Erstmals urkundlich erwähnt
wurde Colera in einem Dokument der Kirche St. Quirze im Jahre
935. Am 4. Februar 1769 stellten drei Brüder aus Garriguela ein
Gesuch an König Carlos III. Darin baten sie um die Erlaubnis,
Colara neu zu erbauen. Geplant waren 50 Häuser mit einer
angemessenen Einwohnerzahl.
Der König gab die
Baugenehmigung für 'San Miquel de Colera' am 4. Juli 1770.
Beigefügt waren Pläne für die Errichtung der Kirche und des
Rathauses sowie für Kanonen zum Zwecke der Verteidigung. Eine
Abordnung aus Girona erschien am 10. April 1885 und teilte den
Einwohnern mit, dass sie zukünftig ein Ortsteil von Portbou
seien. Aus Protest gegen diese Regelung verbrannten einige
Einwohner am 23. Mai 1885 die Archive im Rathaus. Am folgenden
Tag, bei einer Sitzung im Rathaus von Portbou, akzeptierten die
Bewohner Coleras die Entscheidung von Girona.
Der Regierungspräsident Llouis
Campanys erklärte am 2. Juli 1934 die Separation Colera und
Portbou.
Der Nordwind
zerstörte im Dezember 1877 Teile der Eisenbahnbrücke. Die Bahnstrecke
Tarragona - Barcelona - Frankreich wurde in Colera am 20. Januar
1878 eingeweiht. Für die Bahnstrecke entstanden drei Tunnel: 'Grifen'
mit 580,4 m, 'Sant Antoni mit 359,8 m und 'Pineda' mit 816,80 m.
Ein Eisenbahn Viadukt (~ 249 Tonnen) führt in 20 Metern Höhe mit 187,61 m
Länge über Colera.
Oliven und Wein
1770 wurde in Colera verstärkt Weinbau betrieben, ebenfalls
wurden vermehrt Olivenbäume gepflanzt. Noch heute kann man an
den Mauern auf den Berghängen die einst kultivierten Anlagen
erkennen. Vom Vernichtungswerk der Reblaus wurden die Winzer
auch in Colera nicht verschont. Vereinzelte Weinbauern
bewirtschaften noch heute ihre Weinberge. Der Großteil an
Weinstöcken gehört einer Firma in Peralada.
Kurioses
Im Volksmund
existiert eine Legende, worin beschrieben wird, wie die
Coleraner die Unabhängigkeit zelebriert haben:
Nach dem Ende
des Unabhängigkeitskrieges passierten flüchtige Franzosen Colera.
Auf dem 'Coll del Frare' wurden sie von einer Gruppe aus Colera
erwartet und für die Flüchtigen war es obligatorisch ein
katalanisches Wort nachzusprechen (z. B. Màrfrega). Wenn
der befragte Franzose das Wort wiederholt falsch ausgesprochen
hatte (z. B. Marfréga), warf man ihn über die Klippen. |