Inhaltsverzeichnis: Regionalplan 2010 Ostwürttemberg

4. Infrastruktur

 
4.1 Verkehrswesen

4.1.0 Allgemeine Grundsätze

4.1.0.1 (G)
  Das Verkehrswegenetz und die Verkehrsbedienung der Region ist so zu gestalten und zu betreiben,
- dass alle Teilräume der Region mit ihrem Netz von Zentralen Orten und Entwicklungsachsen leistungsfähig mit den Wirtschafts- und Siedlungsschwerpunkten des Landes, des Bundes und der EU so verbunden werden, dass der Leistungsaustausch intensiviert wird und nachhaltige Standortverbesserungen für die Wirtschaft der Region erzielt werden und
- dass die Arbeitsteilung und der notwendige Leistungsaustausch innerhalb der Mittel- und Nahbereiche sowie der gesamten Region und mit den benachbarten Regionen gewährleistet wird.
 
4.1.1 Straßenverkehr
4.1.1.1 (G)
  Das Straßennetz der Region ist nach den vorhandenen und zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen unter Berücksichtigung des Systems der Zentralen Orte und Entwicklungsachsen so zu gestalten, dass es sowohl dem großräumigen und überregionalen als auch dem regionalen und örtlichen Verkehr gerecht wird und gleichzeitig die Erreichbarkeit aller Orte der Region zu allen Jahreszeiten gewährleistet. Hierzu ist ein nach raumordnerischen Funktionen abgestuftes, regional bedeutsames Straßennetz zu verwirklichen.
Die Straßen des überörtlichen Verkehrs gliedern sich nach dem Generalverkehrsplan 1986 des Landes Baden-Württemberg in
- Verbindungen der Kategorie I,
das sind Verbindungen zwischen Oberzentren und Verdichtungsräumen bzw. zwischen benachbarten Verdichtungsräumen und benachbarten Oberzentren. Sie dienen vorwiegend dem großräumigen, überregionalen Verkehr,
- Verbindungen der Kategorie II,
das sind Verbindungen von Mittelzentren zum zugehörigen Oberzentrum bzw. zu benachbarten Mittelzentren, die das Hauptnetz für den vorwiegend regionalen Verkehr bilden sollen,
- Verbindungen der Kategorie III,
das sind Verbindungen von Unter- und Kleinzentren zum zugehörigen Mittelzentrum sowie Verbindungen von Unter-/Kleinzentren untereinander und weitere Straßen, die das Hauptnetz für den vorwiegend regionalen Verkehr ergänzen sollen,
- Verbindungen innerhalb der Nahbereiche der Zentralen Orte,
das sind Verbindungen von Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion untereinander und zu den Zentralen Orten sowie von den Orten zu ihren Versorgungskernen.
 
4.1.1.2 (G)
  Durch verkehrsgerechten Ausbau der in der Raumnutzungskarte dargestellten Straßen für den großräumigen und überregionalen Fernverkehr (Kategorie I nach GVP 86)) sind leistungsfähige Verbindungen der Region mit den Wirtschafts- und Siedlungsschwerpunkten des Landes, des Bundes und der EU zu schaffen, mit dem Ziel, die Standortvoraussetzungen der gesamten Region zu verbessern.  

4.1.1.3 (N)

  Aus dem Generalverkehrsplan 86 des Landes Baden-Württemberg werden die Bundesautobahn A 7, die B 29 und die B 297 als Bestandteil des Straßennetzes für den großräumigen und überregionalen Verkehr (Kategorie I) übernommen.

4.1.1.4 (Z)

  Die in der Raumnutzungskarte dargestellte Trasse der
B 29, die von Schwäbisch Gmünd bis Aalen als zweibahnige und weiter bis Nördlingen als einbahnige Straße unter Umgehung der bebauten Ortsteile ausgebaut werden soll, um so in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität verbessert zu werden, ist zu sichern.
 
4.1.1.5 (V)
  Zur Verbesserung der Verbindung des Remstales und der B 29 mit dem Wirtschaftsraum Göppingen und dem Filstal (B 10) wird die Planung und der Bau einer neuen Trasse der B 297 von der B 29 Anschlußstelle Muckensee direkt zur bestehenden Trasse der B 297 bei Unter-/Oberkirneck vorgeschlagen.  
4.1.1.6 (G)
 

Durch verkehrsgerechten Ausbau der Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) ist die leistungsfähige Verbindung der Mittelzentren innerhalb und mit den Ober- und Mittelzentren der angrenzenden Regionen zu gewährleisten.

 
4.1.1.7 (N)
  Aus dem Generalverkehrsplan des Landes werden folgende Straßen als Bestandteil der Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) übernommen:
B 19 Gaildorf - Aalen - Heidenheim - Herbrechtingen
B 290 Aalen - Ellwangen - Crailsheim
B 298 Schwäbisch Gmünd - Mutlangen - Gschwend - Gaildorf
B 466 Göppingen - Heidenheim mit Anschluß A 7 - Neresheim - Nördlingen
B 19/B 492/ Heidenheim - Herbrechtingen
L 1167 - A 7 - Dillingen - Lauingen
L 1060 Ellwangen - Obersontheim - Schwäbisch Hall
L 1060 Ellwangen - A 7 Neunstadt
L 1080 Gschwend - Welzheim
L 1084/ Unter-/Oberkochen - A 7 Ebnat (neuer
L 2033 Albaufstieg ggfs. B 19 a) - Neresheim - Dischingen - Dillingen/Lauingen
L 1165/ Essingen - Bartholomä - Böhmenkirch -L 1221 Geislingen
L 1160 Schwäbisch Gmünd - Geislingen -
L 2220 Ellwangen - Dinkelsbühl
 
4.1.1.8 (V)
  Es wird vorgeschlagen, bei der Fortschreibung des Generalverkehrsplanes folgende Straßenzüge in die Kategorie II "Straßen für den regionalen und überregionalen Verkehr" zu übernehmen:
B 16/L 1167/L 1170 Dillingen/Lauingen - Gundelfingen - Sontheim - Niederstotzingen - Ulm
L 1060 A 7 - Bopfingen - Wallerstein - Nördlingen
L 1075 Schwäbisch Gmünd - Abtsgmünd - Ellwangen
L 1075 Schwäbisch Gmünd - Göppingen
L 1079/L 1167 Herbrechtingen - Ulm
L 1080 Aalen - A7 / Waldhausen
L 1159 Schwäbisch Gmünd - Donzdorf - Göppingen
L 1161/1162/1165/1163 Schwäbisch Gmünd - Heubach - Heidenheim
 
4.1.1.9 (Z)
  Folgende in der Raumnutzungskarte dargestellten Neutrassierungen von Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) sind für einen verkehrsgerechten Ausbau zu sichern.
B 19 Teilumgehung Untergröningen
B 298 Umgehung Mutlangen
B 19/B 492/L 1167 Grundwegtrasse in Herbrechtingen, Umgehung Hermaringen, Umgehung Brenz
L 2220 Ausbau Ellenberg - Aumühle - Landesgrenze
 
4.1.1.10 (V)
 

Es wird vorgeschlagen, für folgende Straßen- bzw. Straßenabschnitte der Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 86) neue Trassen zu planen und verkehrsgerecht auszubauen:
B 290 Neutrassierung der Ortsdurchfahrt von Jagstzell
Neutrassierung der L 1084 Unter-/Oberkochen - Autobahn A 7 (Ebnat)
Neuer Albaufstieg (B 29 a)

 

4.1.1.11 (G)

  Der Leistungsaustausch innerhalb und zwischen den Mittelbereichen der Region soll durch verkehrsgerechten Ausbau der in der Raumnutzungskarte dargestellten Straßen für den regionalen Verkehr innerhalb und zwischen den Mittelbereichen (Kategorie III nach GVP 86) gesichert werden.  
4.1.1.12 (V)
  Hierzu sollen die in der Raumnutzungskarte dargestellten Neutrassierungen bzw. Ortsumgehungen von Straßen für den regionalen Verkehr innerhalb und zwischen den Mittelbereichen (Kategorie III nach GVP 86) bei der örtlichen Bauleitplanung beachtet werden.  

4.1.1.13 (G)

  Der Leistungsaustausch innerhalb der Nahbereiche, d.h. die Erreichbarkeit aller Orte und Teilorte soll auf zweckmäßig ausgebauten Straßen (i.d.R. Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen) zu allen Jahreszeiten gesichert werden.  
4.1.1.14 (V)
  Folgende in der Raumnutzungskarte dargestellten höhengleichen Eisenbahnkreuzungen im Zuge von klassifizierten Straßen sollen vordringlich beseitigt werden:
L 1029 Westhausen-Frankenreute
L 1070 Bopfingen
L 1075 Schrezheim
L 1083 Giengen
L 1164 Gussenstadt
L 1164 Gerstetten
L 1165 Gerstetten
L 1167 Hermaringen
L 1168 Niederstotzingen
L 1170 Sontheim/Brenz
K 3228 Rindelbach
K 3266 Hussenhofen
K 3286 Aalen
K 3315 Trochtelfingen
K 3319 Westhausen
K 3333 Schrezheim
 
4.1.2 Schienenverkehr

4.1.2.1 (G)

  Das Schienennetz soll nach den Bedürfnissen des Verkehrs und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend so weiterentwickelt werden, dass es sowohl den Belangen des großräumigen überregionalen Verkehrs als auch dem Bedarf der Region als eigenständigem Lebens- und Wirtschaftsraum gerecht wird und einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des Straßenverkehrs leisten kann.  
4.1.2.2 (V)
Zur Verbesserung und Ergänzung des heute bestehenden großräumigen und überregionalen Angebotes im Schienenpersonenverkehr wird die Verlängerung der Interregiolinie Karlsruhe - Stuttgart - Schwäbisch Gmünd - Aalen - Nürnberg nach Leipzig - Berlin bzw. Dresden und die Einrichtung zusätzlicher Interregiolinien von Stuttgart über Aalen nach München und von Friedrichshafen über Ulm - Heidenheim - Aalen in Richtung Berlin, Dresden oder Leipzig oder Heilbronn - Heidelberg vorgeschlagen.
4.1.2.3 (V)
  Zur Verbesserung und Ergänzung der regionalen Schienenverkehrserschließung wird die möglichst baldige Einführung des Integralen Taktfahrplanes auf allen Schienenstrecken der Region vorgeschlagen.  
4.1.2.4 (V)
  Durch Einsatz moderner Fahrzeuge, insbesondere von Neitec-Fahrzeugen auf der kurvenreichen Jagst-/Brenzbahn und Egerbahn und Modernisierung der Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze ist die Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs weiter zu steigern.  
4.1.2.5 (Z) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen)
  Als Voraussetzung für die Verbesserung bzw. Ergänzung des heute bestehenden Angebotes im großräumigen und überregionalen Schienenverkehr nach Plansatz 4.1.2.2 und 4.1.2.3 sind
- die Strecken (Friedrichshafen) - Ulm - Heidenheim - Aalen - Ellwangen - (Crailsheim) und
- Aalen - Bopfingen - (Nördlingen)
durch zweigleisigen Ausbau und
- die Strecke Ulm - Heidenheim - Aalen
durch Elektrifizierung in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität zu verbessern*.
 
4.1.2.6 (Z)
 

Hierfür sind die in der Raumnutzungskarte dargestellten Trassenverbreiterungen zu sichern.

 
4.1.2.7 (Z)
 

Die bestehenden Trassen von Schienenstrecken privater Eisenbahngesellschaften Amstetten - Gerstetten und Untergröningen - Gaildorf in der Region sind zu sichern.

 
4.1.2.8 (V)
  Zur möglichst weitgehenden Verlagerung des Massen- und Schwerguttransports von der Straße auf die Schiene wird für die Region Ostwürttemberg die Planung und Einrichtung von Container-Bahnhöfen und Güterverkehrszentren in Form von Sekundärterminals im Raum Aalen (Goldshöfe oder Firma Trost, Essingen) vorgeschlagen.
Sie sind leistungsfähig mit den Hochgeschwindigkeitsstrecken der DB AG und den größeren Güterverkehrszentren zu verbinden.
 
4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr

4.1.3.1 (G)

  Für die gesamte Region Ostwürttemberg ist unter Berücksichtigung des zentralörtlichen Systems ein integriertes,
möglichst vertaktetes und mit dem Integralen Taktfahrplan der Bahn abgestimmtes ÖPNV-System anzustreben, das Bahn, Linienbus und kleinere Transporteinheiten wie Linientaxis umfasst und möglichst alle Orte bedarfsgerecht an die Zentren des jeweiligen Nahverkehrsraumes anschließt, sowie leistungsfähige, schnelle Verbindungen zwischen den wirtschaftlichen und bevölkerungsstarken Zentren der Region und ihrer Nachbarräume gewährleistet.
 
4.1.3.2 (G)
  Liniennetz und Fahrpläne von Bahnen und Linienbussen sowie der kleineren Transporteinheiten sind so aufeinander abzustimmen, dass Parallelverkehre und Bedienungsverbote vermieden und möglichst kurze Fahrzeiten ohne lange Umsteigezeiten erreicht werden.  

4.1.3.3 (V)

  Es wird vorgeschlagen, den betreffenden Landkreisen die Verfügungsmöglichkeit über die Linienkonzessionen der Bahnbusgesellschaften zu geben. Mit Hilfe dieser eigenen Linienkonzessionen sollten die Landkreise gemeinsam mit den örtlichen Linienbusunternehmen für jeden Nahverkehrsraum neue Liniennetz- und Betriebskonzeptionen erarbeiten mit dem Ziel, Parallelverkehre und Bedienungsverbote abzubauen.  
4.1.3.4 (V)
  Es wird vorgeschlagen, zur besseren Verknüpfung des öffentlichen Linienbusverkehrs mit dem Schienenpersonenverkehr gute Übergänge zwischen Eisenbahn und öffentlichen Linienbussen zu schaffen. Dazu sind Busbahnhöfe in Aalen, Bopfingen und Ellwangen verkehrsgerecht auszubauen.  
4.1.3.5 (V)
  Es wird vorgeschlagen, zur besseren Verknüpfung des Schienenpersonenverkehrs mit dem Individualverkehr weitere Park-and-Ride-Plätze in Aalen, Bopfingen, Ellwangen, Oberkochen, Königsbronn, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Sontheim, Giengen, Lorch, Mögglingen, Böbingen und Goldshöfe bereitzustellen und verkehrsgerecht an die Bahnhöfe anzuschließen.  

4.1.3.6 (G)

  Es ist anzustreben, die Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen sowie die Informationen über das Verkehrsangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs so zu gestalten, dass eine wirkungsvolle Alternative zum Individualverkehr entsteht.  
4.1.4 Luftverkehr
4.1.4.1 (G)
  Die Luftverkehrsverbindungen sind so zu verbessern und auszubauen, dass die Region für den Luftverkehr bedarfsgerecht erschlossen wird.
Hierzu sind die bestehenden Verkehrslandeplätze
- Elchingen für den Raum Aalen - Heidenheim
- Heubach für den Raum Schwäbisch Gmünd
- Giengen für den Raum Giengen - Niederstotzingen - Sontheim
so auszubauen bzw. zu erweitern, dass sie den Anforderungen des modernen Flugverkehrs genügen.
 
4.1.4.2 (G)
  Die bestehenden Sonderlandeplätze und Segelflugplätze sind weiterhin zur Verfügung zu halten.  
4.1.5 Post- und Fernmeldewesen
4.1.5.1 (G)
  Die Post- und Fernmeldedienste sind entsprechend den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft weiter zu entwickeln. Insbesondere müssen alle Möglichkeiten der Telekommunikation in allen Teilen der Region angeboten werden. Alle Post- und Fernmeldedienste müssen daher flächendeckend angeboten werden. Die hierzu erforderliche Infrastruktur soll möglichst gebündelt ausgebaut werden, um Flächeninanspruchnahmen zu mindern und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu minimieren.  
4.1.5.2 (G)
  In den Bauleitplänen sind die Richtfunkstrecken der Deutschen Telecom AG (siehe Karte "Richtfunkstrecken") und der übrigen Bedarfsträger wie Bundeswehr, Deutsche Bahn AG, Polizei, zivile Verteidigung, Rundfunkanstalten und Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu berücksichtigen.  
4.1.6 Rohrleitungsverkehr
4.1.6.1 (G)
  Die in der Raumnutzungskarte dargestellte
- TAL-Ölpipeline Nördlingen - Bopfingen, Aalen/Dewangen, Schwäbisch Gmünd - Lindach - Alfdorf und
- Produktenpipeline Lorch - Dewangen - Lauch-heim - Richtung Nördlingen bzw. Lauingen/Donau
sind bei allen raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen und zu schützen, ihr gefahrloser Betrieb ist sicherzustellen.
 
4.2 Energieversorgung
4.2.0 Allgemeines Entwicklungsziel
4.2.0.1 (G)
  Die Energieversorgung der Region soll so gestaltet und ausgebaut werden, dass
- der Bevölkerung und der Wirtschaft in allen Teilen der Region ein ausreichendes, langfristig gesichertes, möglichst vielfältiges und umweltfreundliches Energieangebot zu angemessenen Preisen zur Verfügung steht
- die angestrebte Entwicklung der Region insgesamt gefördert wird, wobei insbesondere die Standortvoraussetzungen in den Entwicklungsachsen und in den Zentralen Orten zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze verbessert werden
- erneuerbare Energiequellen und die Kraft-Wärmekoppelung verstärkt genutzt werden.
 
4.2.0.2 (G)
  Wo es möglich ist, soll durch eine unterirdische Führung (Verkabelung) sowie eine Bündelung der erforderlichen Leitungstrassen eine umweltfreundliche Führung erreicht werden.  
4.2.1 Elektrizitätsversorgung
4.2.1.1 (G)
  Die Elektrizitätsversorgung der Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft ist durch Ausbau des Versorgungsnetzes aber auch durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen und durch Kraft-Wärmekoppelung, entsprechend der zu erwartenden Bedarfszunahmen, sicherzustellen.  

4.2.1.2 (V)

  Für alle Neutrassierungen von Stromleitungen in der Region wird vorgeschlagen, dass
- neue überregionale Höchstspannungsleitungen (Transitleitungen) das Gebiet der Region Ostwürttemberg meiden;
- bei notwendigen Erhöhungen der Zuführungskapazitäten vorrangig bestehende Leitungen und Trassen ausgebaut werden;
- unvermeidbare neue Stromleitungen unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes sowie der Versorgungs- und Betriebssicherheit zu Mehrfachleitungen gebündelt werden;
- bei jedem Leitungsneubau geprüft wird, ob bestehende Leitungen abgebaut, ersetzt oder gebündelt werden können;
- die gemeinsame Nutzung von Leitungsmasten durch mehrere Versorgungsunternehmen geprüft wird;
- die Verkabelung von Hochspannungsleitungen (110 kV) in Räumen, die besonders empfindlich sind oder nicht weiter belastet werden sollen, sowie in Siedlungsbereichen, vorgesehen wird.
 
4.2.1.3 (N)
  Zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung soll innerhalb der Region das in der Raumnutzungskarte nach Plänen der Energieversorgungsunternehmen nachrichtlich dargestellte Höchstspannungsnetz mit den jeweiligen Umspannwerken durch Bau neuer 380 kV-Leitungen bzw. Umstellung vorhandener 220 kV-Leitungen weiter ausgebaut werden. Es handelt sich um folgende Anlagen:
Neue Leitungen
380 kV-Freileitung Wendlingen - Lindach - Goldshöfe
Umspannwerke mit Stichleitungen 380/110 kV
UW Lindach 110/20 kV
UW Abtsgmünd, UW Bopfingen, UW Heidenheim, UW Neresheim,
UW Seewiesen-Mitte (Heidenheim), UW Steinheim-Albuch
 
4.2.2 Gasversorgung
4.2.2.1 (G)
  Die Gasversorgung der Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft über das in der Raumnutzungskarte dargestellte Ferngasnetz und zusätzliche örtliche Versorgungsnetze ist zur Sicherung der Energieversorgung der Region auszuweiten. Hierbei sind vornehmlich die Siedlungsbereiche längs der Entwicklungsachsen (Plansatz 2.3.1), die größeren Siedlungsbereiche in den ländlich strukturierten Regionsteilen (Plansatz 2.3.2), aber auch sonstige Gemeinden und Gemeindeteile sowie insbesondere die regionalbedeutsamen Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsschwerpunkte- und -standorte (Plansatz 2.5.3 und 2.5.4) über Erweiterungen der örtlichen Versorgungsnetze mit Erdgas zu versorgen.  
4.2.2.2 (G)
  Das in der Raumnutzungskarte dargestellte Gasfernleitungsnetz der Region ist bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen, der Betrieb ist sicherzustellen.  
4.3 Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft
4.3.1 Wasserversorgung
4.3.1.1 (G)
  Eine quantitativ und qualitativ ausreichende Wasserversorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft wie auch der gewerblichen Wirtschaft der Region ist langfristig sicherzustellen. Der Wasserschatz der Region ist schonend zu behandeln.  
4.3.1.2 (G) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen)
  Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und der Industrie sind, soweit vertretbar, örtliche Wasservorkommen zu nutzen. Nichtöffentliche zentrale Wasserversorgungsanlagen von Teilorten und Eigenwasserversorgungsanlagen von Wohnplätzen, die nach Wassermenge und Güte den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen, sind zu erhalten. Die Erstellung von Regenwasseranlagen ist zu fördern (s.a. Grundsätze des Sonderplans Wasserversorgung des Landes Baden-Württemberg)*.  
4.3.1.3 (G) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen)
  Gemeinden bzw. Teilorte und Wohnplätze mit knappem Wasserdargebot bzw. nur einer Wasserfassung sollen an die regionalen bzw. überregionalen Wasserversorgungsverbände angeschlossen werden. Die örtlichen Wassergewinnungsanlagen sind gemäß Plansatz 4.3.1.2 zu erhalten*.  
4.3.2 Abwasserbeseitigung

4.3.2.1 (G)

  Zur Vermeidung hygienischer Missstände und zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer sind die Abwässer aus Siedlung, Gewerbe und Industrie (verunreinigtes Niederschlagswasser, häusliche und gewerbliche Abwässer) so weitgehend wie möglich in Kanälen zu erfassen und vor Einleitung in die Vorfluter in Sammelkläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen so zu behandeln, dass mindestens Gewässergüte II erreicht wird.  
4.3.3 Abfallwirtschaft
4.3.3.1 (G)
  Die beiden entsorgungspflichtigen Körperschaften in der Region Ostwürttemberg, die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, müssen ihre Anstrengungen zur Abfallvermeidung und -verwertung fortsetzen und verstärken. Bei der Behandlung des Restmülls und Ablagerung der Reststoffe ist insbesondere die TA-Siedlungsabfall zu beachten.  
4.3.3.2 (V)
  Für die nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Vermeidung verbleibenden Restmüllmengen wird vorgeschlagen, für die Region Ostwürttemberg die erforderlichen Abfallverwertungs-, Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu schaffen für
- die Sortierung und Wiederverwertung von Wertstoffen aller Art,
- die Verwertung der organischen Abfälle durch Kompostieren oder andere technische Verfahren,
- die Trocknung von schlammförmigen Abfallstoffen vor einer Weiterbehandlung oder Verwertung,
- die thermische Behandlung von Restmüll zur Erreichung von ablagerungsfähigen Reststoffen im Sinne
der TA-Siedlungsabfall, auch zur Schadstoffsenke und Ausnutzung der anfallenden Energie (Strom, Wärme),
- die Sortierung und Wiederverwertung von Erdaushub, Bauschutt und Ablagerung nicht verwertbarer Anteile sowie
- die Ablagerung von Reststoffen, die thermisch behandelt sind oder nicht thermisch behandelt werden müssen oder können.
 
4.3.3.3 (V)
  Es wird vorgeschlagen, sowohl Verfahren zur thermischen Reduzierung der Abfälle als auch andere geeignete Verfahren zur Behandlung von Restmüll möglichst bald einzusetzen. Diese ermöglichen neben einer Reduzierung des anfallenden Mülls sowohl eine Schadstoffsenke und eine Wiedereingliederung in den Stoff- bzw. den Materialkreislauf nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft als auch eine Nutzung der Energie in Form von Strom und Wärme.  
4.3.3.4 (Z) (* von der Verbindlichkeit ausgenommen)
  Regionale Standorte, die sich aufgrund ihrer Untergrundbeschaffenheit für die Ablagerung von Reststoffen eignen könnten, sind langfristig für die Abfallentsorgung der Region Ostwürttemberg zu sichern*.  
4.3.3.5 (V)
  Es wird vorgeschlagen, die Mülldeponie in Nattheim, wie bereits planfestgestellt, nach deren Verfüllung im Rahmen der Rekultivierung mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen. Durch die Kombination von Basisabdichtungssystemen, Deponiesickerwassererfassungseinrichtungen und Oberflächenabdichtung muss garantiert werden, dass
- kein Niederschlagswasser mehr in den Deponiekörper gelangt,
- ein Austrocknen der Deponie erreicht und
- eine Grundwassergefährdung vermieden wird.
 
4.3.3.6 (V)
  Es wird vorgeschlagen, die Erkundung und Bewertung von stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen, d.h. alten Hausmüllkippen, Gewerbe- und Industrieabfallablagerungen fortzuführen. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind durchzuführen.  
4.3.4 Hochwasserschutz - Flussbau
4.3.4.1 (G)
  In allen Teilen der Region ist bei bestehender Bebauung für einen ausreichenden Schutz gegen Hochwasser zu sorgen. Überschwemmungsgebiete sind von jeglicher Bebauung freizuhalten, insbesondere ist eine weitere Einengung der Flusstalquerschnitte zu vermeiden. Einer weiteren Versiegelung von Flächen ist zur Vermeidung von Hochwasser entgegenzuwirken.  
4.3.4.2 (V)
  Es wird vorgeschlagen, im Gebiet der Schneidheimer Sechta und der Eger die in der Raumnutzungskarte dargestellten Hochwasserrückhaltebecken zu erstellen.  
4.3.4.3 (V)
  Es wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der "Integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems" für einen ausreichenden Hochwasserschutz der Remsanlieger rasch umzusetzen.  
4.3.4.4 (V)
  Zur Verhinderung von häufigen und starken Oberflächenabflüssen sind an den Oberläufen der gefährdeten Gewässerabschnitte die Retentionsflächen und in diesen der bestehende Wald sowie bestehende Nassflächen zu erhalten und durch Neuanlage von Auewäldern die Retention zu fördern.  
4.3.4.5 (V)
  Es wird vorgeschlagen, die Überschwemmungsflächen abzugrenzen und durch rechtskräftige Ausweisung als Überflutungsflächen für das Ablaufen der Hochwasser und sonstiger wild abfließender Wasser zu sichern.                                        
4.4 (N) Militärische Anlagen
  Im Plangebiet ist eine Reihe militärischer Anlagen mit und ohne Schutzbereiche vorhanden, durch die teilweise auch die Nutzung der Umgebung eingeschränkt wird. Diese Einrichtungen sind den Planungsbehörden bekannt und müssen bei raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Maßnahmen auch dann berücksichtigt werden, wenn sie in der zeichnerischen Darstellung nicht enthalten sind.