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Satzung zur Karmarsch-Denkmünze
 

Satz 1

Zum Andenken an Karl Karmarsch, der im Jahre 1831 die "Höhere Gewerbeschule" zu Hannover, die Vorläuferin der heutigen "Universität", schuf und bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand am 1. August 1875 leitete, stiftete die Hannoversche Hochschulgemeinschaft/Freundeskreis der Universität Hannover e. V. eine Denkmünze, welche die Bezeichnung "Karmarsch-Denkmünze" erhielt.

In 1997 ist der Name der Hannoverschen Hochschulgemeinschaft geändert worden in
"Freundeskreis der Universität Hannover e. V.".

Satz 2

Die Karmarsch-Denkmünze dient zur Auszeichnung solcher Personen, welche sich besondere Verdienste um die Förderung von Technik und Wirtschaft erworben haben; diese Verdienste können sowohl auf dem Gebiet wissenschaftlicher Forschung als auch in einer Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen.

Satz 3

Die Verleihung der Karmarsch-Denkmünze wird durch ein Kuratorium, in welchem der Freundeskreis und die Universität vertreten sind (s. Satz 4), beraten und beschlossen.

Vor der Beschlussfassung des Kuratoriums werden die Inhaber der Karmarsch-Denkmünze von dem Vorsitzenden des Kuratoriums befragt.

Satz 4

Das Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden des Freundeskreises als Vorsitzender, dem stellvertretenden Vorsitzenden als stellvertretenden Vorsitzer, dem Schriftführer des Freundeskreises als Schriftführer, dem Schatzmeister des Freundeskreises als Schatzmeister sowie aus acht Vertretern des Verwaltungsrats des Freundeskreises, die von diesem gewählt werden.

Die acht Vertreter aus dem Verwaltungsrat des Freundeskreises sollen sich aus vier Vertretern der Wirtschaft und vier berufenen, aktiven Angehörigen des Lehrkörpers der Universität Hannover, möglichst aus verschiedenen Fakultäten, zusammensetzen.

Die Amtsdauer der vom Verwaltungsrat des Freundeskreises gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

Scheidet ein gewähltes Mitglied während der Amtszeit aus, so kann der Vorsitzer für die nächste Sitzung des Kuratoriums von sich aus einen Vertreter berufen. Der Verwaltungsrat ist auf der nächsten Sitzung darüber zu unterrichten und wählt gegebenenfalls einen neuen Vertreter in das Kuratorium.

Satz 5

Die Karmarsch-Denkmünze, ursprünglich modelliert von Prof. Carl Ebbinghaus in Berlin, 1952 durch Verlust infolge Kriegseinwirkung neu modelliert von dem Bildhauer Paul Egon Schiffers in Braunschweig, hat einen Durchmesser von ca. 8 cm. Sie trägt auf der Vorderseite das Bildnis Karl Karmarsch's, auf der Rückseite die Worte: "Für hervorragende Verdienste um Technik und Wirtschaft" - "Freundeskreis der Universität Hannover e. V.".

Die Denkmünze wird in einer Hülle übergeben. Der Name desjenigen, dem die Denkmünze verliehen ist, das Jahr der Verleihung und die Begründung der Verleihung sind in einer der Hülle beizufügenden von dem Vorstand des Freundeskreises der Universität Hannover e. V. und dem Präsidenten der Universität Hannover zu unterzeichnenden Verleihungsurkunde anzugeben.

Satz 6

Die Namen der Inhaber der Karmarsch-Denkmünze werden im Mitgliederverzeichnis des Freundeskreises der Universität Hannover e. V. an hervorragender Stelle aufgeführt und die Verleihung in Veröffentlichungen der Universität Hannover bekanntgegeben.

Satz 7

Die Verwaltungskosten des Kuratoriums und die Kosten der Verleihung werden von dem Freundeskreis der Universität Hannover e. V. getragen.


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