oekostrom®-Stromkennzeichnung
Seit 1. Mai 2005 müssen alle Stromlieferanten in Österreich die Herkunft des Stroms an Endverbraucher auf den Stromrechnungen und als Anhang zum Geschäftsbericht übersichtlich deklarieren. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/54/EG soll gewährleisten, dass Konsumenten verlässlich über die Energiequellen ihrer Stromversorgung informiert werden.
Die oekostrom AG hat immer schon nach dem – nun für alle verbindlichen – Prinzip „One Firm – One Mix“ (einheitlicher Erzeugermix) gekennzeichnet. Jetzt erfolgt eine noch detailliertere Auflistung der einzelnen Energiequellen. Zusätzlich sind weitere Informationen, wie etwa die Herkunftsländer und die Umweltauswirkungen bei der Herstellung einer kWh (Kilowattstunde) Ihres Stroms angeführt. |