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"Kleiner Samurai" Kinder Karate Sportabzeichen Drucken E-Mail

Das Sportabzeichen des DKV für Kinder und Schüler von 6-14 Jahren

kosho    wakato    jushi

Seit November 1997 verfügt der Deutsche Karate Verband e.V. , wie die meisten anderen großen Sportverbände auch, über ein Sportabzeichen. Es trägt den Namen "Die kleinen Samurai" und stellt eine Auszeichnung für gute allgemeine und karatespezifische Fähigkeiten dar. Es soll die Attraktivität der Sportart Karate für Kinder und Schüler steigern, und es ist völlig unabhängig vom Prüfungswesen des DKV. Die 3 zu erwerbenden Leistungsstufen heißen KOSHO (Samuraikind), WAKATO (Jungsamurai) und JUSHI (Samurai). Wenn die jeweiligen Leistungsvorgaben erfüllt worden sind, erhalten die Kinder eine Urkunde und einen Sticker, der auf den Karate-Gi aufgenäht werden darf.

Zur Abnahme des Karate-Sportabzeichens (KSpA) sind Fachübungsleiter/innen, Trainer/innen C/B, Inhaber/innen einer DKV-Trainerlizenz und Danträger/innen des DKV berechtigt. Von den Kindern sind 6 Übungen zu absolvieren, wobei die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Die Übungen sind im einzelnen:

  1. Test: Japan-Test
  2. Test: Bauchmuskeltest
  3. Test: Rückenmuskeltest
  4. Test: Seilspringen
  5. Test: Knie-Liegestütz
  6. Test: 600m-, 800m- oder 1000m-Lauf

Zu beachten sind dabei folgende wichtige Punkte:

  • Die teilnehmenden Kinder müssen einen gültigen DKV-Ausweis haben.
  • Sie müssen auf die Abnahme in geeigneter Weise gründlich vorbereitet werden.
  • Das Alter der teilnehmenden Kinder ist 6 - 14 Jahre.
  • Das Alter der Kinder wird nach dem Jahrgang errechnet.
  • Zum Bestehen des KSpA müssen die Mindestanforderungen in allen 6 Übungen erfüllt werden.
  • Die Übungen "4. Seilspringen" und "5. Knieliegestütz" dürfen bei Erreichen der Mindestwiederholungszahl nicht abgebrochen werden.
  • Test 6: Dauerlauf - je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich (600m-, 800m-, 1000m-Lauf).
  • Der Erwerb der jeweiligen Karate-Sportabzeichen-Stufe kann im DKV-Paß unter "Erfolge" eingetragen werden.
  • Ein Sportabzeichen-Sticker darf außer dem Vereinsabzeichen am Gi angenäht werden.
  • Abnahmeberechtigte sind Fachübungsleiter/innen, Trainer/innen C/B, Inhaber/innen einer DKV-Trainerlizenz und Danträger/innen des DKV.
  • Sticker und Urkundenkönnen erst nach Rücksendung der vollständig ausgefüllten Prüfkarten zugesandt werden.
  • Die mit der Auswertung der rückgemeldeten Leistungen befassten Autoren sind darauf angewiesen, dass auch die Prüfkarten der Kinder, die die Leistungsvorgaben nicht erfüllt haben, zurückgeschickt werden.

Sämtliche zur Durchführung notwendigen Detailinformationen sind der "Infomappe" zu entnehmen, die bei der DKV-Bundesgeschäftsstelle zu bestellen ist. Sie enthält neben allen nötigen Informationen und detaillierten Übungsanleitungen ein Poster der Größe DIN A2.
 
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