4. Infrastruktur
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4.1 Verkehrswesen |
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4.1.0 Allgemeine Grundsätze
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4.1.0.1 (G) |
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Das Verkehrswegenetz und die Verkehrsbedienung der Region ist
so zu gestalten und zu betreiben,
- dass alle Teilräume der Region mit ihrem Netz von Zentralen Orten und
Entwicklungsachsen leistungsfähig mit den Wirtschafts- und
Siedlungsschwerpunkten des Landes, des Bundes und der EU so verbunden werden, dass der Leistungsaustausch intensiviert wird und nachhaltige
Standortverbesserungen für die Wirtschaft der Region erzielt werden und
- dass die Arbeitsteilung und der notwendige Leistungsaustausch innerhalb der
Mittel- und Nahbereiche sowie der gesamten Region und mit den benachbarten
Regionen gewährleistet wird. |
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4.1.1 Straßenverkehr |
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4.1.1.1 (G) |
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Das Straßennetz der Region ist nach den vorhandenen und zu
erwartenden Verkehrsbedürfnissen unter Berücksichtigung des Systems der
Zentralen Orte und Entwicklungsachsen so zu gestalten, dass es sowohl dem
großräumigen und überregionalen als auch dem regionalen und örtlichen
Verkehr gerecht wird und gleichzeitig die Erreichbarkeit aller Orte der Region
zu allen Jahreszeiten gewährleistet. Hierzu ist ein nach raumordnerischen
Funktionen abgestuftes, regional bedeutsames Straßennetz zu verwirklichen.
Die Straßen des überörtlichen Verkehrs gliedern sich nach dem
Generalverkehrsplan 1986 des Landes Baden-Württemberg in
- Verbindungen der Kategorie I,
das sind Verbindungen zwischen Oberzentren und Verdichtungsräumen bzw. zwischen
benachbarten Verdichtungsräumen und benachbarten Oberzentren. Sie dienen
vorwiegend dem großräumigen, überregionalen Verkehr,
- Verbindungen der Kategorie II,
das sind Verbindungen von Mittelzentren zum zugehörigen Oberzentrum bzw. zu
benachbarten Mittelzentren, die das Hauptnetz für den vorwiegend regionalen
Verkehr bilden sollen,
- Verbindungen der Kategorie III,
das sind Verbindungen von Unter- und Kleinzentren zum zugehörigen Mittelzentrum
sowie Verbindungen von Unter-/Kleinzentren untereinander und weitere Straßen,
die das Hauptnetz für den vorwiegend regionalen Verkehr ergänzen sollen,
- Verbindungen innerhalb der Nahbereiche der Zentralen Orte,
das sind Verbindungen von Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion untereinander
und zu den Zentralen Orten sowie von den Orten zu ihren Versorgungskernen. |
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4.1.1.2 (G) |
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Durch verkehrsgerechten Ausbau der in der Raumnutzungskarte
dargestellten Straßen für den großräumigen und überregionalen Fernverkehr
(Kategorie I nach GVP 86)) sind leistungsfähige Verbindungen der Region mit den
Wirtschafts- und Siedlungsschwerpunkten des Landes, des Bundes und der EU zu
schaffen, mit dem Ziel, die Standortvoraussetzungen der gesamten Region zu
verbessern. |
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4.1.1.3 (N)
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Aus dem Generalverkehrsplan 86 des Landes Baden-Württemberg
werden die Bundesautobahn A 7, die B 29 und die B 297 als Bestandteil des
Straßennetzes für den großräumigen und überregionalen Verkehr (Kategorie I)
übernommen. |
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4.1.1.4 (Z)
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Die in der Raumnutzungskarte dargestellte Trasse der
B 29, die von Schwäbisch Gmünd bis Aalen als zweibahnige und weiter bis
Nördlingen als einbahnige Straße unter Umgehung der bebauten Ortsteile
ausgebaut werden soll, um so in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität
verbessert zu werden, ist zu sichern. |
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4.1.1.5 (V) |
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Zur Verbesserung der Verbindung des Remstales und der B 29 mit
dem Wirtschaftsraum Göppingen und dem Filstal (B 10) wird die Planung und der
Bau einer neuen Trasse der B 297 von der B 29 Anschlußstelle Muckensee direkt
zur bestehenden Trasse der B 297 bei Unter-/Oberkirneck vorgeschlagen. |
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4.1.1.6 (G) |
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Durch verkehrsgerechten Ausbau der Straßen für den
regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) ist die
leistungsfähige Verbindung der Mittelzentren innerhalb und mit den Ober- und
Mittelzentren der angrenzenden Regionen zu gewährleisten.
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4.1.1.7 (N) |
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Aus dem Generalverkehrsplan des Landes werden folgende
Straßen als Bestandteil der Straßen für den regionalen und überregionalen
Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) übernommen:
B 19 Gaildorf - Aalen - Heidenheim - Herbrechtingen
B 290 Aalen - Ellwangen - Crailsheim
B 298 Schwäbisch Gmünd - Mutlangen - Gschwend - Gaildorf
B 466 Göppingen - Heidenheim mit Anschluß A 7 - Neresheim - Nördlingen
B 19/B 492/ Heidenheim - Herbrechtingen
L 1167 - A 7 - Dillingen - Lauingen
L 1060 Ellwangen - Obersontheim - Schwäbisch Hall
L 1060 Ellwangen - A 7 Neunstadt
L 1080 Gschwend - Welzheim
L 1084/ Unter-/Oberkochen - A 7 Ebnat (neuer
L 2033 Albaufstieg ggfs. B 19 a) - Neresheim - Dischingen - Dillingen/Lauingen
L 1165/ Essingen - Bartholomä - Böhmenkirch -L 1221 Geislingen
L 1160 Schwäbisch Gmünd - Geislingen -
L 2220 Ellwangen - Dinkelsbühl |
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4.1.1.8 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, bei der Fortschreibung des
Generalverkehrsplanes folgende Straßenzüge in die Kategorie II "Straßen
für den regionalen und überregionalen Verkehr" zu übernehmen:
B 16/L 1167/L 1170 Dillingen/Lauingen - Gundelfingen - Sontheim -
Niederstotzingen - Ulm
L 1060 A 7 - Bopfingen - Wallerstein - Nördlingen
L 1075 Schwäbisch Gmünd - Abtsgmünd - Ellwangen
L 1075 Schwäbisch Gmünd - Göppingen
L 1079/L 1167 Herbrechtingen - Ulm
L 1080 Aalen - A7 / Waldhausen
L 1159 Schwäbisch Gmünd - Donzdorf - Göppingen
L 1161/1162/1165/1163 Schwäbisch Gmünd - Heubach - Heidenheim |
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4.1.1.9 (Z) |
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Folgende in der Raumnutzungskarte dargestellten
Neutrassierungen von Straßen für den regionalen und überregionalen
Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) sind für einen verkehrsgerechten Ausbau
zu sichern.
B 19 Teilumgehung Untergröningen
B 298 Umgehung Mutlangen
B 19/B 492/L 1167 Grundwegtrasse in Herbrechtingen, Umgehung Hermaringen,
Umgehung Brenz
L 2220 Ausbau Ellenberg - Aumühle - Landesgrenze |
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4.1.1.10 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, für folgende Straßen- bzw.
Straßenabschnitte der Straßen für den regionalen und überregionalen
Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) neue Trassen zu planen und
verkehrsgerecht auszubauen:
B 290 Neutrassierung der Ortsdurchfahrt von Jagstzell
Neutrassierung der L 1084 Unter-/Oberkochen - Autobahn A 7 (Ebnat)
Neuer Albaufstieg (B 29 a)
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4.1.1.11 (G)
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Der Leistungsaustausch innerhalb und zwischen den
Mittelbereichen der Region soll durch verkehrsgerechten Ausbau der in der
Raumnutzungskarte dargestellten Straßen für den regionalen Verkehr innerhalb
und zwischen den Mittelbereichen (Kategorie III nach GVP 86) gesichert werden. |
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4.1.1.12 (V) |
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Hierzu sollen die in der Raumnutzungskarte dargestellten
Neutrassierungen bzw. Ortsumgehungen von Straßen für den regionalen Verkehr
innerhalb und zwischen den Mittelbereichen (Kategorie III nach GVP 86) bei der
örtlichen Bauleitplanung beachtet werden. |
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4.1.1.13 (G)
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Der Leistungsaustausch innerhalb der Nahbereiche, d.h. die
Erreichbarkeit aller Orte und Teilorte soll auf zweckmäßig ausgebauten
Straßen (i.d.R. Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen) zu allen Jahreszeiten
gesichert werden. |
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4.1.1.14 (V) |
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Folgende in der Raumnutzungskarte dargestellten höhengleichen
Eisenbahnkreuzungen im Zuge von klassifizierten Straßen sollen vordringlich
beseitigt werden:
L 1029 Westhausen-Frankenreute
L 1070 Bopfingen
L 1075 Schrezheim
L 1083 Giengen
L 1164 Gussenstadt
L 1164 Gerstetten
L 1165 Gerstetten
L 1167 Hermaringen
L 1168 Niederstotzingen
L 1170 Sontheim/Brenz
K 3228 Rindelbach
K 3266 Hussenhofen
K 3286 Aalen
K 3315 Trochtelfingen
K 3319 Westhausen
K 3333 Schrezheim |
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4.1.2 Schienenverkehr |
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4.1.2.1 (G)
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Das Schienennetz soll nach den Bedürfnissen des Verkehrs und
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend so weiterentwickelt werden, dass
es sowohl den Belangen des großräumigen überregionalen Verkehrs als auch dem
Bedarf der Region als eigenständigem Lebens- und Wirtschaftsraum gerecht wird
und einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des Straßenverkehrs leisten kann. |
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4.1.2.2 (V) |
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Zur Verbesserung und Ergänzung des heute bestehenden
großräumigen und überregionalen Angebotes im Schienenpersonenverkehr wird die
Verlängerung der Interregiolinie Karlsruhe - Stuttgart - Schwäbisch Gmünd -
Aalen - Nürnberg nach Leipzig - Berlin bzw. Dresden und die Einrichtung
zusätzlicher Interregiolinien von Stuttgart über Aalen nach München und von
Friedrichshafen über Ulm - Heidenheim - Aalen in Richtung Berlin, Dresden oder
Leipzig oder Heilbronn - Heidelberg vorgeschlagen. |
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4.1.2.3 (V) |
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Zur Verbesserung und Ergänzung der regionalen
Schienenverkehrserschließung wird die möglichst baldige Einführung des
Integralen Taktfahrplanes auf allen Schienenstrecken der Region vorgeschlagen. |
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4.1.2.4 (V) |
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Durch Einsatz moderner Fahrzeuge, insbesondere von
Neitec-Fahrzeugen auf der kurvenreichen Jagst-/Brenzbahn und Egerbahn und
Modernisierung der Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze ist die Attraktivität des
Schienenpersonenverkehrs weiter zu steigern. |
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4.1.2.5 (Z) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen) |
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Als Voraussetzung für die Verbesserung bzw. Ergänzung des
heute bestehenden Angebotes im großräumigen und überregionalen
Schienenverkehr nach Plansatz 4.1.2.2 und 4.1.2.3 sind
- die Strecken (Friedrichshafen) - Ulm - Heidenheim - Aalen - Ellwangen -
(Crailsheim) und
- Aalen - Bopfingen - (Nördlingen)
durch zweigleisigen Ausbau und
- die Strecke Ulm - Heidenheim - Aalen
durch Elektrifizierung in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität zu
verbessern*. |
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4.1.2.6 (Z) |
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Hierfür sind die in der Raumnutzungskarte dargestellten
Trassenverbreiterungen zu sichern.
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4.1.2.7 (Z) |
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Die bestehenden Trassen von Schienenstrecken privater
Eisenbahngesellschaften Amstetten - Gerstetten und Untergröningen - Gaildorf in
der Region sind zu sichern.
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4.1.2.8 (V) |
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Zur möglichst weitgehenden Verlagerung des Massen- und
Schwerguttransports von der Straße auf die Schiene wird für die Region
Ostwürttemberg die Planung und Einrichtung von Container-Bahnhöfen und
Güterverkehrszentren in Form von Sekundärterminals im Raum Aalen (Goldshöfe
oder Firma Trost, Essingen) vorgeschlagen.
Sie sind leistungsfähig mit den Hochgeschwindigkeitsstrecken der DB AG und den
größeren Güterverkehrszentren zu verbinden. |
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4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr |
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4.1.3.1 (G)
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Für die gesamte Region Ostwürttemberg ist unter
Berücksichtigung des zentralörtlichen Systems ein integriertes,
möglichst vertaktetes und mit dem Integralen Taktfahrplan der Bahn abgestimmtes
ÖPNV-System anzustreben, das Bahn, Linienbus und kleinere Transporteinheiten
wie Linientaxis umfasst und möglichst alle Orte bedarfsgerecht an die Zentren
des jeweiligen Nahverkehrsraumes anschließt, sowie leistungsfähige, schnelle
Verbindungen zwischen den wirtschaftlichen und bevölkerungsstarken Zentren der
Region und ihrer Nachbarräume gewährleistet. |
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4.1.3.2 (G) |
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Liniennetz und Fahrpläne von Bahnen und Linienbussen sowie
der kleineren Transporteinheiten sind so aufeinander abzustimmen, dass
Parallelverkehre und Bedienungsverbote vermieden und möglichst kurze Fahrzeiten
ohne lange Umsteigezeiten erreicht werden. |
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4.1.3.3 (V)
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Es wird vorgeschlagen, den betreffenden Landkreisen die
Verfügungsmöglichkeit über die Linienkonzessionen der Bahnbusgesellschaften
zu geben. Mit Hilfe dieser eigenen Linienkonzessionen sollten die Landkreise
gemeinsam mit den örtlichen Linienbusunternehmen für jeden Nahverkehrsraum
neue Liniennetz- und Betriebskonzeptionen erarbeiten mit dem Ziel,
Parallelverkehre und Bedienungsverbote abzubauen. |
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4.1.3.4 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, zur besseren Verknüpfung des
öffentlichen Linienbusverkehrs mit dem Schienenpersonenverkehr gute Übergänge
zwischen Eisenbahn und öffentlichen Linienbussen zu schaffen. Dazu sind
Busbahnhöfe in Aalen, Bopfingen und Ellwangen verkehrsgerecht auszubauen. |
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4.1.3.5 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, zur besseren Verknüpfung des
Schienenpersonenverkehrs mit dem Individualverkehr weitere Park-and-Ride-Plätze
in Aalen, Bopfingen, Ellwangen, Oberkochen, Königsbronn, Herbrechtingen,
Niederstotzingen, Sontheim, Giengen, Lorch, Mögglingen, Böbingen und
Goldshöfe bereitzustellen und verkehrsgerecht an die Bahnhöfe anzuschließen. |
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4.1.3.6 (G)
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Es ist anzustreben, die Beförderungstarife und
Beförderungsbedingungen sowie die Informationen über das Verkehrsangebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs so zu gestalten, dass eine wirkungsvolle
Alternative zum Individualverkehr entsteht. |
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4.1.4 Luftverkehr |
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4.1.4.1 (G) |
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Die Luftverkehrsverbindungen sind so zu verbessern und
auszubauen, dass die Region für den Luftverkehr bedarfsgerecht erschlossen
wird.
Hierzu sind die bestehenden Verkehrslandeplätze
- Elchingen für den Raum Aalen - Heidenheim
- Heubach für den Raum Schwäbisch Gmünd
- Giengen für den Raum Giengen - Niederstotzingen - Sontheim
so auszubauen bzw. zu erweitern, dass sie den Anforderungen des modernen
Flugverkehrs genügen. |
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4.1.4.2 (G) |
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Die bestehenden Sonderlandeplätze und Segelflugplätze sind
weiterhin zur Verfügung zu halten. |
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4.1.5 Post- und Fernmeldewesen |
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4.1.5.1 (G) |
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Die Post- und Fernmeldedienste sind entsprechend den
wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft weiter zu
entwickeln. Insbesondere müssen alle Möglichkeiten der Telekommunikation in
allen Teilen der Region angeboten werden. Alle Post- und Fernmeldedienste
müssen daher flächendeckend angeboten werden. Die hierzu erforderliche
Infrastruktur soll möglichst gebündelt ausgebaut werden, um
Flächeninanspruchnahmen zu mindern und Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes zu minimieren. |
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4.1.5.2 (G) |
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In den Bauleitplänen sind die Richtfunkstrecken der Deutschen
Telecom AG (siehe Karte "Richtfunkstrecken") und der übrigen
Bedarfsträger wie Bundeswehr, Deutsche Bahn AG, Polizei, zivile Verteidigung,
Rundfunkanstalten und Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu berücksichtigen. |
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4.1.6 Rohrleitungsverkehr |
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4.1.6.1 (G) |
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Die in der Raumnutzungskarte dargestellte
- TAL-Ölpipeline Nördlingen - Bopfingen, Aalen/Dewangen, Schwäbisch Gmünd -
Lindach - Alfdorf und
- Produktenpipeline Lorch - Dewangen - Lauch-heim - Richtung Nördlingen bzw.
Lauingen/Donau
sind bei allen raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen und zu schützen,
ihr gefahrloser Betrieb ist sicherzustellen. |
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4.2 Energieversorgung |
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4.2.0 Allgemeines Entwicklungsziel |
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4.2.0.1 (G) |
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Die Energieversorgung der Region soll so gestaltet und
ausgebaut werden, dass
- der Bevölkerung und der Wirtschaft in allen Teilen der Region ein
ausreichendes, langfristig gesichertes, möglichst vielfältiges und
umweltfreundliches Energieangebot zu angemessenen Preisen zur Verfügung steht
- die angestrebte Entwicklung der Region insgesamt gefördert wird, wobei
insbesondere die Standortvoraussetzungen in den Entwicklungsachsen und in den
Zentralen Orten zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze verbessert werden
- erneuerbare Energiequellen und die Kraft-Wärmekoppelung verstärkt genutzt
werden. |
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4.2.0.2 (G) |
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Wo es möglich ist, soll durch eine unterirdische Führung
(Verkabelung) sowie eine Bündelung der erforderlichen Leitungstrassen eine
umweltfreundliche Führung erreicht werden. |
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4.2.1 Elektrizitätsversorgung |
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4.2.1.1 (G) |
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Die Elektrizitätsversorgung der Haushalte und der
gewerblichen Wirtschaft ist durch Ausbau des Versorgungsnetzes aber auch durch
verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen und durch
Kraft-Wärmekoppelung, entsprechend der zu erwartenden Bedarfszunahmen,
sicherzustellen. |
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4.2.1.2 (V)
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Für alle Neutrassierungen von Stromleitungen in der Region
wird vorgeschlagen, dass
- neue überregionale Höchstspannungsleitungen (Transitleitungen) das Gebiet
der Region Ostwürttemberg meiden;
- bei notwendigen Erhöhungen der Zuführungskapazitäten vorrangig bestehende
Leitungen und Trassen ausgebaut werden;
- unvermeidbare neue Stromleitungen unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte
des Umweltschutzes sowie der Versorgungs- und Betriebssicherheit zu
Mehrfachleitungen gebündelt werden;
- bei jedem Leitungsneubau geprüft wird, ob bestehende Leitungen abgebaut,
ersetzt oder gebündelt werden können;
- die gemeinsame Nutzung von Leitungsmasten durch mehrere Versorgungsunternehmen
geprüft wird;
- die Verkabelung von Hochspannungsleitungen (110 kV) in Räumen, die besonders
empfindlich sind oder nicht weiter belastet werden sollen, sowie in
Siedlungsbereichen, vorgesehen wird. |
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4.2.1.3 (N) |
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Zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung soll innerhalb
der Region das in der Raumnutzungskarte nach Plänen der
Energieversorgungsunternehmen nachrichtlich dargestellte Höchstspannungsnetz
mit den jeweiligen Umspannwerken durch Bau neuer 380 kV-Leitungen bzw.
Umstellung vorhandener 220 kV-Leitungen weiter ausgebaut werden. Es handelt sich
um folgende Anlagen:
Neue Leitungen
380 kV-Freileitung Wendlingen - Lindach - Goldshöfe
Umspannwerke mit Stichleitungen 380/110 kV
UW Lindach 110/20 kV
UW Abtsgmünd, UW Bopfingen, UW Heidenheim, UW Neresheim,
UW Seewiesen-Mitte (Heidenheim), UW Steinheim-Albuch |
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4.2.2 Gasversorgung |
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4.2.2.1 (G) |
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Die Gasversorgung der Haushalte und der gewerblichen
Wirtschaft über das in der Raumnutzungskarte dargestellte Ferngasnetz und
zusätzliche örtliche Versorgungsnetze ist zur Sicherung der Energieversorgung
der Region auszuweiten. Hierbei sind vornehmlich die Siedlungsbereiche längs
der Entwicklungsachsen (Plansatz 2.3.1), die größeren Siedlungsbereiche in den
ländlich strukturierten Regionsteilen (Plansatz 2.3.2), aber auch sonstige
Gemeinden und Gemeindeteile sowie insbesondere die regionalbedeutsamen
Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsschwerpunkte- und -standorte (Plansatz
2.5.3 und 2.5.4) über Erweiterungen der örtlichen Versorgungsnetze mit Erdgas
zu versorgen. |
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4.2.2.2 (G) |
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Das in der Raumnutzungskarte dargestellte Gasfernleitungsnetz
der Region ist bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen, der Betrieb
ist sicherzustellen. |
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4.3 Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft |
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4.3.1 Wasserversorgung |
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4.3.1.1 (G) |
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Eine quantitativ und qualitativ ausreichende Wasserversorgung
der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft wie auch der gewerblichen
Wirtschaft der Region ist langfristig sicherzustellen. Der Wasserschatz der
Region ist schonend zu behandeln. |
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4.3.1.2 (G) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen) |
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|
Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und der
Industrie sind, soweit vertretbar, örtliche Wasservorkommen zu nutzen.
Nichtöffentliche zentrale Wasserversorgungsanlagen von Teilorten und
Eigenwasserversorgungsanlagen von Wohnplätzen, die nach Wassermenge und Güte
den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen, sind zu erhalten. Die Erstellung
von Regenwasseranlagen ist zu fördern (s.a. Grundsätze des Sonderplans
Wasserversorgung des Landes Baden-Württemberg)*. |
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|
|
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4.3.1.3 (G) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen) |
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|
Gemeinden bzw. Teilorte und Wohnplätze mit knappem
Wasserdargebot bzw. nur einer Wasserfassung sollen an die regionalen bzw.
überregionalen Wasserversorgungsverbände angeschlossen werden. Die örtlichen
Wassergewinnungsanlagen sind gemäß Plansatz 4.3.1.2 zu erhalten*. |
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4.3.2 Abwasserbeseitigung |
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4.3.2.1 (G)
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Zur Vermeidung hygienischer Missstände und zum Schutz der
ober- und unterirdischen Gewässer sind die Abwässer aus Siedlung, Gewerbe und
Industrie (verunreinigtes Niederschlagswasser, häusliche und gewerbliche
Abwässer) so weitgehend wie möglich in Kanälen zu erfassen und vor Einleitung
in die Vorfluter in Sammelkläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen so zu
behandeln, dass mindestens Gewässergüte II erreicht wird. |
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|
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4.3.3 Abfallwirtschaft |
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4.3.3.1 (G) |
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|
Die beiden entsorgungspflichtigen Körperschaften in der
Region Ostwürttemberg, die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, müssen ihre
Anstrengungen zur Abfallvermeidung und -verwertung fortsetzen und verstärken.
Bei der Behandlung des Restmülls und Ablagerung der Reststoffe ist insbesondere die
TA-Siedlungsabfall zu beachten. |
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4.3.3.2 (V) |
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Für die nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der
Vermeidung verbleibenden Restmüllmengen wird vorgeschlagen, für die Region
Ostwürttemberg die erforderlichen Abfallverwertungs-, Behandlungs- und
Entsorgungseinrichtungen zu schaffen für
- die Sortierung und Wiederverwertung von Wertstoffen aller Art,
- die Verwertung der organischen Abfälle durch Kompostieren oder andere
technische Verfahren,
- die Trocknung von schlammförmigen Abfallstoffen vor einer Weiterbehandlung
oder Verwertung,
- die thermische Behandlung von Restmüll zur Erreichung von ablagerungsfähigen
Reststoffen im Sinne
der TA-Siedlungsabfall, auch zur Schadstoffsenke und Ausnutzung der anfallenden
Energie (Strom, Wärme),
- die Sortierung und Wiederverwertung von Erdaushub, Bauschutt und Ablagerung
nicht verwertbarer Anteile sowie
- die Ablagerung von Reststoffen, die thermisch behandelt sind oder nicht
thermisch behandelt werden müssen oder können. |
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|
|
|
|
4.3.3.3 (V) |
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|
Es wird vorgeschlagen, sowohl Verfahren zur thermischen
Reduzierung der Abfälle als auch andere geeignete Verfahren zur Behandlung von
Restmüll möglichst bald einzusetzen. Diese ermöglichen neben einer
Reduzierung des anfallenden Mülls sowohl eine Schadstoffsenke und eine
Wiedereingliederung in den Stoff- bzw. den Materialkreislauf nach den
Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft als auch eine Nutzung der Energie in Form
von Strom und Wärme. |
|
|
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4.3.3.4 (Z) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen) |
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|
Regionale Standorte, die sich aufgrund ihrer
Untergrundbeschaffenheit für die Ablagerung von Reststoffen eignen könnten,
sind langfristig für die Abfallentsorgung der Region Ostwürttemberg zu
sichern*. |
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|
4.3.3.5 (V) |
|
|
Es wird vorgeschlagen, die Mülldeponie in Nattheim, wie
bereits planfestgestellt, nach deren Verfüllung im Rahmen der Rekultivierung
mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen. Durch die Kombination von
Basisabdichtungssystemen, Deponiesickerwassererfassungseinrichtungen und
Oberflächenabdichtung muss garantiert werden, dass
- kein Niederschlagswasser mehr in den Deponiekörper gelangt,
- ein Austrocknen der Deponie erreicht und
- eine Grundwassergefährdung vermieden wird. |
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4.3.3.6 (V) |
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|
Es wird vorgeschlagen, die Erkundung und Bewertung von
stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen, d.h. alten Hausmüllkippen, Gewerbe-
und Industrieabfallablagerungen fortzuführen. Die erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen sind durchzuführen. |
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4.3.4 Hochwasserschutz - Flussbau |
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4.3.4.1 (G) |
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|
In allen Teilen der Region ist bei bestehender Bebauung für
einen ausreichenden Schutz gegen Hochwasser zu sorgen. Überschwemmungsgebiete
sind von jeglicher Bebauung freizuhalten, insbesondere ist eine weitere
Einengung der Flusstalquerschnitte zu vermeiden. Einer weiteren Versiegelung von
Flächen ist zur Vermeidung von Hochwasser entgegenzuwirken. |
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4.3.4.2 (V) |
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|
Es wird vorgeschlagen, im Gebiet der Schneidheimer Sechta und
der Eger die in der Raumnutzungskarte dargestellten Hochwasserrückhaltebecken zu
erstellen. |
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4.3.4.3 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der "Integrierten
Flussgebietsuntersuchung Rems" für einen ausreichenden Hochwasserschutz
der Remsanlieger rasch umzusetzen. |
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4.3.4.4 (V) |
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|
Zur Verhinderung von häufigen und starken
Oberflächenabflüssen sind an den Oberläufen der gefährdeten
Gewässerabschnitte die Retentionsflächen und in diesen der bestehende Wald
sowie bestehende Nassflächen zu erhalten und durch Neuanlage von Auewäldern
die Retention zu fördern. |
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4.3.4.5 (V) |
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Es wird vorgeschlagen, die Überschwemmungsflächen
abzugrenzen und durch rechtskräftige Ausweisung als Überflutungsflächen für
das Ablaufen der Hochwasser und sonstiger wild abfließender Wasser zu
sichern. |
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4.4 (N) Militärische Anlagen |
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Im Plangebiet ist eine Reihe militärischer Anlagen mit und
ohne Schutzbereiche vorhanden, durch die teilweise auch die Nutzung der Umgebung
eingeschränkt wird. Diese Einrichtungen sind den Planungsbehörden bekannt und
müssen bei raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Maßnahmen auch dann
berücksichtigt werden, wenn sie in der zeichnerischen Darstellung nicht
enthalten sind. |
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