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Glossar zur Einführung Mittelalter

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Ministerialer

"Ministerialis" bezeichnet den Mann im Dienst eines beliebigen Herrn, adliger Grundherr, Fürst, Bischof oder König/Kaiser, und zwar in einer spezialisierteren und herausgehobeneren Funktion als derjenigen des landbearbeitenden Bauern. Solche herausgehobenen Funktionen waren z. B. die Überwachung und Organisation von Rodungsarbeiten, die Eintreibung von Abgaben (für die "Kammer", daher Kämmerer), die Obhut über Reitpferde, Lasttiere und Waffen (der "Mährenschalk", daher Marschall), die Fürsorge und Logistik für die Speisen (Seneschall oder Truchsess) und für die Getränke des Herrn (Mundschenk oder Butigler). Ihre Funktion machte es nötig, dass derlei Bedienstete beritten waren und somit auch als militärische Begleiter des Herrn eingesetzt werden konnten. Ministeriale als Inhaber der vier eben genannten "Ämter" sind uns für Bischöfe, Fürsten und Könige bezeugt. Die "Reichsministerialen" (oder Königsministerialen) stiegen seit der Salierzeit auch sozial auf. Verantwortungsvoller Königsdienst und damit verbundene häufige Königsnähe, Ausstattung mit beträchtlichem Amtsgut, militärische Leistung im berittenen Königsdienst führten zu einer Annäherung der Lebensweise der Reichsministerialen an diejenige der Adligen, bald (unter Heinrich IV.) aber auch zu Rivalitäten zwischen geburtsständischen Adligen und diesen "Emporkömmlingen". Die Angleichung in der Lebensweise zwischen Adligen und Reichsministerialen wurde durch Konzept und Riten des von beiden Gruppen praktizierten Rittertums seit dem 12. Jh. begünstigt, doch ging das Bewusstsein von der ursprünglich knechtischen Herkunft der Reichsministerialen beim Adel nie verloren, auch wenn in der Stauferzeit einige Reichsministeriale nicht nur reicher und einflussreicher waren als viele Hochadlige, sondern auch mit hohen Reichsämtern betraut wurden (z. B. Markward von Annweiler als Markgraf von Ancona). Mit dem Ende der Stauferzeit (Mitte 13. Jh.) endete auch die Glanzzeit der Reichsministerialen. Nur wenige konnten ihren Status (als Reichsritter) selbständig halten; manche traten in die Führungsgruppen der Reichsstädte ein.

Mission

Die Verbreitung des christlichen Glaubens wurde und wird auf der Grundlage von Matthäus 28, 19f. von den christlichen Kirchen als Auftrag ("missio") verstanden und betrieben; die gleiche Evangelienstelle benennt als Ziel und Merkmal der "conversio", der Übernahme des neuen Glaubens, die Taufe. Predigt mit dem Ziel, bisherige Nicht-Christen zu taufen, wurde im frühen MA von geweihten Geistlichen betrieben, Priestern, Bischöfen, Mönchen. Durch ihre Tätigkeit fasste das Christentum in der Völkerwanderungszeit schrittweise bei den Germanen Fuß. Dabei erwies es sich wegen der Stammes- und Gefolgschaftsstruktur dieser Völker als förderlich, wenn zunächst der Anführer, der Herr, für den neuen Glauben gewonnen wurde. Seine "conversio" zog dann die seiner Stammesangehörigen oder Gefolgsmänner nach sich. Da Religion ("religio"=Bindung) bei den verschiedenen germanischen Gruppen auch in vorchristlicher Zeit ein wichtiges Bindemittel war, setzte die neue Religion des getauften Anführers diese tradierte Funktion fort. Das Verständnis christlichen Königtums als Auftrag verstärkte diese Grundfunktion von Religion (Sachseneroberung parallel zu Sachsentaufen unter Karl d. Gr.!). Die Mission im frühen MA erfolgte nach Möglichkeit "von oben nach unten", d. h. erst Taufe des Königs/Anführers dann der anderen. Eine besondere Schwierigkeit stellte die Vorstellung dar, dass der neue Gott (wie die Vielzahl der vorchristlichen Götter) Stärke beweisen musste, um glaubwürdig zu sein, und dass die relative Schwäche der früheren Götter von den Missionaren erwiesen werden musste: Der Frankenkönig Chlodwig vollzieht nach Aussage Gregors von Tours (6. Jh.) die "conversio" zum Christengott, nachdem dieser ihm auf eindringliche Bitte während einer fast verlorenen Schlacht den Sieg verleiht (Vorbild: Konstantin!). Bonifatius fällt die Donareiche, die Franken zerstören die Irminsul, beides Heiligtümer der Sachsen, und erweisen damit die Nicht-Existenz der germanischen Götter. Die Christianisierung "von oben nach unten" hat viele Beispiele: die Taufe des Sachsenführers Widukind 785, die Taufe des Polenfürsten Miesco 966/67 und des Russenfürsten Wladimir (von Byzanz vermittelt) 988/87, um nur einige zu nennen. Dass Mönche für die Mission eine große Rolle spielten, hing damit zusammen, dass sie nicht wie Priester oder Bischöfe Aufgaben in den Ortskirchen zu erfüllen hatten, sicher auch mit der von ihnen gelebten Askese und zumindest im frühen MA auch mit dem praktizierten Ideal der "peregrinatio", der Heimatlosigkeit, im iro-schottischen Mönchtum. Im Spätmittelalter spielen die sogenannten Bettelorden, Franziskaner und Dominikaner, eine besondere Rolle, sowohl für die Wiedergewinnung von Häretikern als auch für die Außenmission. Franziskanische Missionare kamen im 13. Jh. bis nach China.

Mönchtum

Beide Formen des Mönchtums, das eremitische (asketisches und Gott zugewandtes Leben eines Einzelnen) und das zönobitische (das Entsprechende für eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten) kennen wir aus mehreren Religionen. Hier soll vom Mönchtum der christlichen Kirche die Rede sein. Es erscheint zunächst seit dem 3. Jh. in der eremitischen Form in Ägypten. Um einige der vorbildlich asketisch lebenden Männer sammeln sich Anhänger, deren sich formende Gemeinschaften praktische Probleme des Unterhalts, der Unterbringung und der inneren Ordnung aufwerfen. Erste Regeln dieser zönobitischen Gemeinschaften wurden im oströmischen Reich von Pachomios und Basileios entwickelt (beide 4. Jh.). Auf den Grundsätzen (nicht eine eigentliche Regel) des Basileios basiert das Mönchtum der byzantinischen Kirche. Für den Westen wurden die Vorschriften des Benedikt von Nursia (1. Hälfte 6. Jh.) grundlegend. In mehreren Schüben ausgestaltet und schriftlich fixiert, verdrängten sie ältere Regeln (z. B. Caesarius von Arles, Columban) und wurden nicht zuletzt durch die Bemühungen der Geistlichen um Karl d. Gr. zur verbindlichen Klosterregel der folgenden Jahrhunderte. Schon zu Benedikts Zeit bestand außer der mönchischen Männergemeinschaft (Monte Cassino) eine gesonderte Frauengemeinschaft auf Initiative seiner Schwester Scholastica. Grundsätze des benediktinischen Mönchtums waren Askese, Armut im Sinn der Besitzlosigkeit des Einzelnen, Keuschheit, lebenslange Einordnung in die Gemeinschaft, Gehorsam gegenüber Gott und dem Abt, ein kontemplatives, durch feste Gebetszeiten reguliertes Leben, das zugleich durch Arbeit den Unterhalt der Gemeinschaft gewährleisten sollte. Der einzelne Mönch/die einzelne Nonne legt nach längerer Probezeit ein Gelübde auf diese Grundsätze ab, das ihn/sie an ein bestimmtes Kloster bindet ("stabilitas loci"). Reisen bzw. Verlassen des Klosters bedarf der Zustimmung des Abtes/der Äbtissin. Die Anlage von Bibliotheken, Scriptorien und Schulen diente dem Eigenbedarf, öffnete die Benediktinerklöster zugleich aber auch der "Welt". Da die vollständige Loslösung aus weltlichen Belangen schon deswegen nicht möglich war, weil die Benediktinerklöster Grundbesitz für Gebäude und Unterhalt, also adlige Schenker, brauchten, denen sie umgekehrt verpflichtet waren, stellten sich immer wieder Verfallserscheinungen ein, die Reformen nötig machten. Die Reformklöster des Benedikt von Aniane in der ersten Hälfte des 9. Jh., die von Cluny ausgehende Reform im 10. Jh., die verschiedenen lothringischen Reformmodelle (vor allem Gorze) im 10./11. Jh., die Reform von Fruttuaria/Italien im 11. Jh., um nur die wichtigsten zu nennen, realisierten solche Ansätze. Dabei bestanden die Besonderheiten Clunys darin, dass die Weihegewalt des Diözesanbischofs eingeschränkt (Exemtion) und das Kloster direkt dem Papst unterstellt wurde, und dass die Äbte von Cluny mit der Verbreitung ihrer Reform einen mächtigen Klosterverband aufbauten. Cluny wurde direkt oder indirekt Vorbild für die späteren Reformen von Fruttuaria, Hirsau, Siegburg. Einen radikaleren Neuansatz initiierten im 12. Jh. die Zisterzienser und Prämonstratenser, beide von Frankreich (Cîteaux und Prémontré) ausgehend, nicht nur wegen ihrer Verbandsstruktur, sondern vor allem wegen der stärkeren Einbindung von Laien (Konversen), wegen der wirtschaftlichen Aktivitäten (u.a. Rodung) und bei den Zisterziensern der Einrichtung von regelmäßigen Generalkapiteln als oberster Entscheidungsinstanz. Wiederum um dem vernachlässigten Armutsgebot stärkeres Gewicht zu geben, schufen Franz von Assisi und Dominicus im 13. Jh. die sog. Minoritenorden der Franziskaner und Dominikaner, die im SpätMA vornehmlich die Bekämpfung der Häresien, die Mission in Richtung Asien, die Armen- und Krankenfürsorge übernahmen.

Mündigkeitsalter

Der moderne Rechtsbegriff "Mündigkeit" ist auf die rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Mittelalters nur bedingt anwendbar. Mündig im Sinne einer uneingeschränkten Rechts- und Handlungsfähigkeit war im MA nur der freie Mann, der über ein "Haus" (Eigentum, Familie, Gesinde) Schutz ("Munt" s. dort) ausübte. Daraus ergibt sich, dass z. B. weder der erwachsene Sohn eines Freien im modernen Sinn mündig war, so lange er im Haus des Vaters lebte, noch der Unfreie einer Grundherrschaft, auch wenn er ein eigenes Haus und eine Familie hatte, weil er prinzipiell dem Schutz des Herrn unterstand. Frauen, auch die freien, waren eigentlich nie im modernen Sinn mündig, da sie entweder dem Schutz des Vaters, oder wenn dieser verstorben war eines Bruders, und nach der Heirat dem Schutz des Ehemannes unterstanden; eine relative Rechtsfähigkeit hatten sie nur, wenn nach dem Tod des Vaters kein Bruder vorhanden war (aber dann übte meist ein anderer männlicher Verwandter den Schutz über sie aus) oder am ehesten als Witwen. Freilich darf man nicht unterschätzen, dass der Verlust des Schutzes für die Frauen auch erhebliche Unsicherheit bedeutete, denn waffenfähig waren sie keinesfalls. Nicht zuletzt auf diesem Hintergrund erklärt sich die Bedeutung kirchlicher Institutionen, Klöster und Stifte, für die Frauen. Mittelalterliche Mündigkeit als Schutzfähigkeit hatte mit Waffenfähigkeit zu tun und Waffenfähigkeit wiederum mit Gerichtsfähigkeit und politischer Mitwirkung. Das Waffenfähigkeitsalter der freien (Jung)Männer wird in den Volks- oder Stammesrechten festgelegt. Es variiert im frühen MA je nach Recht zwischen 12 und 15 Jahren. Die Regelungen der norditalienischen Städte des 12. Jh. binden die Bürgerrechte und -pflichten (Verteidigung!) an die Waffenfähigkeit und begrenzen sie auf die Altersspanne zwischen 16-18 und 70 Jahre bei den Männern. Das frühe Wehrhaftigkeitsalter der frühmittelalterlichen Volks- oder Stammesrechte orientiert sich offenbar an der Geschlechtsreife. Diese bestimmte auch das Heiratsfähigkeitsalter und damit - für die Männer - den Zeitpunkt, zu dem sie ein eigenes "Haus" gründen konnten. Eheschließungen erfolgten im MA oft früh; 16 Jahre bei Männern, 14 Jahre bei Frauen sind keine Seltenheit. Das MA ist eine "junge Zeit" - geringes Heiratsalter, zahlreiche Kinder, geringe Lebenserwartung.

Munt

Wort germanischer Herkunft, lateinisch "mundeburdium", erhalten in unserem Wort "Vormund" u. ä. bedeutet Schutz, rechtliche Vertretung. Munt kennzeichnet das intensive Schutzverhältnis, das eine herrschaftsfähige Person über andere Personen oder Institutionen ausübt, der Hausvater über Ehefrau, Kinder, Gesinde, der Herrscher über geistliche Personen, die in seinem Auftrag handeln (Karl Martell über Bonifatius!) oder über von ihm gestiftete Klöster. Dabei gehören Schutz und Herrschaft zusammen. Während im Fall der Munt über Personen beim Tod des Muntherrn die Munt neu geregelt werden muss, tritt im Fall kirchlicher Institutionen normalerweise der Erbe des Muntherrn in dessen Schutzpflichten ein. So entstehen längerfristige Bindungen besonders von Klöstern an eine Familie (Königsklöster, Reichsklöster, Adelsklöster).

Pfalz

Das deutsche Wort leitet sich vom lateinischen "palatium" her und bezeichnet einen abgesicherten herrschaftlichen Gebäudekomplex mit Wohnbereich, repräsentativen Versammlungsräumen für größere Gruppen, Wirtschafts- und Vorratsräumen für die Versorgung des Herrn und seines Gefolges und (nicht immer) Kirchenräumen (Kapelle). Im Unterschied zu Burgen sind Pfalzen, sowohl was die Gebäude als auch was den dazu gehörigen Rechtsbezirk angeht, ausgedehnter. Wir kennen Königs-, Bischofs- und Fürstenpfalzen. Könige, Bischöfe und Fürsten besaßen außer Pfalzen auch Burgen und (unbefestigte) Höfe. Pfalzen werden durch schriftliche Quellen bezeugt und sind teilweise archäologisch ergraben worden. Beispiele für Königspfalzen wären Aachen, Ingelheim, Compiègne (Frankenreich), Gelnhausen (Stauferzeit); für Bischofspfalzen Hamburg, für Fürstenpfalzen Dankwarderode (Heinrich der Löwe). Um den gesicherten Pfalzbereich herum entstehen zunächst unbefestigte Ansiedlungen von Zulieferern, Handwerkern und Kaufleuten ("suburbium"), die sich zu ihrer Sicherheit hölzerne Einfriedungen, später auch Steinmauern schaffen, mit oder ohne Unterstützung des Pfalzherrn. Dies leitet die Entwicklung zu Pfalzstädten ein. Während Bischofspfalzen als dauerhafte Residenzen geplant waren - jenseits der Grenzen des Römischen Reiches war die alte Kirchenrechtsbestimmung, dass Bischofssitze in "civitates" (Städten) einzurichten seien, nicht einzuhalten -, waren die Königspfalzen nur für vorübergehende Aufenthalte des Hofes vorgesehen. Einzelne Herrscher hatten Lieblingspfalzen (z. B. Karl der Große in seinen späteren Jahren Aachen wegen der warmen Quellen) oder bevorzugten gewisse Pfalzen für besondere Gelegenheiten (z. B. "Jagdpfalzen" in wildreichen Waldgebieten im Spätherbst). Die Versorgung des vorübergehend in einer Pfalz residierenden Königshofes wurde durch die dortigen Lagerbestände und durch dann anfallende zusätzliche Lieferungen von Leistungspflichtigen, z. B. Königsklöstern gewährleistet (z. B. Lieferungen des Klosters Prüm nach Aachen bei dortiger Anwesenheit des Königs). Feste Residenzen gab es für die Könige/Kaiser in Deutschland im Mittelalter nicht, in England erst seit dem Spätmittelalter; in Frankreich hat Paris seit dem 13. Jh. Hauptstadtcharakter.

Regnum

Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines "rex" in der Völkerwanderungszeit zunächst über eine Gefolgschaft von Stammesangehörigen (z. B. "rex Langobardorum", "rex Francorum"), dann erweitert auf die über die Gefolgschaft hinausgehende Herrschaft über Krieger unterschiedlicher Herkunft und ihre Familien (das "regnum Francorum" des 7. Jh. umfasste Franken, Gallorömer, Burgunder, Bayern, Alemannen). Neben der personalen Herrschaft wurde mit zunehmender Sesshaftigkeit der Völkerwanderungsstämme der räumliche Herrschaftsbereich mit verstanden. "Regnum" bezeichnet aber auch (zahlreiche Belege im 9. Jh.) die regionalen Siedlungsräume der "Stämme" (z. B. "regnum Baiovariorum") oder das Herrschaftsgebiet eines Hochadligen, dessen Geschlossenheit und Zusammenhalt sich über einen längeren Zeitraum gehalten hat (z. B. im Westfrankenreich, das "Stämme", "gentes", im ostfränkischen Sinn kaum - Ausnahme die Bretonen - kannte).

Reichsgut

Von den modernen Verfassungshistorikern gebrauchter Begriff für den Grundbesitz und die mit ihm verbundenen Rechte, die "zum Reich gehören", d. h. unabhängig von dynastischen Wechseln die materielle Grundlage der Königsherrschaft bilden. Merowingisches Königsgut wurde ganz selbstverständlich von den Karolingern übernommen. Konrad I. übernahm Karolingergut, das in seinen Urkunden als "res regni" oder (häufiger) "res iuris nostri" bezeichnet wird - charakteristisch, dass weder bei ihm noch bei seinen Nachfolgern im 10. Jh. das Reich als unabhängig von der Person des Königs existierend gedacht wird. Dieses (neuere) Konzept wird sich erst seit der Salierzeit allmählich durchsetzen. Zum Reichsgut gehören die Pfalzbezirke, die zahlreichen Königshöfe, die Zollstellen, an denen im Auftrag des Königs der Reichszoll erhoben wird. Reichsgut wächst an durch Konfiszierungen und durch Zugewinn von Eigengut erlöschender Dynastien (Ottonengut wird unter den Saliern zu Reichsgut), kann aber auch vergeben werden (vornehmlich an Klöster und Bischofskirchen), auch an Laien, die die Könige als Anhänger gewinnen wollen, aber in diesem Fall vornehmlich als Lehen. Seit den Saliern wird die Verwaltung des Reichsguts "Reichsministerialen" übertragen, die für ihre Dienste mit Teilen des Reichsguts als Lehen entlohnt werden. Seit den Thronstreitwirren (1198-1218) nach dem Tod des Staufers Heinrich VI. geht der größte Teil des Reichsguts in Deutschland verloren (verschenkt an oder okkupiert von Fürsten). Versuche des Königs Rudolf von Habsburg (1273-1291), das Reichsgut zurückzufordern (sog. Revindikationen) waren kaum erfolgreich, so dass im Spätmittelalter die Könige im wesentlichen auf ihr Hausgut (ererbtes und angeheiratetes Familiengut sowie traditionell ihnen überkommene Lehnsfürstentümer) als Machtgrundlage angewiesen waren. - Auch in Italien gab es Reichsgut (aus langobardischem, dann karolingischem Erbe), das von Otto I. bis zu Heinrich III. bei den Italienzügen genutzt wurde, im sog. Investiturstreit weitgehend verloren ging und auch von den Staufern nur teilweise und vorübergehend restituiert werden konnte.

Reichstag

In Abgrenzung zu den Hoftagen (s. dort) des hohen MA bezeichnet man die Versammlungen der Reichsstände seit der Zeit Ludwigs des Bayern (1314-1347) als Reichstage, um zu verdeutlichen, dass sie zur Vertretung eigener Ständeinteressen und nicht auf Geheiß des Königs zusammentraten. Reichsstände waren diejenigen, die direkt dem König unterstanden, Reichsfürsten (unter ihnen auch die Kurfürsten, die Reichsbischöfe und Äbte der im Königsschutz stehenden Abteien), Reichsstädte (die ihren Rechtsstatus ursprünglich als königliches Privileg erhalten hatten) und Reichsritter (frühere Reichsministeriale). Jedoch hatten die Reichsritter keine "Reichsstandschaft" (d. h. konstituierten keinen eigenen Stand auf den Reichstagen). Die spätmittelalterlichen Reichstage waren also Tagungen der Fürsten und der Vertreter der Reichsstädte, auf eigene Initiative oder auf Initiative des Königs vom Mainzer Erzbischof als Erzkanzler des Reichs einberufen. Es gab weder einen festen Rhythmus der Einberufung, noch Abstimmungsregulative, noch einen festen Tagungsort oder eine festgelegte Dauer. Als Tagungsorte kamen aus logistischen Gründen üblicherweise nur Reichsstädte in Frage. Erst im 15. Jh. festigte sich die Gliederung des RT in drei Kurien oder Kollegien (die der Kurfürsten, Reichsfürsten und Reichsstädte), die zunächst gesondert berieten und deren Ziel eine einvernehmliche Lösung war (deswegen keine Abstimmungsregeln). Der König blieb "draußen", doch suchten die Reichsstände, mit ihm zu einem Konsens zu kommen; erst dann hatte ein "Reichsabschied" Aussicht auf Durchsetzung, wobei er allerdings in den Territorien noch der zusätzlichen Zustimmung der "Landstände" bedurfte. Das schwerfällige Verfahren sollte die Berücksichtigung aller Interessen der Stände garantieren. Es verwundert nicht, dass es eine Flut von Reichstagsakten aber nur wenige Reichsabschiede gibt. Die Besonderheit dieser zentralen Ständevertretung im Reich im Vergleich etwa mit Frankreich ist, dass die geistlichen Fürsten keine gesonderte Kurie bildeten, sondern Teil der Kurie entweder der Kurfürsten oder der Reichsfürsten waren. Die Sonderung der Kurfürstenkurie aus der Gesamtheit der Reichsfürsten war eine Folge ihrer Sonderinteressen gegenüber dem König (s. Kurfürst). Erst nach dem 30-jährigen Krieg wurde seit 1653 der "Immerwährende Reichstag" in Regensburg eingerichtet, als permanenter Gesandtenkongress der Fürstengesandten und der Beauftragten der Reichsstädte; seine Effizienz verbesserte diese Neuerung nicht, da fortan die Reichsstände nicht mehr selbst miteinander berieten, sondern zeitaufwendige Rückkoppelungen ihrer Gesandten nötig wurden.

Rittertum

Der "Ritter", lat. "miles", ist der zu Pferd kämpfende Krieger. Diese Funktion setzt im MA den Status der Freiheit (Waffenrecht) und eines gewissen Reichtums voraus, mit dem Erwerb und Unterhalt von Streitross und Waffen, sowie der Rüstung für Mann und Pferd bewerkstelligt werden konnten. Außerdem gehörte Dienstpersonal, das den Ritter im Kampf unterstützte und für den Unterhalt von Pferd und Waffen Sorge trug, zu den Voraussetzungen, im Kriegsfall auch Pack- und Lasttiere, sowie Ersatzrösser. Der Ritter musste auch wirtschaftlich in der Lage sein, seine Zeit der Vorbereitung und Übung des Kampfes zu widmen. Ein hochmittelalterlicher Ritter (12. Jh.) hatte im Schnitt drei dienstleistende "Knappen". Kampfübungen, wie das bewaffnete Reiten und das "Lanzenstechen", gehörten zu seinem Leben und wurden in überregionalen Turnieren (seit dem 12. Jh. bezeugt), die festen Regeln gehorchten, eingeübt. Kampfübungen und Turniere hatten zugleich auch gesellige Funktion und wirkten sozialbindend sowie standes- und identitätsstiftend. In den Stadtkommunen Italiens stellten die "milites" die berittenen Kontingente der Stadt und gehörten der höchsten Schicht der "cives" an. Seit der 2. Hälfte des 11. Jh. entwickelte sich nach und nach, nicht unbeeinflusst von der Gottesfriedensbewegung, den Kreuzzügen und der theologischen Diskussion um den "gerechten Krieg" (s. Krieg), zuerst in Frankreich und im anglo-normannischen England, dann auch im übrigen Mittel- und Westeuropa das Ethos und die Rituale des Ritterstandes, die uns aus der volkssprachlichen Literatur seit der 2. Hälfte des 12. Jh. bekannt sind. Zum Ethos gehört der Einsatz für Gott und Kirche und für die "Schwachen", speziell die Frauen (Kirche und Frauen bedürfen des bewaffneten Schutzes!), Treue und Waffenhilfe gegenüber dem Herrn (aus dem Lehnswesen). Beide Elemente werden im Ideal der (unerfüllten) Liebe zur Herrin ("Minne") verschmolzen. Ethos und Kampfpraxis bedürfen der Einübung, einer Art jahrelanger "Lehre" bei einem Herrn, die durch den "Ritterschlag", ein feierliches, quasi-religiöses Ritual, abgeschlossen wird. Der fertige Ritter bleibt selten bei seinem bisherigen Herr, sondern sucht sich in der Regel einen neuen. Diese Suche kann längere Zeit beanspruchen ("fahrende Ritter"). Antritt eines (adligen) Erbes, Kampferfolge und die daraus resultierende Beute, sowie Preise bei Turniergewinnen können es ihm auch ermöglichen, selbst einen Hausstand zu begründen und als "Herr" andere Ritter um sich zu versammeln. Die Mutation vom Rittertum als Stand (frei, waffenfähig, begütert) zum Standesethos (Ausbildung, Lebensweise, Kampfideale, Frauendienst) ermöglicht auch den ursprünglich unfreien Ministerialen, sich dem Rittertum zugehörig zu fühlen, ohne dass Freie und Adlige sie wirklich als gleichstehend angesehen hätten. Zwei korporative Gemeinschaftsbildungen entwickelten sich für Ritter: die Ritterorden seit dem 12. Jh. als eine "Frucht" der Kreuzzugsbewegung und die Ritterbünde des SpätMA. Ritterorden - die bekanntesten sind Templer, Johanniter und deutscher Ritterorden - sind Orden, d.h. auf monastische Gelübde (Ehelosigkeit, Gehorsam gegenüber Gott, dem Groß- oder Hochmeister und dem Papst sowie persönliche Armut) verpflichtete geistliche Gemeinschaften, die jedoch im Vergleich zu anderen monastischen Gemeinschaften einige entscheidende Unterschiede aufweisen: die Vollmitglieder müssen ritterbürtig sein und sind zum Kampf für Christentum und christliche Kirche sowie gegen die "Heiden" verpflichtet. Dies bedingt auch eine andere Lebensweise als die von Mönchen. Kampfspiele als Training, Pferde, Jagd und Jagdfalken sowie Waffen sind erlaubt. Die Ritterbünde des SpätMA sind ständische Zusammenschlüsse von Laien-Rittern auf regionaler Ebene zur Wahrnehmung und (auch gewaltsamen) Durchsetzung ihrer Standesinteressen. - Noch vor der Verbreitung der Feuerwaffen (15. Jh.), nämlich mit der Zurückdrängung der hervorragenden militärischen Rolle der Reitertruppen im 13. und 14. Jh. und mit der Zunahme der Bedeutung von Soldtruppen und spezialisierten, zu Fuß kämpfenden Armbrust- und Langbogenschützen verlor die ritterliche Kampf- und Lebensweise an Ansehen und Nutzwert. Ein Signal stellten die horrenden Verluste der adligen Ritterheere Frankreichs im Kampf gegen die Langbogenschützen der Engländer im 14. Jh. dar. Zu der militärischen Ineffektivität kamen andere Entwicklungen hinzu, die den Niedergang des Rittertums verstärkten: die Zunahme der Geldwirtschaft, die allmähliche Verlagerung des Reichtums vom Grundbesitz auf den wirtschaftlichen Ertrag urbaner Tätigkeiten, die Stagnation des ritterlichen Lebensideals, dem die Alltagsrealität des "armen Ritters" längst nicht mehr entsprach.

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