonte, dass die Studienbeiträge voll den Studierenden zugute kommen. Stoiber: „Die Studienbeiträge fließen zu 100 Prozent in die Hochschulen. Kein Euro geht in den Staatshaushalt. Gleichzeitig bleiben die finanziellen Leistungen des Staates voll erhalten. Das heißt unter dem Strich: Den bayerischen Hochschulen steht mehr Geld zur Verfügung.“ Stoiber betonte, dass Bayern bei den Studienbeiträgen einer sozialverträglichen Ausgestaltung hohe Priorität gebe. Stoiber: „Das Hochschulstudium wird auch in Zukunft nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Dafür sorgt die soziale Ausgestaltung der Studienbeiträge.“

    Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel bezeichnete die Studienbeiträge als wichtige Säule für ein leistungsfähiges und attraktives bayerisches Hochschulwesen. Goppel: „Die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen über die staatlichen Leistungen hinaus. Sie werden zweckgebunden für eine gezielte Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Die Studierenden profitieren damit unmittelbar von der verbesserten Finanzausstattung.“ Goppel nannte als Beispiele

    • eine intensivere Studienberatung,

    • eine bessere Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal,

    • mehr Tutorien und Klausurenkurse,

    • mehr Kleingruppenveranstaltungen,

    • mehr Projektpraktika,

    • eine bessere Ausstattung und längere Öffnungszeiten von Bibliotheken sowie

    • ein verbessertes EDV-Angebot.


  2. Die Hochschulen erheben die Studienbeiträge als Körperschaftsaufgabe. Goppel wies darauf hin, dass die Hochschulen innerhalb des vorgegebenen Rahmens die Höhe der Beiträge eigenständig festlegen können, entweder einheitlich für alle ihre Studiengänge oder differenziert nach Studiengängen. Goppel: „Der flexible Beitragsrahmen stärkt die Eigenständigkeit der Hochschulen und gibt ihnen einen großen Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig fördern wir den Wettbewerb zwischen den Hochschulen.“ Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Studierenden an der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen beteiligt sind. Goppel: „Als ‚Kunden der Hochschule’ erhalten die Studierenden mit ihrem Beitrag auch ein zusätzliches Mitspracherecht.“

    Nach den Worten Goppel setzt Bayern auf eine „mehrfache soziale Abfederung“ bei den Studienbeiträgen. Neben einer im internationalen Vergleich moderaten Beitragshöhe von maximal 500 Euro pro Semester werde es sozialverträgliche Darlehen, Befreiungsmöglichkeiten und Stipendien geben:

    1. Sozialverträgliche Darlehen

      Mit der Einführung der Studienbeiträge verbunden ist die Möglichkeit für Studierende, besonders sozialverträgliche Finanzierungen in Anspruch zu nehmen. Eckpunkte einer entsprechenden Darlehensregelung werden in einer Rechtsverordnung festgelegt. Die weitere Konkretisierung soll in einem Vertrag zwischen der LfA Förderbank Bayern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Nach dem bayerischen Konzept soll das Darlehen EU-weit allen Studierenden bayerischer Hochschulen elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung gewährt werden. Zurückzuzahlen ist es erst nach Abschluss des Studiums zu sozialverträglichen und einkommensabhängigen Bedingungen. Goppel: „Die allen offen stehende Darlehensmöglichkeit kommt den Interessen der Studierenden und der Hochschulen entgegen: Die Hochschulen erhalten die Beiträge sofort, die Studierenden müssen die Darlehen aber erst nach dem Studium zurückzahlen.“ Die Lösung berücksichtige zudem, dass Studierende von der Ausbildung an der Hochschule einen besonderen Nutzen haben: Akademiker haben im Schnitt ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko und ein höheres Einkommen. Die Rückzahlung des Darlehens soll in moderaten monatlichen Raten möglich sein und vom Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze nach dem Studium abhängen. Auch während der Rückzahlungsphase eintretende Änderungen der Einkommenssituation sollen berücksichtigt werden. Eine zinsfreie Stundung von Darlehensforderungen sei zum Beispiel möglich für unverheiratete Hochschulabsolventen ohne Kinder mit einem Monatseinkommen von weniger als 1060 Euro netto oder für allein verdienende, verheiratete Absolventen mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von weniger als 2.410 Euro netto. Außerdem setzt Bayern bei BAföG-Empfängern eine Verschuldensobergrenze fest: Die Darlehensschuld ist insoweit auf 5.000 Euro begrenzt zuzüglich der Höchstgrenze für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens von derzeit maximal 10.000 Euro. Für die Sicherstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen wird ein „Sicherungsfonds“ eingerichtet, der mit 10 Prozent des Beitragsaufkommens gespeist und von der LfA Förderbank Bayern verwaltet wird.



    2. Befreiung von Studienbeiträgen

      In verschiedenen Fällen sieht die Neuregelung auch eine vollständige Befreiung von der Beitragspflicht vor. Befreiungen werden beispielsweise erteilt für

      • Urlaubssemester,

      • Praktikumssemester,

      • das Praktische Jahr im Medizinstudium,

      • Promotionsstudiengänge (bis zu sechs Semester) sowie auf Antrag für

      • Studierende mit Kindern unter 10 Jahren oder behinderten Kindern,

      • Studierende, deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, und

      • im Rahmen einer Härtefallklausel für Studierende, für die die Studienbeiträge trotz der Möglichkeit der Aufnahme eines Darlehens aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine unzumutbare Härte darstellen.


    3. Stipendien

      Darüber hinaus sollen die Hochschulen auch die Möglichkeit erhalten, bis zu 10 Prozent der Studierenden für besondere Leistungen von der Beitragspflicht zu befreien. Goppel: „Wir wollen eine Hochschulkultur unterstützen, die besonderes Engagement und Können in besonderer Weise honoriert. Dafür geben wir den Hochschulen Freiräume. Sie können zum Beispiel Studierende befreien, die hervorragende Prüfungsleistungen erzielen, die Tutorien für andere Studierende übernehmen oder die sich im Bereich der studentischen Mitwirkung in der Hochschule besonders engagieren.“

      Zusammenfassend charakterisierte der Wissenschaftsminister die Einführung von Studienbeiträgen als konsequente Fortsetzung einer Politik für ein starkes Hochschulwesen in Bayern. Die bayerischen Universitäten erreichten in nationalen Rankings etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Zeitschriften Focus und Spiegel bereits jetzt Spitzenplätze. Diese national hervorragende Position wolle man ausbauen und mit modernen und gut ausgestatteten Hochschulen auch international noch weiter nach vorne rücken. Goppel: „Der Freistaat gibt ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Unterstützung von Forschung und Lehre an den bayerischen Hochschulen ab. In diesem und im nächsten Jahr verzeichnet der Hochschulhaushalt den höchsten Zuwachs im gesamten Staatshaushalt. Gleichzeitig haben wir im Innovationsbündnis den Hochschulen die Einnahmen aus den Studienbeiträgen ohne die Kürzung staatlicher Mittel an anderer Stelle garantiert.“

      In den nächsten Wochen erhalten zunächst die Hochschulen, die Studierendenvertretungen und die betroffenen Verbände Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und der Beratungen im Bayerischen Landtag soll das Gesetz Mitte 2006 in Kraft treten.


  3. Bayern unterstützt Gemeinden bei der Sanierung von Mülldeponien mit insgesamt 25 Millionen Euro / Schnappauf: „Neuer Unterstützungsfonds soll bayerische Kommunen vor finanzieller Überforderung schützen / Sanierung stillgelegter Hausmülldeponien muss jetzt zügig angegangen werden“

    Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Gemeinden bei der Sanierung ihrer stillgelegten Hausmülldeponien mit insgesamt 25 Millionen Euro. Der Ministerrat hat heute – wie beim gestrigen Kommunalgipfel zwischen Staatsregierung und Kommunen vereinbart wurde – beschlossen, gemeinsam mit den Kommunen einen Unterstützungsfonds einzurichten, mit dem den betroffenen Gemeinden finanziell geholfen werden kann. Umweltminister Werner Schnappauf stellte den neuen Unterstützungsfonds vor: „Die Sanierung ihrer stillgelegten Hausmülldeponien stellt für viele Gemeinden ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar, mit dem der Freistaat die Kommunen nicht allein lassen wird. Mit dem neuen Unterstützungsfonds und einem Beitrag des Freistaats von 25 Millionen Euro können die Gemeinden zügig die Erkundungs- und Sanierungsarbeiten beginnen, ohne eine finanzielle Überforderung zu befürchten. Die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse in Bayern ist eine überaus wichtige Aufgabe nachhaltiger Umweltpolitik, bei der Staat und Kommunen an einem Strang ziehen müssen“.

    Der Gesetzentwurf zur Unterstützung der Gemeinden bei der Sanierung von Hausmülldeponien enthält folgende Eckpunkte:

    • Es wird ein Unterstützungsfonds zugunsten von kreisangehörigen Gemeinden für die Kosten der Erkundung und Sanierung ihrer Hausmülldeponien eingerichtet. Die Pflicht zur Erkundung der Hausmülldeponien und die Durchführung einer erforderlichen Sanierung bleibt aber die Aufgabe der Gemeinden.


    • Der Unterstützungsfonds wird paritätisch finanziert durch Beiträge des Freistaates in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr und durch Beiträge der kreisangehörigen Gemeinden in Höhe von ebenfalls 5 Millionen Euro pro Jahr. Für die kreisfreien Gemeinden besteht keine Zahlungsverpflichtung; sie erhalten keine Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.


    • Der jährliche Beitrag der einzelnen Kommune zum Unterstützungsfonds berechnet sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maßgeblich sind die Umlagegrundlagen im kommunalen Finanzausgleich.


    • Die von einer Sanierung tatsächlich betroffene Gemeinde leistet einen angemessenen Eigenanteil an den erforderlichen Erkundungs- und Sanierungskosten in Höhe von 1,5 Prozent ihrer Umlagekraft, mindestens jedoch 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro pro Sanierungsfall.


    • Die Laufzeit des Unterstützungsfonds ist vorerst auf fünf Jahre (von 2006 bis 2011 veranschlagt). Danach können die Ergebnisse evaluiert und die gewonnenen Erfahrungen bei einer möglichen Verlängerung des Unterstützungsfonds berücksichtigt werden.


    • Die Ausgabe der Fondsmittel erfolgt nach einer Prioritätenliste, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Damit wird sichergestellt, dass vorrangig diejenigen stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien saniert werden, die das höchste Umweltgefährdungspotenzial aufweisen.


  4. Schnappauf: „Der Unterstützungsfonds ermöglicht einen solidarischen Ausgleich mit den betroffenen Gemeinden und schützt sie vor einer Überforderung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit durch hohe Kosten für Altlastensanierung. Gegen einen vergleichsweise geringen Beitrag D (drei Viertel der Kommunen zahlen nur zwischen 400 und 4.000 Euro pro Jahr in den Fonds ein) erhalten alle Gemeinden im Gegenzug die Absicherung vor einem unwägbaren finanziellen Risiko bei einer erforderlichen Sanierung.“

    In Bayern gibt es rund 1.000 stillgelegte gemeindliche Hausmülldeponien, die vorrangig auf eine mögliche Umweltgefährdung erkundet und gegebenenfalls saniert werden müssen. Schnappauf: „Früher wurde der Müll häufig in irgendwelche Gruben oder Senken abgelagert oder einfach wieder zugeschüttet. Das genügt heute nicht mehr den Anforderungen an den Schutz unserer wertvollen Ressourcen Boden und Grundwasser. Deswegen muss die Sanierung stillgelegter Hausmülldeponien jetzt zügig angegangen werden.“ Die Gemeinden sind bundesgesetzlich zur Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien verpflichtet, können aber anders als die mittlerweile zur Abfallbeseitigung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten nicht über Abfallgebühren finanzieren.


  5. Ministerrat gibt grünes Licht für neues Kommunalwahlrecht / Beckstein: „Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts soll Wahltermine bündeln, Bürokratie abbauen und Interessenkonflikte beseitigen“

    Der Ministerrat gibt grünes Licht für eine Novellierung des Kommunalwahlrechts. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beschlossen, der nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet und anschließend dem Ministerrat zur abschließenden Beschlussfassung erneut vorgelegt wird. Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass sich die wahlrechtlichen Vorschriften zwar bewährt hätten, es seien jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie der zwischenzeitlichen Änderungen im Bundes- und Landeswahlrecht Anpassungen geboten. Beckstein: „Wir wollen unser Kommunalwahlrecht verbessern und notwendige Konsequenzen aus Erfahrungen der Praxis in den letzten Jahren ziehen.“ Als Beispiel nannte Beckstein die weitere Harmonisierung der Termine von Bürgermeister- und Landratswahlen mit Gemeinderats- und Kreistagswahlen. Beckstein: „Mit der Neuregelung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Mit der kompakten Bündelung der Wahltermine wollen wir der zunehmenden Wahlmüdigkeit vorbeugen und zugleich die Kommunen von vermeidbaren Kosten entlasten.“ Das Gesetz soll laut Beckstein möglichst frühzeitig vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im März 2008 in Kraft treten, damit sich Wahlbehörden, Parteien und Wählergruppen auf die Änderungen einstellen können.

    Der neue Gesetzentwurf hat folgende Eckpunkte:

    • Künftig sollen Bewerber um ein kommunales Mandat, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertretung wie im Landeswahlrecht nicht mehr Wahlorgan sein oder einem Wahlorgan - wie Wahlausschuss oder Wahlvorstand - angehören dürfen. Dadurch wird laut Beckstein verhindert, dass es zu Interessenkonflikten kommt. Beckstein: „Gerade die Teilnahme von Kandidaten hat bei den Bürgern vielfach für Unmut gesorgt, weil der Eindruck entstand, dass hier einer als ‚Richter in eigener Sache’ tätig wird. Die strikte Trennung schafft glasklare demokratische Verhältnisse und beseitigt jeden Zweifel.“


    • Wahlleiter soll bei Gemeinde- bzw. Landkreiswahlen künftig nicht mehr automatisch der Bürgermeister oder der Landrat sein, vielmehr sollen Gemeinderat und Kreistag ein Auswahlermessen haben. Beckstein: „Das stärkt die kommunalen Vertretungen, schafft mehr Flexibilität und spart komplizierte Ausnahme- und Sondervorschriften für den Fall, dass der „Wahlleiter kraft Amtes“ verhindert ist.“


    • Staatliche und kommunale Behörden in Bayern sollen künftig – ähnlich wie im Landeswahlrecht - auf Ersuchen der Gemeinde verpflichtet werden, aus dem Kreis ihrer Bediensteten wahlberechtigte Personen zu benennen, die im Gebiet der ersuchenden Gemeinde wohnen, damit diese als Mitglieder der Wahl- bzw. Briefwahlvorstände berufen werden können. Beckstein: „Was im Landeswahlrecht selbstverständlich ist soll jetzt auch bei Kommunalwahlen gelten. Die Meldepflicht erleichtert den Gemeinden die Besetzung der Wahlvorstände, die besonders in größeren Gemeinden immer schwieriger wird. Das spart Zeit und Geld.“


    • Die bisher vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses wird durch ein Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ersetzt. Die Bürger dürfen ihre im Wählerverzeichnis gespeicherten Daten überprüfen, die Daten anderer Personen aber nur, wenn sie besondere Gründe glaubhaft machen. Beckstein: „Damit schaffen wir weniger Bürokratie und mehr Datensicherheit, weil wir der Einsicht aus reiner Neugier einen Riegel vorschieben.“


    • Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine weitere Harmonisierung der Termine von Bürgermeister- und Landratswahlen mit Gemeinderats- und Kreistagswahlen vor. In den Fällen, in denen der berufsmäßige Bürgermeister oder der Landrat während der Wahlzeit des Gemeinderats oder Kreistags ausscheidet, soll dort künftig - wie bereits bei ehrenamtlichen Bürgermeistern - eine Neuwahl grundsätzlich nur noch für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags erfolgen, es sei denn, die verbleibende Amtszeit würde dann weniger als 4 Jahre betragen. Außerdem soll künftig die Amtszeit von berufsmäßigen und ehrenamtlichen Bürgermeistern sowie von Landräten, die innerhalb der letzten beiden Jahre der Wahlzeit des Gemeinderats oder des Kreistags beginnt, erst mit dem Ablauf der folgenden Wahlzeit des Gemeinderats oder Kreistags enden; dies war bisher nur innerhalb des letzten Jahres möglich. Die Regelung führt dazu, dass die Amtszeit in diesen Fällen maximal 8 Jahre beträgt. Bürgermeister- und Landratswahlen, die nicht mit Gemeinderats- und Kreistagswahlen zusammen fallen, können ferner künftig in einem Zeitraum von 6 Monaten vor Ablauf der Amtszeit mit anderen Wahlen oder Abstimmungen zusammengelegt werden. Beckstein: „Durch die geplanten Regelungen werden in Zukunft gesonderte Wahltermine für die Wahlen von ersten Bürgermeistern und Landräten, die zusätzliche Kosten und Wahlmüdigkeit verursachen, weiter verringert.“


    • Das bisher in der Bayerischen Gemeindeordnung enthaltene Verbot der gleichzeitigen Zugehörigkeit von Ehegatten, Eltern und Kindern sowie Geschwistern zum Gemeinderat in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern soll künftig aufgehoben werden. Beckstein: „Das bisherige Verbot war ein zu starres Hindernis für politisch engagierte Bürger. Wir wollen, dass die Wähler, die die örtlichen Verhältnisse am besten kennen, flexibel entscheiden können, ob mehrere Angehörige einer Familie im Gemeinderat kommunale Verantwortung übernehmen sollen.“

  6. Spitzner: „Verbesserung des Schienen-Personennahverkehrs bleibt wesentliches Ziel der bayerischen Verkehrspolitik“

    Die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs bleibt wesentliches Ziel der bayerischen Verkehrspolitik. Das betonte Verkehrsstaatssekretär Hans Spitzner heute bei der Vorstellung des aktuellen Schienennahverkehrsplans 2003 - 2005 im Kabinett. Spitzner: „Unser Ziel ist es, den Marktanteil der Schiene weiter zu steigern. Schwerpunkt der Verkehrspolitik der Staatsregierung ist es, das Angebot im Schienenpersonennahverkehr sicherzustellen und an die steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung anzupassen, die Qualität insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit und Komfort zu verbessern und den Schienenpersonennahverkehr mit dem übrigen öffentlichen Verkehr zu vernetzen.“

    Einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung eines attraktiven und qualitativen hochwertigen Schienenpersonennahverkehrs in Bayern leisten nach Spitzners Worten der Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Regio AG und die mit der Deutschen Bahn AG geschlossene Rahmenvereinbarung über das Zehn-Jahres-Entwicklungskonzept für den Schienenverkehr im Freistaat Bayern. So sieht der Verkehrsdurchführungsvertrag, der unter anderem den Verkehr der S-Bahnen in München und Nürnberg beinhaltet, besondere Regelungen zu Qualität und Pünktlichkeit sowie finanzielle Kürzungsmöglichkeiten vor, wenn die Verkehrsleistungen nicht in der geforderten Qualität erbracht werden. Die bundesweit einmalige Rahmenvereinbarung schreibt als verbindlich vereinbarte Projekte unter anderem die Ausbauprogramme bei den S-Bahnen in München und Nürnberg, den viergleisigen Ausbau der Strecke Augsburg – München und die Neigetechnik für den Nahverkehr im Allgäu fest. Besondere Bedeutung hat im aktuellen Schienennahverkehrsplan der Wettbewerb. Die Vergabeverordnung gestattet langfristige Verkehrsdurchführungsverträge , wenn wesentliche Teile des Vertragsvolumens während der Laufzeit des Vertrags im Wettbewerb vergeben werden. Der neue Schienennahverkehrsplan gibt hierzu Umfang und Modalitäten der bayerischen Wettbewerbsprojekte für die kommenden Jahre im Einzelnen öffentlich bekannt. Spitzner betonte, die so erzielte Transparenz werde für einen wirksamen Wettbewerb zwischen der DB Regio AG und ihren Wettbewerbern sorgen. Spitzner: „Dabei geht es in erster Linie um einen Qualitätswettbewerb. Deswegen werden auch wichtige ertragsstarke Strecken ausgeschrieben. Die bisherigen Ausschreibungen von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern haben stets zu einer Verbesserung der Angebote geführt.“

    Wie Spitzner deutlich machte, stellt der aktuelle Schienennahverkehrsplan neben den ganz Bayern betreffenden Maßnahmen insbesondere die wesentlichen Verbesserungen in den drei größten bayerischen Ballungsräumen München, Nürnberg und Augsburg schwerpunktmäßig dar. Hierzu gehören unter anderem die Modernisierung des Fuhrparks der Münchner S-Bahn, der behindertengerechte Ausbau der S-Bahnhöfe im Raum München und die Errichtung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke. Enthalten sind ferner der S-Bahnausbau im Großraum Nürnberg mit dem Bau von S-Bahnen nach Forchheim, Ansbach, Neumarkt und Hartmannshof sowie die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs im Großraum Augsburg im Rahmen des „Regio-Schienen-Takts“. Spitzner: „Je hochwertiger das Angebot im öffentlichen Nahverkehr ist, um so mehr steigt die Nachfrage. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis der Bevölkerung nach Mobilität. Ziel ist es, auch in Zukunft ausreichende Kapazitäten bereitzustellen und die Qualität weiter zu verbessern.“



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