stern TV Mittwoch 24.01.2007 | 22:15 Uhr 

Wohnungsmarkt


Mieter-Nepp: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer Dekra-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche Angaben enthalten. Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie Geld zurückfordern können.

stern TV machte die Probe auf's Exempel: Mit Dekra-Gutachter Wolfgang Huber besuchte ein Kamerateam zehn Wonungen in der Kölner Innenstadt. Der Fachmann ermittelte im Test mit einem Lasermessgerät die genaue Wohnfläche. Das Ergebnis: Von den zehn gemessenen Wohnungen waren sieben kleiner und drei größer als im Mietvertrag angegeben.

Zu viel zahlen nicht allein die sieben Mieter aus Köln. Die Dekra hat mit ihrer Studie herausgefunden, dass in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle die Mietverträge nicht korrekt waren. Und nicht immer handelt es sich um geringfügige Abweichungen. Bei Altbauten liegen Messungen oft Jahrzehnte zurück und sind wegen Sanierungen und Umbauten nicht mehr genau. Bei Neubauten erstellt der Architekt die Pläne und rechnet die Wohnfläche aus. Häufig wird aber anders gebaut, als in den Plänen angeben. Dachschrägen und Balkone sind eine weitere Fehlerquelle.

Was tun, wenn die Wohung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?
Sie haben selbst zu Zollstock oder Maßband gegriffen und sind überrascht, dass die Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht mit ihrem Messergebnis übereinstimmt? Der Mieterbund empfiehlt in diesem Fall mit dem Vermieter zu sprechen, um die Frage einvernehmlich zu klären. Ein unabhängiger Gutachter kann mit einer neuen, für beide Seiten verbindlichen Vermessung der Wohnung beauftragt werden. Ist die Wohnung dann immer noch kleiner als im Mietvertrag angegeben, müssen die Betriebskosten, wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind, korrigiert werden. Die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren müssen neu berechnet werden.

Klage bei 10 Prozent Abweichung
Falls sich der Vermieter nicht auf eine einvernehmliche Einigung einlassen möchte, kann der Mieter mit einer Klage vor Gericht nur erfolgreich sein, wenn die tatsächliche Wohnfläche 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Nach jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 347/04) können eine Mietminderung und Rückzahlungen von zu viel gezahlter Mieten bis ins Jahr 2002 geltend gemacht werden. Eine kostenlose juristische Rechtsberatung bieten örtliche Mietervereine nur für Mitglieder. In den meisten Mieterveinen ist im Jahresbeitrag auch eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten. In diesen Fällen wäre ein Prozessrisiko abgesichert.
 

Der Quadratmeter-Rechner

Stimmen die Angaben in Ihrem Mietvertrag? Messen Sie nach, tragen Sie die Daten in unserem Quadratmeter-Rechner ein - und Sie erfahren die korrekte Wohnfläche: Der Quadratmeter-Rechner
 

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